Sehr geehrte 123Recht Community!
Herr x hat vor ca. 30 Tagen die Tankkarte seiner Firma mit 2x je 90€ belastet. Da Herr X so sauer auf die Firma war, weil sie ihm seit 7 Monaten über 1500€ schuldet und ihm immer mit "wir reden ein anders mal deswegen" vertröstet. Da dachte sich Herr X in einer emotional schwachen Minute, er holt sich einfach einen Teil vom Geld so zurück. Herr X zeigt reue, da dies ein riesen vertrauensbruch war.
Jetzt flog es auf und natürlich werden sie Anzeige gegen unbekannt erstatten. Was bedeutet, durch die Tankstellenkameras welche vermutlich nach einem Monat noch alles gespeichert haben, werden sie auf Herr X stoßen.
Mit welchen Strafmaß muss Herr X außer einer Kündigung sonst noch rechnen? Er sitzt in Ö (Salzburg).
Er ist noch unbeschollen, dies ist sein erster Gesetzesbruch.
Wie lange ist eine Auswertung/Speicherung der Kameras laut DSGVO überhaupt erlaubt?
Ich danke für ihre Hilfe! Franz!
-- Editiert von Beller89 am 21.05.2020 08:27
Tankkartenbetrug (AT)
21. Mai 2020
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Frage vom 21. Mai 2020 | 08:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankkartenbetrug (AT)
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#1
Antwort vom 21. Mai 2020 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Mit welchen Strafmaß muss Herr X außer einer Kündigung sonst noch rechnen? Er sitzt in Ö (Salzburg). Das ist hier ein Forum für deutsches Recht. Grundsätzlich würde ich aber vermuten, ein Betrug dieser nicht sonderlich beeindruckenden Größenordnung wird Herrn X maximal eine kleinere Geldstrafe einbringen.
#2
Antwort vom 21. Mai 2020 | 16:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatWie lange ist eine Auswertung/Speicherung der Kameras laut DSGVO überhaupt erlaubt? :
Im Rahmen von Strafverfahren gibt es da keine Beschränkung hinsichtlich der Auswertung. Was da ist, ist da.
Nach deutschem Strafrecht wäre das ganze wohl eine "Untreue", § 266 StGB. Ob es diesen Tatbestand 1 zu 1 so in Österreich gibt weiß ich nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2020 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Ja, die Untreue existiert auch in Ö: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/153 Also Untreue statt Betrug - das ändert aber nichts an der Strafprognose, die ich oben schon gestellt habe.
-- Editiert von muemmel am 21.05.2020 16:08
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