Tatbestand: Verleumdung oder Beleidigung?

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Karl_Neuhuber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatbestand: Verleumdung oder Beleidigung?

Hallo allerseits,

ich habe eine kurze Frage:

Person A hat mich in einem öffentlichen Onlineartikel einer Tageszeitung einen "Phantast" (http://www.textlog.de/32801.html ) genannt ohne dies zu begründen oder zu belegen.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob dies eine Verleumdung nach §187, üble Nachrede nach §186 oder eine Beleidigung nach §185 des Strafgesetzbuches darstellt.

Hinzuzufügen ist, das diese Aussage auf Tonband bei dem Redakteur in Sicherheitsverwahrung liegt.

Vielen Dank bereits für Eure Meinungen

-- Editiert am 28.09.2010 17:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Hi,

für mich stellt sich eher die Frage, ob das nicht als zulässige Meinungsäußerung innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit zu betrachten ist, womit natürlich eine Strafbarkeit entfiele.

Gruß vom mümmel

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" "

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
für mich stellt sich eher die Frage, ob das nicht als zulässige Meinungsäußerung innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit zu betrachten ist, womit natürlich eine Strafbarkeit entfiele.


Sehe ich hier genauso.

"Phantast" sehe ich weder als das Eine, noch als das Andere an. Das kann man auch als "das was du sagst, passt hinten und vorne nicht zusammen" verstehen. Für eine Beleidigung, die schon verächtlich oder in der Ehre kränkend sein muss, reicht das m.E. nicht aus.
Kommt eher dem "du Träumer" gleich welches auch nicht strafbar ist.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Von mir auch eine Stimme für "nicht strafbar".

Eine Ehrverletzung ist dadurch nicht gegeben.

"Erschwerend" kommt hinzu, daß die Äußerung ja vermutlich nicht aus der leeren Luft kommt, sondern sich auf eine Person bezieht, die durch ihre Äußerungen oder Handlungen gewissermaßen im öffentlichen Interesse steht (oder hat jemand völlig ohne Zusammenhang geschrieben "und übrigens ist mein Nachbar Heinz ein Phantast"?).
Hier geht man davon aus, wer die Öffentlichkeit und den öffentlichen Diskurs sucht, muß auch mit stärkerer Kritik fertig werden können als jemand, der ungefragt in die Öffentlichkeit gezerrt wird.

Ich dürfte also problemlos schreiben "Angela Merkel ist unfähig und die Stuttgart-21-Gegner sind ökosozialistische Mittelalterromantiker", aber nicht unbedingt "mein Nachbar Heinz ist ein Pol-Pot-Fanboy und mein Friseur ein unfähiger Nichtskönner, der mich regelmäßig verschneidet".

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