Anzeige wegen Tankbetrugs...Sachverhalt: junger Mann tankt an einer Autobahntankstelle. Er betritt die Tankstelle, hält sich etwa 5 Min. dort auf MIT seiner Begleitfahrerin auf, schaut sich dort um. Die Freundin kauft etwas und wird gefragt, ob sie auch das Benzin von Auto XY bezahlt. Sie verneint dies und verweist auf ihren Bekannten der bereits hinter ihr an der Kasse steht. Er kauft noch diverses, BEZAHLT (mit Karte) und sie fahren weg. Nun die Anzeige, das Problem: keine Quittung und vom Konto wurde nichts abgebucht. Die Tankstelle hat einen angeblichen Zeugen, der gesehen habe soll, dass das Mädchen die ganze Zeit im Auto saß... UND NUN?? Ein uns beratender Polizist hat uns eine Chance von null gegeben, zumal die Tanke nur sagen müsse, die Videoaufzeichnung war an diesem Tag unvollstädig oder wie auch immer. H*I*L*F*E, Vorstrafe usw...:-( ???
(Und sorry für den langen Text, aber kürzer ging es nicht)
Tankbetrug? Videoaufzeichnung
Tja, die Videoaufzeichnung: Da würde ich erst mal einhaken, und verlangen, daß die Polizei diese als Beweismittel sicherstellt.
Ich will dem Polizisten jetzt nichts unterstellen, aber evtl. hat er auch keine Lust auf viel Schreibarbeit, möchte euch deswegen ein Geständnis nahelegen, weil's euch ja Pluspunkte bringt (ist wirkl. so), und es wird max. ein Strafbefehl dabei herauskommen, insoweit ihr noch nicht vorbestraft seid.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Tag,
in Ihrem Fall wird es auf die Beweislage ankommen. Warten Sie die weiteren Ermittlungen ab. Es wird dann später auf die jeweilige Überzeugung der StA ankommen.
Mit freundlichen Gruessen,
- J. Roenner -
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, danke schon einmal. Ich hoffe es wendet sich alles zum guten.
>Er kauft noch diverses, BEZAHLT (mit Karte) >und sie fahren weg.
.....nicht vom Konto gebucht kann ja schon passieren, ....in der Kasse wäre dann aber der Betrag gebucht.....
Ort, Zeit und Säule stehen ja fest, gegebenenfalls auch noch durch Videoaufzeichnung
.......den Rest möchte ich mir nur denken :-))
mfg
Stehe ich jetzt auf dem Schlauch,oder was soll dieses "den Rest möchte ich mir nur denken" ???
Ich hatte um Hilfe gebeten und nicht um die Rezitation meines Textes oder um zweideutige Aussagen...
MfG
...zur abschließenden Beurteilung eines Sachverhalts gehören sicherlich die Argumente der Zeugen bzw Geschädigten.
Fakt ist doch hier, dass die erhaltene Ware nicht bezahlt wurde.
Ob dieser Umstand vorsätzlich, fahrlässig (durch vergessen) oder durch die Aneinanderreihung merkwürdiger Umstände erfolgt ist, kann sicherlich hier nicht beurteilt werden.
....da sei es doch erlaubt, nach allgemeiner Lebenserfahrung für sich selbst eine nicht geäußerte Meinung zu finden oder ?
mfg
Warum ist der Beklagte eigentlich immer gleich schuldig? Zufälligerweise weiß ich von einer ähnlichen Geschichte, in der sich der angebliche Zeuge der Tankstelle als gar nicht vorhanden herausstellte. SELTSAM. Dies war auch an der A2. Muss die Tankstelle das Video haben, oder reicht es tatsächlich zu behaupten, es läge ein Tankbetrug vor? Man behält ja nicht immer zwangsläufig JEDE Quittung, schließlich haben wir keine Finanzpolizei wie in Italien. Ich meine, wenn eine Barzahlung erfolgt wäre. Die letzte Frage für heute ist, ob es wohl Sinn macht, die Tankstelle wegen des Verdachts des Betruges anzuzeigen?
MfG, war nicht bös` gemeint
-- Editiert von Kiki83 am 17.02.2004 21:15:35
Guten Abend,
die Schuld des Beschuldigten muss bewiesen werden. Mit anderen Worten: Sie haben einen falschen Eindruck bekommen. Eine simple Behauptung reicht natürlich nicht aus, um die Schuld zu beweisen und auch nicht, um ein Gericht, je nach Einzelfall, zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
>die Tankstelle wegen des Verdachts des >Betruges anzuzeigen?
...Du meinst vermutlich wegen falscher Anschuldigung ?!
...hier würde ich ersteinmal den eigentlichen Ausgang abwarten.
...in zivilrechtlicher Angelegenheit hat die Tanke einen Anspruch an Dich, dieses ist wohl unbestritten oder?
mfg
an alle die tankbetrug begehen : ihr verursacht eine menge ärger für die angestelten die dann noch für den schaden aufkommen müßn.ist euch das eigentlich klar!
-----------------
"grüße barbara"
@barbara
Ich begehe keinen Tankbetrug und habe auch nicht vor, irgendwann einmal Tankbetrug zu begehen. Dass dies auch eine Menge Aerger bringt (beiden Seiten) ist mir auch so klar
Aber was nicht klar und wohl auch nicht rechtens ist: wieso sollten die Angestellten dafuer gerade stehen muessen?
Muss der Verkaeufer auch bei jedem Ladendiebstahl die Ware ersetzen?
Agenor
Hallo,
mal ne Frage... mir ist der Ablauf nicht ganz klar.... wie kommt die Tanke eigentlich darauf, daß DU Sprit geklaut hast? Nummernschild? Videoaufnahmen? Wenn Du zum zahlen an der Kasse standest, werden sie ja nicht angenommen haben, daß du so davon gefahren bist. Wenn das Zahlen mit der Karte nicht funktioniert hat, haben sie aufgrund dessen auch keine Daten, nach denen sie dich verfolgen können.
Gerade wenn man unschuldig ist, will man natürlich das Unrecht beweisen. Aber vielleicht ist es machbar, sich mit Geld freizukaufen, d.h. sich vergleichen (mit Hilfe eines Anwaltes), um einer Vorstrafe zu entgehen.
Gruß, liessa.
Erstmal hallo
hatte selbst jahrelang ne tankstelle.
ist zwar traurig aber viel wird da nicht passieren.
du hast 2 Möglichkeiten, entweder du zahlst aufgrund dessen dass du weisst: ja ich wars.
Oder du zahlst nicht und gehst das risiko ein ob der Pächter kibig ist und nach der normalen Anzeige (die zu 99% wegen gringfügigkeit eingestellt wird- trotz video aufzeichnung und und und-) eine Zivilklage beginnt.
wobei dann alle Pächter aller Tankstellen nur noch mit Klagen beschäftigt wären und ihr eigentliches Geschäft vernachlässigen müssten. insofern bleib ganz ruhig.
Zufälligerweise weiß ich von einer ähnlichen Geschichte, in der sich der angebliche Zeuge der Tankstelle als gar nicht vorhanden herausstellte. SELTSAM.
Die Polizei muß bei Vernehmungen nicht die Wahrheit sagen; um sie zu einem Geständnis zu bewegen werden Beschuldigte durchaus öfter über die tatsächliche Beweislage belogen. Und solche Bemerkungen, dass man die Aussagen der Beschuldigten ohnehin nicht glaube werde, sollte man auch nicht zu ernst nehmen. Es kommt zwar in der Tat nicht darauf an das mit 100% Sicherheit alles nachgewiesen wird, aber wenn die Einlassung nachvollziehbar und nicht allzu lebensfremd klingt, bleibt der Justiz, auch wenn man vom Gefühl her glaubt, der Angeklagte sei schuldig, im Zweifel nur die Einstellung oder Freispruch...
Im übrigen müßte auf dem Überwachungsvideo muß schon erkennbar sein, wer wann ein Auto in Richtung Kasse verlässt und wer nicht, sonst könnte jeder Tankbetrüger ja behaupten er hätte bar (und somit anonym gezahlt).
-- Editiert von danielB am 21.02.2006 00:25:45
Hallo DanielB
Sicherlich mögen Sie mit ihrer Aussage im ersten Satz teilweise Recht haben.
Jedoch möchte bei dieser Gelegenheit auf den § 136a StPO
verweisen,
Dort sind die Pflichten eines vernehmenden Beamten ganz klar definiert. Dazu gehören selbstverständlich auch das Unterlassen von Täuschungshandlungen während einer polizeilichen Vernehmung ( § 136 StPO
).
Sicherlich wird es und da muß ich Ihnen Recht geben, auch andere Beispiele geben.
Man sollte, wenn man schon zu einer polizeilichen Vernehmung muss und auch Aussagen will, schon darauf achten, dass alles was in dieser Vernehmung gesagt und besprochen wurde zu Protokoll genommen wird.
Dies ist schlicht und ergreifend ihr "gutes Recht". Schließlich wird ihre Vernehmung erst gesetzlich verwertbar, wenn Sie diese auch unterschrieben haben.
Gruß;)
Kassenjournal heißt des Rätsels Lösung, MUSS da sein, da für Steuerzwecke benötigt. Videoaufzeichnungen werden in aller Regel nicht sehr lange aufbewahrt, da viele noch mit prähistorischer VHS Technik arbeiten und die Bänder dauernd überspielt werden, wenn nicht spezielle Sequenzen gesichert werden auf einer anderen Kassette. Polizei hat alle Be- und Entlastenden Tatsachen festzustellen, da führt kein Weg dran vorbei. Und was DanielB mit Lügen bezeichnet, wird er wohl mit List im Rahmen einer Vernehmung verwechseln (auf zu einer Diskussion)
MfG
zitat 1: @streetworker
Ich will dem Polizisten jetzt nichts unterstellen, aber evtl. hat er auch keine Lust auf viel Schreibarbeit, möchte euch deswegen ein Geständnis nahelegen, weil's euch ja Pluspunkte bringt (ist wirkl. so), und es wird max. ein Strafbefehl dabei herauskommen, insoweit ihr noch nicht vorbestraft seid.
-----------------
Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)
zitat 2: @Roenner
Es wird dann später auf die jeweilige Überzeugung der StA ankommen.
------------------
hola
ohne hier zu bewerten ob es hier nun zu einem tankbetrug gekommen ist oder nicht.
die obigen aussagen sind aber erschreckend, kann es wirklich sein das ein deutscher polizist zu einemgeständnis rät, um weniger arbeit zu haben ?
kann eine staatsanwaltschaft aufgrund eines eindruck eine gericht zu einer entscheidung bringen ?
da werden solche ( wenn sie denn überhaupt passiert sein sollten ) lapalien ermittelt und vor gericht gebracht, während richtige organisierte tankbetrüger schäden in millionenhöhe verursachen und eine deutsche justiz sieht sich nicht in der lage etwas dagegen zu tun?
MC
-----------------
"Ein Mann ist so viel wert, wie er Ideen hat, gemessen an der Zahl, welche er in die Tat umsetzt."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten