Tatort bei falscher Verdächtigung

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maxx28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Tatort bei falscher Verdächtigung

Hallo,

wenn im Rahmen eines Verkehrs-Bußgeldverfahrens ein falscher Fahrzeugführer genannt wird und hier dann wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird, wo befindet sich dann der Tatort der falschen Verdächtigung?

Ist es der Ort an dem die falsche Verdächtigung verfasst wurde, also der Schreibtisch zu Hause und ist damit dann auch das Gericht zu Hause zuständig?

Oder ist es das Gericht im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle, die einem den Bußgeldbescheid geschickt hat?

Ich danke vielmals für die Info und wünsche viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.12.2010 15:47:45
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maxx28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Zuschrift. Wieso ein Glückspilz?

Kann ich diesen Umstand denn vielleicht für irgendeinen Vorteil ausnutzen?

Mir geht es um die Zuständigkeit des Gerichtes. Die liegt derzeit bei einem Gericht in Bayern, was tendenziell eher konservativer "gestrickt" ist, wie ein Gericht bspw. in Berlin...

Danke für die Info und beste Grüße!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

quote:
Wieso ein Glückspilz?


Das war ironisch gemeint.

quote:
Kann ich diesen Umstand denn vielleicht für irgendeinen Vorteil ausnutzen?


Nein

quote:
Die liegt derzeit bei einem Gericht in Bayern,


Dort wird sie auch bleiben, wenn die StA sich entschieden hat, die Sache dort anzuklagen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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