Tankbetrug - Bandendiebstahl

12. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
TBT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankbetrug - Bandendiebstahl

Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem. Im Sommer letzen Jahres war ich für 3 Monate arbeitslos. Da mein Geld in dieser Zeit knapp war, beging ich zusammen mit 3 Freunden mehrfach Tankbetrug. Die Sache fiel auf, als meine 2 Freunde ohne mich unterwegs waren. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber schon mit dem Betrug aufgehört. Wir haben auch sämtliche Vergehen gestanden und warten jetzt auf die Anklage. Was kann man uns vorwerfen (Paragrafen)? Bis jetzt haben wir noch nichts konkretes erfahren, ausser Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bandendiebstahl, Urkundenfälschung wg. der geklauten Kennzeichen. Weiss jemand Rat???

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"Torsten!"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blasewitz
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

Bildung einer kriminellen Vereinigung ist Paragraph 129, Bandendiebstahl 243 oder 244, Urkundenfaelschung weiss ich gerade nicht. Wenn Dich die Gesetzestexte interessieren, schaff Dir ein Strafgesetzbuch an (gibts fuer 4 Euro in jeder Buchhandlung). Fuer eine Strafprognose waeren die Schadenshoehe und Deine Vorstrafen von Belang. Fuer Bandendiebstahl gibt es, soweit ich das ohne Gesetzestext weiss, mindestens 6 Monate Haft (moeglicherweise auf Bewaehrung).

Gruss von blasewitz

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Bandenmäßiger Betrug ist § 263 Abs. 3, Nr.1 StGB und Urkundenfälschung § 267 StGB .

Strafprognose ist natürl. kaum zu sagen, da außer den von Blasewitz schon erwähnten Umständen auch noch tateinheitlich und/oder tatmehrheitliche Begehung (§§ 52 , 53 StGB ) eine Rolle spielt, und insofern eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden wird.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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