Taschenkotrolle ohne Polizei

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschenkotrolle ohne Polizei

Hallo, in einer Stadt gibt es einen Discounter der massiv Taschenkontrollen macht.
In Verbindung mit einer Taschenkontrolle und der Wegnahme eines Artikels aus dem Rucksack durch eine Verkäuferin auf Hintergrund weil die Person1 keinen Bon hatte, drehte dieser massiv verbal ab, unter anderem, er würde diese Verkäuferin töten wenn sie den Laden verließe etc..
Ein Kunde(2) der dies mibekam versuchte den aufgebrachten Kunden1 zu beruhigen, und sprach auch die Mitarbeiter 3/4 an.
Die Mitarbeiter3/4 fühlten sich aber jetzt von dem Kunden angegriffen, so das dieser das Geschäft verließ.
Montag betrat der Kunde zum einkaufen den Laden und sprach zuerst mit Verkäuferin4 ,der auch noch mal erklärte was Sache war, diese verstand dann auch die Situation.
Am heutigen Dienstag war dieser Kunde2 wieder ,mal im Discounter einkaufen, mit seiner Arbeitsbekleidung (Name einer bekannten Firma) als dieser angesprochen wurde, man möchte in seine Tasche schauen (kein Einzefall sondern inzwischen bei jedem Kunden mit Tasche).
Nach Recherche stellte sich heraus das nur die Polizei Taschenkontrollen durchführen dürfe.
Weiter hat die Verbraucherzentrale speziell diesen Discounter wegen unbegründeter Taschenkontrolle angemahnt.
Dieses hat der Kunde der Verkäuferin5 auch gesagt als sich Verkäuferin3 einmischte und vor ca. 30 Kunden lautsstark äußerte, Kunde2 hätte Kunde1 beim Diebstahl unterstützt etc..
Kunde2 war zum Zeitpunkt des Vorfalls überhaupt nicht im Laden.
Weiter behauptete die Verkäuferin 3 und 5 Sie dürften dieses!
Die Zentrale des Discounters wurde per E-Mail angeschrieben leider keine Rückmeldung.
In einem Telefongespräch mit der Verbraucherzentrale empfahl diese, die Polizei einzuschalten und Strafanzeige zu stellen.
Allerdings hat die Streifenbesatzung degeasgt das die Filiale ohne Polizei Taschenkontrolen durchführen dürfe.
Die Aussage der Verkäuferin5 und die stellvertretende Filialleitung man könne seine Tasche abgeben oder abstellen hat vor ca. 14 Tagen zu einem Diebstahl dieser geführt deren Haftung dann ausgeschlossen wurde.
Meine Frage:
1. Hat die Polizei Recht das Verkäufer gegen den Willen eines Kunden ohne Polizei in die Tasche schauen darf?
2. Wenn die Verkäuferin eine falsche Tatsache darstellt, ist das dann das Recht der Polizei zu sagen wir nehmen keine Anzeige auf?
3. Wenn die Tasche bei der Verkäuferin auf Verlangen abgegeben wird, haftet Sie dann / die Filiale für einen Diebstahl dieser Tasche?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 312x hilfreich)

Zitat (von CyberJoe73):
1. Hat die Polizei Recht das Verkäufer gegen den Willen eines Kunden ohne Polizei in die Tasche schauen darf?
Nein.
Zitat (von CyberJoe73):
2. Wenn die Verkäuferin eine falsche Tatsache darstellt, ist das dann das Recht der Polizei zu sagen wir nehmen keine Anzeige auf?
Der erste Satz tat schon weh zu lesen, aber diese Frage verstehe ich nicht.
Zitat (von CyberJoe73):
3. Wenn die Tasche bei der Verkäuferin auf Verlangen abgegeben wird, haftet Sie dann / die Filiale für einen Diebstahl dieser Tasche?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
1. Hat die Polizei Recht das Verkäufer gegen den Willen eines Kunden ohne Polizei in die Tasche schauen darf?
Nein. Du kannst das verweigern. Allerdings kann dir dann der Discounter ebenso verweigern dort einzukaufen. Es ist halt die Frage, ist es einem wichtig, dass diese dort nicht in die Taschen schauen, dann muss man halt anderwo einkaufen. Es gibt jedenfalls kein Recht dort einkaufen zu dürfen/müssen...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 01.10.2019 18:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
1. Hat die Polizei Recht das Verkäufer gegen den Willen eines Kunden ohne Polizei in die Tasche schauen darf?
Nein. Du kannst das verweigern. Allerdings kann dir dann der Discounter ebenso verweigern dort einzukaufen. Es ist halt die Frage, ist es einem wichtig, dass diese dort nicht in die Taschen schauen, dann muss man halt anderwo einkaufen. Es gibt jedenfalls kein Recht dort einkaufen zu dürfen/müssen...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 01.10.2019 18:10


Bitte lesen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-verbotene-blicke-10406

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 312x hilfreich)

Zitat:
2. Wenn die Verkäuferin eine falsche Tatsache darstellt, ist das dann das Recht der Polizei zu sagen wir nehmen keine Anzeige auf?
Nein. Einzige Ausnahme wäre, dass sich der angezeigte Sachverhalt von vornherein und offensichtlich als Unfug darstellt.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@ DeusExMachina
Der erste Satz tat schon weh zu lesen

Was ist damit gemeint?

-- Editiert von CyberJoe73 am 01.10.2019 18:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von CyberJoe73):
Was ist damit gemeint?

Deinen Mordversuch an der deutschen Sprache ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CyberJoe73
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von CyberJoe73):
Was ist damit gemeint?

Deinen Mordversuch an der deutschen Sprache ...


Ich bin hier in einem Forum, nachger werde Ich noch an ordenlzchen Sätzen identifiziert!

Gute Nacht

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von CyberJoe73):
Ich bin hier in einem Forum,

Kein Grund seine Fragen hin zu rotzen ... zumindest nicht hier ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1497 Beiträge, 312x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Deinen Mordversuch an der deutschen Sprache ...
Mein erster Lacher diese Woche, danke Dir! :cheers:

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