Tatbestand der Nötigung oder Erpressung vorhanden?

9. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Tatbestand der Nötigung oder Erpressung vorhanden?

Hallo zusammen,
Person A macht Person B ein Kaufangebot welches aber mindestens um 1000€ zu gering ist. Nun sagt Person A, wenn Person B dieses Angebot nicht annimmt Person B an Kosten beteilligt werden würde in Höhe von min. 2000€. Gilt so etwas schon als strafbare Nötigung oder Erpressung?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120289 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Gilt so etwas schon als strafbare Nötigung oder Erpressung

Ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.


Ok dann werde ich mal konkreter:
Die Person A möchte einen Teil eines Grundstücks erwerben welches Person A und B zu gleichen Teilen gehört. Als Grundlage für den Preis hat Person A den Bodenrichtwert abzüglich einer nicht belegbaren Minderung festgelegt, von dem sie auch nicht abgehen will. Wenn nun die Person B darauf nicht eingeht, soll ein im Preis vollkommen überzogener Zaun zwischen den beiden Grundstücken erstellt werden, den Person B dann anteilig bezahlen soll. Das ein Zaun die Mitbestimmung aller Parteien benötigt ist mir grundsätzlich klar.

-- Editiert von User am 09.08.2022 10:04

-- Editiert von User am 09.08.2022 10:05

-- Editiert von User am 09.08.2022 10:05

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
soll ein im Preis vollkommen überzogener Zaun zwischen den beiden Grundstücken erstellt werden
Zwischen welchen beiden Grundstücken??? Du schreibst doch, dass das Grundstück A und B zusammen gehört. Welches andere Grundstück soll also abgegrenzt werden?

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#4
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zwischen welchen beiden Grundstücken??

Das gemeinesame Grundstück von A und B grenzt im hinteren Bereich an das von Grundstück A. Auf dem gemeinsam Grundstück befindet sich ein offizieller Brunnen für die Gartenbewässerung den A haben möchte. Im Moment ist kein Zaun vorhanden.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Nein, Sie werden doch nicht gezwungen, das Angebot anzunehmen. Und selbst wenn Sie ihn anzeigen würden, inwiefern bringt Sie das hier bei Ihrem Kauf/Nichtverkauf weiter? Für mich hat das nichts mit Strafrecht zu tun.

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#6
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Nein, Sie werden doch nicht gezwungen, das Angebot anzunehmen.

Wenn ich es nicht annehme, würde Person A auf der Grenze ein Zaun bauen mit dem ich nicht einverstanden bin zu einem vollkommen überteuerten Preis.

-- Editiert von User am 09.08.2022 11:05

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Das gemeinesame Grundstück von A und B grenzt im hinteren Bereich an das von Grundstück A.
Um welches Bundesland geht es denn? Wie lang ist die Grenze? Ich sehe bisher noch nicht, dass hier ein vollkommen überzogener Zaun zu hohen Kosten führen wird.

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#8
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Um welches Bundesland geht es denn? Wie lang ist die Grenze? Ich sehe bisher noch nicht, dass hier ein vollkommen überzogener Zaun zu hohen Kosten führen wird.


Bundesland ist Niedersachsen, laut eigener Recherche um mindestens 3000 € zu teuer.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Naja, was heißt denn "zu teuer"? Man müsste erstmal feststellen, wer den Zaun zu zahlen hat und Phantasiebeträge muss man selbstverständlich auch nicht zahlen.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Bundesland ist Niedersachsen,


In Niedersachsen gilt die sogenannte Rechtseinfriedungspflicht. Das von der Straße aus gesehen linke Grundstück muss zu seinem rechten Nachbar einen Zaun auf eigene Kosten errichten.

Stoßen beide Grundstücke rückwärtig aneinander, müssen die Nachbar gemeinsam einen Zaun errichten.

Verlangt werden kann nur eine ortsübliche Einfriedung. Höhere Kosten trägt der Nachbar alleine, der einen teuren Zaun verlangt.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Ok dann werde ich mal konkreter:
Oder schon hier?

https://www.123recht.de/user.asp?user=kalle28

Zitat (von kalle28):
Die Person A möchte einen Teil eines Grundstücks erwerben
Die Erbengemeinschaft sollte zunächst mal mit der Teilung des Grundstücks fertig werden.
Wenn das geschafft ist und die neuen Eigentümer der Teilgrundstücke auch grundbuchlich eingetragen sind, kann man sich noch trefflich über eine Kostenbeteiligung für den Zaun streiten.

Straftatbestände sind bisher nicht sichtbar. Dass der eine was haben will, was beim anderen liegt, ist nicht strafbar.

Ob es eine örtliche Satzung gibt für die niedersächsische Kommune, solltest du nochmal erfragen.
Das Landes-Nachbarrechtsgesetz § 27 weist auf andere mögliche ortsübliche Festlegungen hin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Bundesland ist Niedersachsen, laut eigener Recherche um mindestens 3000 € zu teuer.
hh hat in #10 eigentlich bereits alles Wichtige zusammengefasst. Phantasiegebilde mit Phantasiepreisen braucht man nicht zu zahlen.
Davon abgesehen trägst du nur 1/4 der Kosten der orstüblichen Einfriedung der gemeinsamen Grenze!

-- Editiert von User am 09.08.2022 12:44

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