Angenommen, jemand erhält einen Strafbefehl
über 50 Tagessätze zu je 100 EUR. Er legt Widerspruch gegen den gesamten Strafbefehl ein. Es geht ihm also nicht nur um die Höhe der Tagessätze, da er zu gering und somit zu seinem Vorteil geschätzt wurde. Tatsächlich verdient die Person 150 EUR pro Tag. Die Person möchte frei gesprochen werden.
Kann es im Rahmen der Hauptverhandlung passieren, dass die Tagessatzhöhe (nicht die Anzahl!) heraufgesetzt wird? Kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft Gehaltsabrechnungen anfordern?
Tagessatzhöhe in Hauptverhandlung nach Strafbefehl
Kann es im Rahmen der Hauptverhandlung passieren, dass die Tagessatzhöhe (nicht die Anzahl!) heraufgesetzt wird? Ja.
Kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft Gehaltsabrechnungen anfordern? Nein. Der Richter wird schlicht nach der Einkommenshöhe fragen. Sie dürfen die Antwort verweigern.
-- Editiert von muemmel am 19.02.2018 18:07
Und wenn man die Angabe verweigert?
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Dann wird es die Tagessatzhöhe schätzen - der Beruf muß schließlich angegeben werden. Aber bei 100 Euro pro TS wird man wohl einfach bei den 100 Euro bleiben...
Also wird definitiv niemand Gehaltsabrechnungen einfordern können?
Melden Sie sich einfach noch mal, wenn Sie NEUE Fragen haben...
Aber die Frage zum Beruf darf die Person nicht verweigern? Ist mir nicht ganz klar, tut mir leid.
NEUE Fragen, schrieb ich - diese Frage ist schon beantwortet.
-- Editiert von muemmel am 19.02.2018 18:38
Nach allg. Auffassung gehören die Angaben zum Beruf zu den Angaben zur Person (analog § 111 OWiG
) und müssen auch vom Beschuldigten/Angeklagten gemacht werden. Wobei dabei wohl allgemeine Angaben ausreichen sollen, also z.B. Lehrer anstatt Oberstudiendirektor.
Die Fragen zum Gehalt gehören zu den Angaben zur Sache. Diese dürfen verweigert werden. Rein theoretisch(!!!) wäre es zwar möglich, dass das Gericht eine Gehaltsabrechnung beim Arbeitgeber (so er bekannt ist) beschlagnahmt oder den Lohnbuchhalter als Zeugen vorlädt, aber erlebt habe ich das in 20 Jahren noch nie.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.02.2018 21:53
Nein, der Arbeitgeber ist in dem Beispiel nicht bekannt. Und das sollte auch so bleiben. Also muss man den Arbeitgeber auch nicht nennen?
Nein
Und jetzt?
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