Tankbetrug/ Benzindiebstahl

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer 1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankbetrug/ Benzindiebstahl

Hallo,
Ich brauche bitte Hilfe in folgendem Fall:
Eine Kollegin und ich waren (wie jeden Montag) auf dem Weg nach Österreich zu unserer Arbeitsstelle. Dort hat meine Kollegin getankt (für etwa 25€) und ich bin währenddessen rein gegangen, um zu zahlen. Nach einigem Warten kam ich dran und sagte die Zapfsäulennummer zum bezahlen. Die Kassiererin sagte, die Säule würde noch tanken. Das hat mich sehr gewundert, da die Kollegin eigentlich längst hätte fertig sein müssen. Hinter mir in der Schlage sagte ein anderer Kunde. Bei der Zapfsäule hätte er aber gerade getankt, ich müsse mich vertan.
Ich dachte, er hätte recht und ging raus. Meine Kollegin hatte das Auto schon weg gefahren und ein anderes Fahrzeug stand dort. Die Nummer, die ich mir gemerkt hatte stimmte aber.
Ich ging auf den Parkplatz zu meiner Kollegin und fragte sie noch einmal, bringt welcher Zapfsäule wir getankt hatten. Sie bestätigte die Nummer.
Ich ging wieder zurück, aber das Auto von dem anderen Kunden stand nicht mehr da.
Wir überlegten dann kurz, was wir tun sollten und entschieden weiter zu fahren, da der Betrag ja jetzt bezahlt sei und wir es ja versucht hätten.
Das war im Nachhinein betrachtet sehr blöd. Nun war die Polizei bei uns in der Firma und meinte sie ermitteln wegen Tankbetrug. Wir waren zu dem Zeitpunkt auswärts und würden daher nur von der Sekretärin informiert, dass wir diesbezüglich Post bekommen werden.
Nun die Fragen:
Ist es ratsam sich in der Sache einen Anwalt zu suchen?
Würde es etwas bringen die Tankstelle zu kontaktieren und zu versuchen den offenen Betrag direkt zu begleichen?
Was müssen wir schlimmstenfalls an Konsequenzen erwarten?
Vielen Dank im Voraus für Tipps.

-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 18:22

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 18:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Nutzer 1234):

Nun die Fragen:
Ist es ratsam sich in der Sache einen Anwalt zu suchen?
Würde es etwas bringen die Tankstelle zu kontaktieren und zu versuchen den offenen Betrag direkt zu begleichen?
Was müssen wir schlimmstenfalls an Konsequenzen erwarten?
Vielen Dank im Voraus für Tipps.


Grundsätzlich hört sich deine Geschichte für mich nicht nach Tankbetrug, sondern nach Benzindiebstahl an.
Aber wie dem auch sei, zu deinen Fragen:

Zu 1) Ja, sicherlich immer ratsam. Zumindest schaden kann es nichts, bzw. klärt er euch genau auf.
Zu 2) Kann man versuchen, wird aber wohl nichts bringen. Vielleicht einigt ihr euch noch mit dem Tankstellenbetreiber, aber da er den Betrug / Diebstahl ja bereits angezeigt (bzw. Strafantrag gestellt) hat wird das nun ein gewisses "unkontrollierbares Eigenleben" entwickeln.
Zu 3) Zitat:
Was ist für das Tanken ohne zu bezahlen laut Strafrecht zu erwarten? Wenn es als Unterschlagung gewertet wird, beträgt das maximale Strafmaß laut dem Strafgesetzbuch (StGB Paragraph 246, Absatz 1) drei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe. Wird von einem Tankbetrug laut StGB ausgegangen, also von einer Vorspiegelung falscher Tatsachen bei gleichzeitigem Vorsatz, liegt das maximale Strafmaß bei fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Dabei folgt die Strafe für Tankstellenbetrug der im StGB (Paragraph 263) festgelegten Strafe für Betrug.
Benzindiebstahl wird im Strafrecht ebenfalls mit dem Höchstmaß von fünf Jahren Freiheitsentzug bzw. einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Diebstahl an der Tankstelle kann also dasselbe Strafmaß nach sich ziehen wie ein Tankbetrug.


Was aber noch interessant wäre:
gehen wir mal davon aus, deine Geschichte stimmt so wie du sie schreibst?
Wie ist das denn überhaupt möglich?
Sind Zapfsäulen nach dem Tanken nicht gesperrt und werden erst freigeschaltet wenn der entsprechende Betrag bezahlt wurde??

-- Editiert von Wassermaxe am 13.09.2017 16:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Diebstahl bzw. Unterschlagung in dieser "Größenordnung" wird, wenn keine Vorstrafen da sind, schlicht wegen Geringfügigkeit eingestellt.
aber da er den Betrug / Diebstahl ja bereits angezeigt (bzw. Strafantrag gestellt) hat wird das nun ein gewisses "unkontrollierbares Eigenleben" entwickeln. Nö, wird er nicht - er kann den Strafantrag durchaus zurückziehen. Und der TE kein notorischer Benzindieb ist, wird die Staatsanwaltschaft damit auch kein Problem haben.
Ist es ratsam sich in der Sache einen Anwalt zu suchen? Nö, das ist hier ziemlich überflüssig.

-- Editiert von muemmel am 13.09.2017 18:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 18:46

0x Hilfreiche Antwort

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