Tagessatz zu hoch?

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
ELoTRiX
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Tagessatz zu hoch?

Tag verehrte Community.

Ich muss 20 Tagessätze je 15 Euro zahlen.

Ich bin 19 Jahre alt, lebe bei meiner Mutter in Mecklenburg Vorpommern und bin Schüler. (Gehe aufs Abendgymnasium)

Meine Einkommen sind:

Kindergeld: 184€
Waisenrente: 453,55€
Normale Rente: 26€

Das sind zusammengerechnet 663€

Meine Mutter verdient dazu 1600€ Netto Monatlich.


Ich war letztens bei einer kostenlosen Rechtsberatung. Der Anwalt meinte das der Tagessatz zu hoch wäre und man ihn auf 5 Euro absetzen könnte, aber wir hatten nur ein schnelles Beratungsgespräch und er wusste auch nicht über mein Einkommen, sondern nur das meiner Mutter.

Jetzt wollte ich euch fragen, ob jemand mir bitte meinen genauen Tagessatz ausrechnen kann, und falls er niedriger als 15 Euro ist, wie ich am besten selber Einspruch einlegen kann.


Vielen Dank.

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-- Editiert ELoTRiX am 09.11.2014 18:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Jetzt wollte ich euch fragen, ob jemand mir bitte meinen genauen Tagessatz ausrechnen kann, und falls er niedriger als 15 Euro ist, wie ich am besten selber Einspruch einlegen kann. Ausrechnen? Ganz einfach - wir teilen 663 durch 30 und kommen da, abgerundet auf volle Euro, auf 22 Euro. Folglich ist Ihr Tagessatz zu niedrig angesetzt worden und Sie sollten mal schön die Füße stillhalten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ich wäre vorsichtig mit dem Einspruch denn nach den oben aufgeführten Beträgen hätten wir schon einen Tagessatz zwischenden 20 und 25 €.
Falls Sie kostenlos bei Ihrer Mutter wohnen, müsste der geldwerte Vorteil auch noch drauf gerechnet werden.

Wie es sich aktuell darstellt, sind Sie mit den 15€ recht gut bedient.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es.

Außerdem kann man einen Tagessatz auch nicht "genau ausrechnen". Das Gericht ist an die Faustformel Nettoeinkommen geteilt durch 30 nicht stur mathematisch gebunden. Es handelt sich lediglich um einen Richtwert.

Bei einem Einkommen von 600,00 € wäre man schon bei einem Tagessatz von 20,00 €. Dabei noch nicht berücksichtigt ist das kostenlose wohnen zuhause, was auch noch anzurechnen wäre. Mit 15,00 € bist du gut weggekommen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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