Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche eure hilfe!
Folgender Vorfall:
Ich tankte im Juli 2016 bei einer Tankstelle auf der Fahrt von München nach Bremen.
Beim bezahlen fiel mir auf, das meine EC-Karte nicht mehr in meinem Portmonee vorhanden war und teilte dies der Kassiererin mit. Ich legte meinen Personalausweis und meinen Fahrzeugschein vor und verließ die Tankstelle mit einem Schuldeingeständnis und der Forderung den Betrag per Überweisung zu zahlen.
Unterwegs sperrte ich dann meine EC-Karte wegen dem Verlust.
Am nächsten Tag bestellte ich per Telefon bei meiner Bank eine neue EC-Karte mit ca 10 Tage Wartezeit und wollte den Betrag per Online Überweisung dann zahlen.
Die Karte verzögerte sich dann und kam nach 3 Wochen an. Am selben Tag bezahlte ich die Rechnung und bekam 2 Tage später Post von der Polizei bzgl des Tankbetruges. Dadurch meine Bank mehrere hundert Kilometer von meinem Dienstort entfernt ist, konnte ich es nicht direkt bei der Bank Überweisen und per Telefon dies zu tun, kam mir nicht in den Sinn.
Ich habe der Polizei dann den Sachverhalt geschildert und warte nun auf weiteres.
Ich bin nicht vorbestraft und auch nie mit der Polizei in Berührung gekommen.
Kann man circa abschätzen was jetzt auf mich zu kommen wird und wie lange dieser Fall sich hinziehen kann?
Vielen Dank und schönes Wochenende!
-- Editier von kuro123 am 16.09.2016 07:54
Tankbetrug, mit welchen folgen sind zu rechnen?
Zitat :Am selben Tag bezahlte ich die Rechnung und bekam 2 Tage später Post von der Polizei bzgl des Tankbetruges
Nix wird auf dich zukommen, da kein Betrug erkennbar ist. Schließlich wurde die Schuld beglichen. Zwar hat das ziemlich gedauert und das hätte nicht sein müssen, aber es wurde bezahlt. Das wird dann zeitnah eingestellt.Zitat :Kann man circa abschätzen was jetzt auf mich zu kommen wird und wie lange dieser Fall sich hinziehen kann?
Hier liegt aus meiner Sicht kein Betrugsversuch vor, sondern allenfalls ein Zahlungsverzug. Man hat ja seine Daten vor Ort hinterlegt und das weitere Vorgehen abgesprochen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sollte ich in diesem Fall trotzdem einen Anwalt hinzuziehen?
Sollte ich in diesem Fall trotzdem einen Anwalt hinzuziehen?
Wenn du dich dadurch sicherer fühlst, dann mach das. Du kannst auch das Geld bündelweise zum Fenster rauswerfen.Zitat :Sollte ich in diesem Fall trotzdem einen Anwalt hinzuziehen?
Auf den Anwaltskosten (ca. 450€) wird man sitzen bleiben, deshalb lohnt sich das nicht.
Das Verfahren wird auch ohne Anwalt im Sande verlaufen.
Man sollte sich aber trotzdem eine gute Antwort auf die Frage einfallen lassen, warum man erst so spät überwiesen hat.
Aus Sicht der Tankstelle sieht es nämlich so aus, als ob man erst durch den Druck der polizeilichen Anzeige gezahlt hätte.
Zitat :Dadurch meine Bank mehrere hundert Kilometer von meinem Dienstort entfernt ist, konnte ich es nicht direkt bei der Bank Überweisen
Per Internet geht es auch, Überweisungsträger per Post senden ...
Wenn es den Ermittlern nicht gerade langweilig ist, sollte das bei richtiger Argumentation eingestellt werden.
Zitat :bekam 2 Tage später Post von der Polizei bzgl des Tankbetruges.
Wurde man schon zur Aussage aufgefordert?
Dann könnte man ja schreiben, das man sowohl Personalausweis als auch Fahrzeugschein vorgelegt habe, man ein Schuldeingeständnis unterschrieben habe, keinerlei Daten gefälscht und/oder verschleiert wurden und es dahher schon an der Täuschung fehlt.
Zitat :Sollte ich in diesem Fall trotzdem einen Anwalt hinzuziehen?
Kostet ab 460 EUR ...
Ich schließe mich dem Gesagten an und prognostiziere, dass das Verfahren eingestellt wird.
1. Es liegt kein Betrug vor. Ein durchschnittlicher Betrüger hinterlässt weder seinen Personalausweis noch seinen Fahrzeugschein, außerdem zahlt er nicht innerhalb doch überschaubarer Zeit.
2. Komisch ist die Geschichte trotzdem, da man für online banking keine EC-Karte braucht.
3. Ein Anwalt ist hier völlig überflüssig. Die Kosten hierfür stehen in keinerlei Verhältnis zu dem beabsichtigten Zweck. Denn das Verfahren wird höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt.
Zitat :Ich schließe mich dem Gesagten an und prognostiziere, dass das Verfahren eingestellt wird.
1. Es liegt kein Betrug vor. Ein durchschnittlicher Betrüger hinterlässt weder seinen Personalausweis noch seinen Fahrzeugschein, außerdem zahlt er nicht innerhalb doch überschaubarer Zeit.
2. Komisch ist die Geschichte trotzdem, da man für online banking keine EC-Karte braucht.
3. Ein Anwalt ist hier völlig überflüssig. Die Kosten hierfür stehen in keinerlei Verhältnis zu dem beabsichtigten Zweck. Denn das Verfahren wird höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt.
Doch, ich brauche meine EC-Karte zur TAN generierungen. Trotzdem danke für die Auskünfte!
Zitat :Ich schließe mich dem Gesagten an und prognostiziere, dass das Verfahren eingestellt wird.
1. Es liegt kein Betrug vor. Ein durchschnittlicher Betrüger hinterlässt weder seinen Personalausweis noch seinen Fahrzeugschein, außerdem zahlt er nicht innerhalb doch überschaubarer Zeit.
2. Komisch ist die Geschichte trotzdem, da man für online banking keine EC-Karte braucht.
3. Ein Anwalt ist hier völlig überflüssig. Die Kosten hierfür stehen in keinerlei Verhältnis zu dem beabsichtigten Zweck. Denn das Verfahren wird höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt.
Doch, ich brauche meine EC-Karte zur TAN generierungen. Trotzdem danke für die Auskünfte!
Dann sollte man das der Polizei so schildern. Im Übrigen gehe auch ich davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein Anwalt ist vollkommen überflüssig.
Wenn man mit der Bank telefoniert hätte, würde eine Überweisung auch früher gehen. (TAN per SMS und Onlinebanking)
Nichts desto trotz lässt sich die Kette deiner Handlungen ja nachvollziehen und ist beweisbar (Sperrung der Karte, Versand der neuen usw.)
Diese Fakten würde ich auch so der Polizei schildern. Da du dir ja 100% sicher bist mit deinen Handlungen kannst du ja zur Sicherheit auch eine eidesstattliche Versicherung über das Geschehen abgeben.
Zitat:kannst du ja zur Sicherheit auch eine eidesstattliche Versicherung über das Geschehen abgeben.
Das ist rechtlich im Strafverfahren weder möglich noch vorgesehen. Stattdessen einfach der Polizei schildern, wie die Sache gelaufen ist. Dabei unbedingt nachweisen, dass der Betrag noch vor Einschaltung der Polizei überwiesen wurde. Dann wird das Verfahren zu 99% eingestellt.
Und jetzt?
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