Hab einen Strafbefehl
von 20 Tagessätzen a 20€ bekommen. Ich bin Student und habe keinen Job. Trotzdem wurde mein monatliches Einkommen auf 600 Euro geschätzt. Hat es einen Zweck eine Halbierung der Tagessatzhöhe zu beanspruchen? Kann es mögliche Konsequenzen geben wenn diese Abgelehnt wird?
mfg
-----------------
""
Tagessatzhöhe zu hoch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie können Ihren Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken. Dann wird nur dieser Sachverhalt nochmals rechtlich geprüft.
20,- sind aber nicht zwingend zu hoch.
Wovon leben Sie denn bitte.
Schildern Sie doch bitte mal Ihre genaue Einkommensituation, dann werde ich oder jemand anders Ihnen erklären wie das Gericht auf diesen Tagessatz kommt.
Im übrigen können Sie nach
Rechtskraft der Entscheidung Ratenzahlung bei der StA beantragen.
Im übrigen ein Harz 4 Empfänger zahlt in der Regel 10,- Euro Tagessatz wobei 7 Euro nach der Rechtssprechung des OLG Stuttgart richtig wären. Aber das ein anderes Thema.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Ich habe keinerlei Einkommen. Bin Student und wohne bei meiner Mutter, welche Kindergeld für mich Bekommt.
Das Studium und sonstige Kosten werden durch mein Erspartes Geld bezahlt. Bafög wird von mir nicht bezogen, es wurde auch nicht beantragt.
Ich habe im Ermittlungsverfahren mein Recht zur Aussageverweigerung verwendet. Lediglich meine Angaben zu meiner Person und die Angabe dass ich Student bin wurden gemacht.
Mein monatlich Einkommen wurde vom Gericht auf 600€ Geschätzt.
Meiner Meinung nach sind 20 Euro Tagessatz nicht gerechtfertigt.
mfg
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>und wohne bei meiner Mutter, welche Kindergeld für mich Bekommt. <hr size=1 noshade>
"Umsonst wohnen und futtern bei Muttern" = sog. "geldwerter Vorteil", der als Einkommen gerechnet wird.
quote:<hr size=1 noshade> Bafög wird von mir nicht bezogen, es wurde auch nicht beantragt. <hr size=1 noshade>
Als Einkommen zählt das, was der Verurteilte an Einkommen hat, oder haben könnte. [vgl. § 40, Abs. 2, Satz 2 StGB ] Wenn man freiwillig auf eine staatliche Leistung, die den Zweck hat, u.a. den Lebensunterhalt zu sichern, verzichtet, kann diese trotzdem als fiktives Einkommen berücksichtigt werden, vor allem wenn an deren Stelle der LU durch Vermögen bestritten wird. [vgl. Tröndle/Fischer zu § 40, Abs. 2 StGB ]
Sie können natürlich Einspruch einlegen [§ 411, Abs. 1, Satz 3 StPO ] und vielleicht reduziert man den Tagessatz auch, aber "beanspruchen" können Sie das keinesfalls. 20,00 € wären selbst bei einem Hartz IV - Empfänger (mit enspr. hoher KDU) noch am oberen Ende des Ermessensspielraums.
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Naja, einen Versuch ist es aber wert. Wenn der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt wird, dann geht der fragesteller ja auch kein großes Kostenrisiko ein. Und es gibt mehr als genug milde Richter, die sich auf 10 oder 15 Euro runterhandeln lassen.
-----------------
"justice"
Der Grund warum ich Bafög nicht beantragt habe ist ein ganz einfacher. Weil es keinen Zweck hat. Mein Erspartes ist zu viel um Anspruch auf Bafög zu bekommen. Mein "geldwerter Vorteil" wird durch das Kindergeld finanziert. Aber das sind bei weitem keine 600 Euro.
Mir stellt sich vor allem die Frage ob ich bei diesem Einspruch der auf die Tagessatzhöhe beschränkt ist irgendetwas beachten muss. Wie kann ich Belegen, dass ich kein Einkommen beziehe? Ich werde morgen auch nochmal beim Amtsgericht anrufen, heute war für diesen Bereich niemand mehr erreichbar
-----------------
""
Hi,
Sie können es gar nicht belegen - Sie können dem Gericht einfach nur Ihre Einkommmenssituation im Rahmen des Einspruchs schildern. Das machen Sie schriftlich, nicht per Telefon.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
quote:
Mein Erspartes ist zu viel um Anspruch auf Bafög zu bekommen.
Eben, "angespartes Vermögen" kann neben monatlichen Einkünften natürlich auch berücksichtigt werden.
Also viel ist denke ich nicht möglich, aber ein Versuch kostet in dem Fall auch nichts.
-----------------
""
Richtig. Wenn der Lebensunterhalt aus Vermögen bestritten wird, wird dieses halt analog umgerechnet. Und was dies hier betrifft:
quote:
Mein "geldwerter Vorteil" wird durch das Kindergeld finanziert.
kommt es nicht darauf an, ob Ihre Mutter sich mit dem KG "zufrieden gibt", als "Ausgleich" für die Beköstigung und das "freie Wohnen", sondern darauf, welchen Wert das Gericht dem beimißt.
Aber letztendlich sagten wir es ja jetzt bereits mehrfach: Legen Sie auf die Tagessatzhöhe beschränken Einspruch ein (den entspr. § hatte ich oben verlinkt) und legen Sie dem Gericht die Sache dar. Zu verlieren haben Sie dabei ja nichts.
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
würde das so in der Art passen? Oder fehlt was wichtiges?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen den Strafbefehl, mit dem Aktenzeichen **************, lege ich Einspruch beschränkt auf die Tagessatzhöhe ein. Ich erkläre mich mit der Vorgehensweise einverstanden, dass ohne Durchführung einer Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden wird.
Der Tagessatz wurde auf 20,00 EUR festgesetzt, welcher einem monatlichem Einkommen von 600,00 € entspricht. Ich akzeptiere den Schuldspruch, die festgesetzte Tagessatzhöhe jedoch stimmt nicht mit meinen wirtschaftlichen Verhältnissen überein.
Als Student beziehe ich keinerlei Einkommen, da ich mich ausschließlich auf das Studium fixiere. Auch eine finanzielle Unterstützung durch BaföG ist nicht gegeben. Die Unterkunft und Verpflegung in der Wohnung meiner Mutter wird durch das Kindergeld finanziert, welches meiner Mutter zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten für das Studium werden durch Ersparnisse finanziert.
Aus den genannten Gründen bitte ich darum, den Tagessatz von 20,00 € auf 10,00 € zu reduzieren.
-----------------
""
quote:
würde das so in der Art passen?
So könnte das aussehen. Ich würde den Richter oder die Richterin immer mit Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende anreden, das ist aber vielleicht auch eine persönliche Sache.
quote:
Die Kosten für das Studium werden durch Ersparnisse finanziert.
Wobei der Richter dann auf die Idee kommen könnte, zu fragen warum Sie Ihr erspartes nicht auch für die Zahlung der Geldstrafe verwenden. Und dann wie ein richtiger Student auch mal in den Semesterferien arbeiten gehen.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Achso der Einspruch wird dann ebenfalls wieder von demselben/derselben Richter/in bearbeitet?
Danke für die Tips und Hilfestellungen !!
Ich bin euch echt dankbar
mfg
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten