Tankbetrug? - Wie soll ich mich verhalten, was kann mir blühen?!?

10. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Timo79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankbetrug? - Wie soll ich mich verhalten, was kann mir blühen?!?

Hallo!
Habe folgendes Problem:
Im Jahr 2003 habe ich zusammen mit zwei Freunden mehrmals Tankbetrug begangen. Nachdem dies raus kam, habe ich die gesamten Taten gestanden und bei der Aufklärung der Strafttaten geholfen. Ein Prozess hat noch nicht stattgefunden. Vor dieser Angelegenheit hab ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen.
Nun, 2 Jahre später haben andere Bekannte ebenfalls die Dummheit begangen und Tankstellen betrogen. Ich meldete dies der Polizei, auch aus Selbstschutz.
Gut, dann Ende Januar war ich mit einem Kumpel (einer aus der 1.Straftat) unterwegs. Mein Tank war so leer wie mein Portemonaie (mein Konto ebenfalls). Mein Freund bot mir an, den Sprit zu bezahlen. Gesagt getan. Doch die Tankstelle erhielt kein Geld, Konto nicht gedeckt. Folge: Anzeige!
Mein Kumpel erzählt der Polizei nun, dass ich Ihn erst habe tanken lassen und dann gebeichtet haben, dass ich kein Geld hätte, so dass er zu diesem Betrug gezwungen war.
Bei meinem Verhör wurde mir vorgeworfen wegen den Vorfällen von 2003 mich vergewissern zu müssen, wie und ob er auch tatsächlich den Betrag gezahlt habe. Dabei hat er mir eine Tankquittung gegeben. Mit meinem Hinweis hierauf wird mir durch den Polizisten vorgeworfen, zu lügen. Da würde ich einen Bekannten verpfeiffen, der mir seinen Tankbetrug gestanden hat. Diese Angelegenheit würde ja garnicht mit mir in Verbindung gebracht (das war aber meine Angst). und trotzdem hätte ich die hosen voll und würde mich in dieser angelegenheit von den taten distanzieren.
In diesem aktuellen Fall hätte ich direkt im betroffenen auto gesessen und wollte mit dem vorfall nichts zu tun haben wollen.
Schlussfolgerung des Polizisten: Ich will die ganze schuld auf meinen tollen Kumpel abwälzen!!
Dass ich mich mit der Tankstelle in verbindung gesetzt habe um den schaden zu regulieren (ist aber bereits durch den kumpel geschehen) zeuge nur davon, dass dies meine Absicht sei.
Wie soll ich mich verhalten, was kann mir blühen?!?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Polizei vertritt manchmal recht eigentümliche Rechtsauffassungen. So, wie Sie das schildern, klingt es nach Missverständnis und dürfte eingestellt werden.

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#2
 Von 
barbara@moses
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nur mal zur information an die tankbetrüger :

wir als angestellte müßen für euren tankbetrug aufkommen !!!!!!!!

und das ist bei den löhnen die wir erhalten eine sauerrei.

denkt mal darüber nach .denn ihr betrügt nicht die tanke oder deren besitzer sondern die angestellten!!!!!!! und ich bin verdammt sauer deswegen.wenn ich einen erwische der mich euros gekostet hat ........

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#3
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Tankbetrug ist leider weit verbreitet und die Hemmschwelle sinkt immer weiter.

Jedoch sollte man jedem zugestehen,das er aus seinen Fehlern lernt.

Sicherlich gilt der Regelsatz WER EINMAL LÜGT DEM GLAUBT MAN NICHT,AUCH WENN ER NOCH DIE WAHRHEIT SPRICHT,doch sollte man schon liberal sein wenn er aus seinen Fehlern gelernt hat.

Ich kann ihre Wut aber durchaus verstehen.

Viele Grüße!

bodensee1210

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" Wissen ist Macht - macht nichts..."

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@barbara@moses:

Naja, dafür dass sie für den Betrug aufkommen müssen kann ja der Betrüger nichts!!

Meiner Meinung nach sind sie irgendwo selbst schuld, wenn sie sich von einem Tankstellenbesitzer auf diese Weise ausnehmen lassen -> ARBEITSVERTRAG

Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen...

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#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Hallo barbara@moses.

Mal ganz abgesehen davon, daß ich sehr stark bezweifle, daß eine solche Klausel in Eurem Arbeitsvertrag überhaupt rechtswirksam ist:

WARUM zum Teufel unterschreibt Ihr solche Arbeitsverträge ???
LEST ENDLICH VORHER, was ihr unterschreibt !!!

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht einen Arbeitnehmer dazu verurteilt, dem Arbeitgeber einen Schaden zu ersetzen, der diesem von einem Dritten völlig ohne Zutun des Arbeitnehmers zugefügt wurde !!

Solange es immer wieder Dumme gibt, die ihren Arbeitgebern das unternehmerische Risiko freiwillig abnehmen, wird sich an der Abzock-Praxis mancher Arbeitgeber NICHTS ändern.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eben doch: Mankohaftung

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#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

genau bei den entsprechenden Voraussetzungen!!

MANKOGELD

Haftung in begrenzter höhe

...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1611x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Genau so sehe ich es auch. Soll ein Arbeitnehmer für ein Schaden haftbar gemacht werden, der während seiner Arbeitszeit dem Unternehmen entsteht, so hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Mankogeld zu zahlen. Und auch dann haftet der Arbeitnehmer nur bis zur Höhe des gezahlten Mankogeldes.

Sollte etwas anderes im Arbeistvertrag stehen, halte ich dies für zumindest strittig.

Wäre ja noch schöner, wenn der Arbeitnehmer das unternehmerische Risiko mittragen müsste...

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