Vor einigen Wochen hat mich leider die Polizei an der holländischen Grenze beim der Einfuhr von 6,84g Marihuana erwischt.
Direkt vorweg:
Auf eine Einstellung will ich nicht hinwirken! Mit knapp über der neu definierten Grenze der geringen Menge erwischt und schon einmal Verfahren eingestellt bekommen wird der Staatsanwalt nicht davon abrücken mir einen Denkzettel zu verpassen.
Zu meinem Glück hat die Staatsanwaltschaft aber auch nicht mehr als 10 Tagessätze für nötig erachtet, jedoch mit 90,00€ Tagessatzhöhe mein Einkommen sehr optimistisch geschätzt.
Nun muss ich also den Einspruch begrenzt auf die Tagessatzhöhe in die Bahn bringen und dazu habe ich Fragen zum Verfahren.
Einen Anwalt wollte ich mir ersparen, im Widerspruch auch direkt kund tun, dass ich ein Beschlussverfahren ohne Hauptverhandlung explizit begrüße, da es ja nur um die Tagessatzhöhe geht.
Welche Belege über das Einkommen? Letztes Jahreseinkommen oder ganz aktuelles Monatseinkommen?
Um alles verifiziert vorgerechnet zu haben, wäre mir als Richter ja der letzte Steuerbescheid am liebsten, und somit würde ich genau diesen beilegen in der Annahme dem Richter ginge es wie mir =)
Sind darüber hinaus oder anstelle dessen andere Nachweise angebracht? Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen? Ich wüßte halt gerne die bei mir nicht unerheblichen Werbungskosten berücksichtigt. Da die noch nicht als Pauschalbetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind gehen die ja leider nicht aus der Gehaltsabrechnung hervor.
Bringe ich gar ganz aktuell ein, dass ich gerade unverschuldet 2 Monate arbeitslos war und mir noch Geld vom letzten Chef fehlt bis das ein anderer Richter es mir endlich zugesprochen hat? Oder hilft mir das allenfalls hinterher die Notwendigkeit von Ratenzahlung gegenüber der Vollstreckungsbehörde glaubhaft zu machen?
Welcher Versandt?
Ich kenne normal zu Gericht per Fax vorab, als regulären Brief hinterher. Bietet mir das genügend Rechtsicherheit. Muss der Brief dann 3 Tage vor Fristablauf zur Post oder reicht das Fax am letzten Tag der Frist? Oder doch besser eine Form des Einschreibens wählen?
Mehrfache Ausführung?
Oftmals ist es ja geboten Schriftsätze bei Gericht direkt in 2-3 facher Ausführung ein zu reichen. Wäre das hier auch nötig/sinnvoll weil intern bzw für die Staatsanwaltschaft Kopien gebraucht werden die man direkt mitliefern sollte/könnte um positiv auf zu treten?
Schonmal vielen Dank für die Hilfestellung =)
Tagessatz zu hoch, Hilfestellung Einspruch
Sie sollten darlegen und belegen, wie Ihre gegenwärtigen Einkommensverhältnisse sind. Ob Sie arbeitslos waren interessiert nicht. Das interessiert übrigens auch nicht bei der späteren Vollstreckung, weil es dann auf Ihre Leistungsfähigkeit zum Vollstreckungszeitpunkt ankommt. Wie auch immer, der Einspruch muss innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein. Wann sie den Brief abschicken ist irrelevant, es kommt auf den Zugang an. Sie können den Einspruch per Fax oder per Post einlegen. Aber möglichst nur einmal. Im Zivilverfahren ist das anders, da wird alles in mehrfacher Ausfertigung eingereicht, weil es an andere Verfahrensbeteiligte zugestellt werden muss. Hier reicht ein Exemplar. Alles andere müllt nur die Akten voll.
Wenn der SB rechtskräftig wird können Sie, Ratenzahlung bei der StA beantragen. Dann müssen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Richtig. Interessant (für die TS-Berechnung) ist das jetzige(!) Nettoeinkommen (ohne irgendwelche Ausgaben - ausgenommen gesetzlicher(!) Unterhalt z.B. für Kind(er), der auch tatsächlich fliesst)
Rest siehe wastl.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Mehrfache Ausführung?
Nur im Zivilverfahren erforderlich.
quote:
Welcher Versandt?
Vorab als Fax, (Bericht aufheben) und per Einschreiben Einwurf hinterher. So sind Sie auf der sicheren Seite. Altanativ können Sie das Schreiben auch direkt bei der Geschäftsstelle gegen Empfangsbekenntniss abgeben.
(Sie kriegen quasi ne Quittung)
Rest wastl, Streetworker.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
Vielen Dank für die kompetenten Anworten, aber ich muss noch im Detail mal nachfragen:
Einkommensnachweis - bei mir sehr einfach mit der Gehaltsabrechnung getan, einschlägige Faktoren zum dazu rechnen sind nicht gegeben.
Aber wie steht es mir Werbungskosten?
Das Finanzamt sieht die ja logisch als Einkommensminderung was ja sogar in Steuerrückzahlung mündet.
Sieht das Amtsgericht das auch so oder kann ich es mir sparen davon im Einspruch an zu fangen?
Und wenn angerechnet womit nachweisen?
Vorrechnen und Arbeitsvertrag mit Anschrift drauf dabei?
Letzten Steuerbescheid damit das Gericht die Rechnung vom Finanzamt übernehmen kann?
Das Finanzamt sieht auch Spenden an Parteien und gemeinnützige Einrichtungen als Einkommensmindernd. Das Gericht nicht. So ex-orbitant werden Ihre Werbungskosten i.Ü. auch wohl nicht sein, als dass sie mehr als 3-4 Euro/TS ausmachen würden (oder doch?). Bei 10 Tagessätzen also 30 - 40 Euro. Das Gericht interessiert, was Sie als Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung stehen haben, mehr nicht. GGF abzgl. Kindesunterhalt, wie gesagt.
Oft lassen Gerichte auch von Haus aus ein paar Euro, z.B. 5,00 beim Tagessatz nach, bei höheren Einkommen auch mal 10,00. Wenn Sie dann aber mit 2,00-3,00 € Werbungskosten anfangen wollen, kann das Gericht auch pingeling werden. Der Tagessatz wird nicht penibel auf Euro und Cent ausgerechnet, sondern unterliegt in gewissen Schranken gerichtlichem Ermessen. ich würde mir daher die Werbungskosten sparen.
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