Hallo an alle!
Bin mit meinem Vermieter im Streit. Heute kam ein entsprechender Brief der mich glatt vom Hocker gehauen hat.
Es gibt zahlreiche Äußerungen die mich persönlich beleidigen. Entsprechende Aussagen folgen:
Zitat Nummer 1 meines Vermieters:
"Kennen sie Mietnomaden? Diese sind ihnen gegenüber harmlos. Im Übrigen soltle man ihren neuen Vermieter über ihren Geisteszustand aufklären."
Zitat Nummer 2 meines Vermieters:
"Ihre beiden Schreiben zeigen, das Sie ein erhebliches Defizit nicht nur in der Rechtschreibung sondern auch in der geistigen Warnehmung haben"
Für mich ist mit entsprechenden Aussagen der Tatbestand der Beleidigung ( Mietnomade, geistiges Defizit Wahrnehmung sowie Rechtschreibung), der üblen Nachrede( neue Vermieterin informieren )sowie der Verleumdung gegeben. Wollte morgen zur Polizei und Anzeige erstatten.
Oder wie seht ihr das?
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-- Editiert kingkong99 am 12.09.2013 17:44
-- Editiert kingkong99 am 12.09.2013 20:11
Tatbestand der Beleidigung/Verleumdung/ gegeben?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat 1 würde ich auch als Beleidigung sehen.
Das ist deutliche Herabwürdigung.
Zitat 2 ist zumindest grenzwertig.
Üble Nachrede ist es (noch) nicht, da bislang "nur" damit gedroht wurde, den neuen Vermieter zu informieren.
Versprich dir von einer Anzeige nicht zuviel. So etwas wird oft wegen Geringfügigkeit eingestellt (und auf den Privatklageweg verwiesen). Hier geht es um eine Beleidigung, die nicht in der Öffentlichkeit gefallen ist (außer dir hat es ja keiner mitbekommen), da haben Staatsanwaltschaften wichtigeres zu tun. Und wenn dein Vermieter erst schriftlich von der Staatsanwaltschaft hat, dass es sich um eine einstellungswürdige Geringfügigkeit handelt, fühlt er sich womöglich erst recht bestätigt.
Du hast eine mietrechtliche Auseinandersetzung mit deinem Vermieter. Auf die solltest du dich konzentrieren. Durch eine Strafanzeige machst du einen unnötigen Nebenkriegsschauplatz auf, der dich nicht weiterbringt.
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quote:
Wieso Beleidigung?
Der Vergleich mit Mietnomaden (die ja Straftaten begehen) ist durchaus eine.
Und der Kern der zweiten Beleidigung ist ja offenbar nicht die Rechtschreibung sondern die "geistige Wahrnehmung".
Da ist es allerdings immer grenzwertig, ob schon eine Beleidigung oder noch eine nicht ehrverletzende Meinungsäußerung ("wer so etwas einfaches nicht versteht, sollte vielleicht die 3. Klasse wiederholen") vorliegt.
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Danke für eure bisherigen Antworten.
@jumper In meinem Schreiben waren keine Rechtschreibfehler. Das ist reine Provokation meines ehemaligen Vermieters.
@GROC Denkst du dass es sich lohnt zwecks "Mietnomade" Anzeige zu erstatten? Zu mal ich die Wohnung gestrichen UND komplett gesäubert hinterlassen habe. Obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin/war laut aktueller Rechtssprechung.
Was ich noch vergessen hatte: Er behauptet dass ich in der Wohnung mit meinem Bruder zusammen gehaust hätte. Was natürlich totaler Quatsch ist, nur weil mal jemand am WE in meiner Wohnung übernachtet "wohnt bzw "haust" er dort gleich? Für mich auch Tatbestand der Verleumdung.
-- Editiert kingkong99 am 13.09.2013 13:32
quote:
Denkst du dass es sich lohnt zwecks "Mietnomade" Anzeige zu erstatten?
Das würde eh auf den Privatklageweg verwiesen, und um den wegen einer Beleidigung durchzuziehen, muß man schon viel Zeit und Geld über haben...
Das Problem ist, daß die eigentliche Beleidigung ja nicht war "du bist ein Mietnomade", sondern "Diese sind ihnen gegenüber harmlos. "
Das ist also so, als würde man sagen "Diebe sind harmlos im Vergleich zu Frau Merkel", damit hat man Frau Merkel nicht als Dieb bezeichnet, sondern als "schlimmer als ein Dieb" - ob das im Einzelfall eine Beleidigung ist, wird man sehen müssen.
IMO lohnt sich der Aufwand dafür nicht.
quote:
Für mich auch Tatbestand der Verleumdung.
Nein, nicht jede Lüge ist auch eine Verleumdung. Wenn ich sage "du hast gestern schon wieder mit deiner Schwester Schnitzel gegessen", verleumde ich dich damit ja nicht.
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