Tatbestand der Beleidigung?

17. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andilein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatbestand der Beleidigung?

Hallo, ich habe eine Frage:

ich ging heute durch die Stadt, wurde von einem "christlichen Mitbürger" mit der offensichtlichen "Berufung" zur inneren Mission von seiner Seite aus in ein längeres Gespräch verwickelt, in dem er unter anderem den Satz "Sie sind ein Lügner und ein Heuchler" an mich richtete. Ich merke nun, dass mich das immer noch innerlich tierisch aufregt!!! Ich habe ihn vorher noch nie gesehen, er kennt mich also nicht die Bohne, ich habe mir seinen Namen samt Adresse zeigen lassen und mir diese gemerkt (ihm war offensichtlich überhaupt nicht bewusst warum). Fürderhin habe ich noch ein Faltblatt von ihm bekommen...kann ich ihn wegen seiner Bemerkung wegen Beleidigung anzeigen? Kann er sich auch sein religiöses Geschwafel/ einen allgemeinen religiös-christlichen Begriff von "Lügnern und Heuchlern" berufen? Das ginge mir echt gegen den Strich! Eigentlich bin ich nicht kleinlich, ich merke jedoch dass das innerlich in mir rumbohrt, diese Machtlosigkeit mit der man sich von wildfremden Leuten so bezeichnen lassen muss, und diese auch noch glauben im vollen (christlichen) Recht zu sein, das macht mich wirklich sauer!! Was kann ich tun?

Gruss, Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

das ist wohl seine christliche Auffassung mit der er eine Menge Menschen auf dieser Welt meint. Ich denke das war gar nicht unbedingt persönlich an Dich gerichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Morgen Andreas,

für eine Beleidigung gemäß §185 StGB ist die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, wobei die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Charakter hat und damit beleidigend ist, aufgrund wertender Betrachtung ermittelt wird; dabei können eine Rolle spielen:

(a) die Begleitumstände
(b) der Gesamtzusammenhang
(c) die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse
(d) die sprachliche und gesellschaftliche Ebene

Problematisch kann hier bei die Abgrenzung zur bloßen Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit.

Dieses ist jedoch alles abhängig vom Einzelfall. Nehmen Sie die Punkte, die ich Ihnen genannt habe, in Betracht und vergleichen Sie diese mit Ihrem Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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