Hallo zusammen,
Person A macht Person B ein Kaufangebot welches aber mindestens um 1000€ zu gering ist. Nun sagt Person A, wenn Person B dieses Angebot nicht annimmt Person B an Kosten beteilligt werden würde in Höhe von min. 2000€. Gilt so etwas schon als strafbare Nötigung oder Erpressung?
Tatbestand der Nötigung oder Erpressung vorhanden?
9. August 2022
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Frage vom 9. August 2022 | 09:26
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. August 2022 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120289 Beiträge, 39865x hilfreich)
ZitatGilt so etwas schon als strafbare Nötigung oder Erpressung :
Ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.
#2
Antwort vom 9. August 2022 | 10:02
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatIst aus dem Sachverhalt nicht erkennbar. :
Ok dann werde ich mal konkreter:
Die Person A möchte einen Teil eines Grundstücks erwerben welches Person A und B zu gleichen Teilen gehört. Als Grundlage für den Preis hat Person A den Bodenrichtwert abzüglich einer nicht belegbaren Minderung festgelegt, von dem sie auch nicht abgehen will. Wenn nun die Person B darauf nicht eingeht, soll ein im Preis vollkommen überzogener Zaun zwischen den beiden Grundstücken erstellt werden, den Person B dann anteilig bezahlen soll. Das ein Zaun die Mitbestimmung aller Parteien benötigt ist mir grundsätzlich klar.
-- Editiert von User am 09.08.2022 10:04
-- Editiert von User am 09.08.2022 10:05
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#3
Antwort vom 9. August 2022 | 10:25
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Zwischen welchen beiden Grundstücken??? Du schreibst doch, dass das Grundstück A und B zusammen gehört. Welches andere Grundstück soll also abgegrenzt werden?Zitatsoll ein im Preis vollkommen überzogener Zaun zwischen den beiden Grundstücken erstellt werden :
#4
Antwort vom 9. August 2022 | 10:36
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatZwischen welchen beiden Grundstücken?? :
Das gemeinesame Grundstück von A und B grenzt im hinteren Bereich an das von Grundstück A. Auf dem gemeinsam Grundstück befindet sich ein offizieller Brunnen für die Gartenbewässerung den A haben möchte. Im Moment ist kein Zaun vorhanden.
#5
Antwort vom 9. August 2022 | 10:53
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
Nein, Sie werden doch nicht gezwungen, das Angebot anzunehmen. Und selbst wenn Sie ihn anzeigen würden, inwiefern bringt Sie das hier bei Ihrem Kauf/Nichtverkauf weiter? Für mich hat das nichts mit Strafrecht zu tun.
#6
Antwort vom 9. August 2022 | 11:01
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatNein, Sie werden doch nicht gezwungen, das Angebot anzunehmen. :
Wenn ich es nicht annehme, würde Person A auf der Grenze ein Zaun bauen mit dem ich nicht einverstanden bin zu einem vollkommen überteuerten Preis.
-- Editiert von User am 09.08.2022 11:05
#7
Antwort vom 9. August 2022 | 11:04
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Um welches Bundesland geht es denn? Wie lang ist die Grenze? Ich sehe bisher noch nicht, dass hier ein vollkommen überzogener Zaun zu hohen Kosten führen wird.ZitatDas gemeinesame Grundstück von A und B grenzt im hinteren Bereich an das von Grundstück A. :
#8
Antwort vom 9. August 2022 | 11:07
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatUm welches Bundesland geht es denn? Wie lang ist die Grenze? Ich sehe bisher noch nicht, dass hier ein vollkommen überzogener Zaun zu hohen Kosten führen wird. :
Bundesland ist Niedersachsen, laut eigener Recherche um mindestens 3000 € zu teuer.
#9
Antwort vom 9. August 2022 | 11:43
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
Naja, was heißt denn "zu teuer"? Man müsste erstmal feststellen, wer den Zaun zu zahlen hat und Phantasiebeträge muss man selbstverständlich auch nicht zahlen.
#10
Antwort vom 9. August 2022 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatBundesland ist Niedersachsen, :
In Niedersachsen gilt die sogenannte Rechtseinfriedungspflicht. Das von der Straße aus gesehen linke Grundstück muss zu seinem rechten Nachbar einen Zaun auf eigene Kosten errichten.
Stoßen beide Grundstücke rückwärtig aneinander, müssen die Nachbar gemeinsam einen Zaun errichten.
Verlangt werden kann nur eine ortsübliche Einfriedung. Höhere Kosten trägt der Nachbar alleine, der einen teuren Zaun verlangt.
#11
Antwort vom 9. August 2022 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
Oder schon hier?ZitatOk dann werde ich mal konkreter: :
https://www.123recht.de/user.asp?user=kalle28
Die Erbengemeinschaft sollte zunächst mal mit der Teilung des Grundstücks fertig werden.ZitatDie Person A möchte einen Teil eines Grundstücks erwerben :
Wenn das geschafft ist und die neuen Eigentümer der Teilgrundstücke auch grundbuchlich eingetragen sind, kann man sich noch trefflich über eine Kostenbeteiligung für den Zaun streiten.
Straftatbestände sind bisher nicht sichtbar. Dass der eine was haben will, was beim anderen liegt, ist nicht strafbar.
Ob es eine örtliche Satzung gibt für die niedersächsische Kommune, solltest du nochmal erfragen.
Das Landes-Nachbarrechtsgesetz § 27 weist auf andere mögliche ortsübliche Festlegungen hin.
#12
Antwort vom 9. August 2022 | 12:37
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
hh hat in #10 eigentlich bereits alles Wichtige zusammengefasst. Phantasiegebilde mit Phantasiepreisen braucht man nicht zu zahlen.ZitatBundesland ist Niedersachsen, laut eigener Recherche um mindestens 3000 € zu teuer. :
Davon abgesehen trägst du nur 1/4 der Kosten der orstüblichen Einfriedung der gemeinsamen Grenze!
-- Editiert von User am 09.08.2022 12:44
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