Hallo,
wenn im Rahmen eines Verkehrs-Bußgeldverfahrens ein falscher Fahrzeugführer genannt wird und hier dann wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird, wo befindet sich dann der Tatort der falschen Verdächtigung?
Ist es der Ort an dem die falsche Verdächtigung verfasst wurde, also der Schreibtisch zu Hause und ist damit dann auch das Gericht zu Hause zuständig?
Oder ist es das Gericht im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle, die einem den Bußgeldbescheid geschickt hat?
Ich danke vielmals für die Info und wünsche viele Grüße!
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Tatort bei falscher Verdächtigung
7. Dezember 2010
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Frage vom 7. Dezember 2010 | 21:58
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Tatort bei falscher Verdächtigung
#1
Antwort vom 7. Dezember 2010 | 22:19
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Dezember 2010 | 07:29
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die Zuschrift. Wieso ein Glückspilz?
Kann ich diesen Umstand denn vielleicht für irgendeinen Vorteil ausnutzen?
Mir geht es um die Zuständigkeit des Gerichtes. Die liegt derzeit bei einem Gericht in Bayern, was tendenziell eher konservativer "gestrickt" ist, wie ein Gericht bspw. in Berlin...
Danke für die Info und beste Grüße!
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2010 | 09:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9553x hilfreich)
quote:
Wieso ein Glückspilz?
Das war ironisch gemeint.
quote:
Kann ich diesen Umstand denn vielleicht für irgendeinen Vorteil ausnutzen?
Nein
quote:
Die liegt derzeit bei einem Gericht in Bayern,
Dort wird sie auch bleiben, wenn die StA sich entschieden hat, die Sache dort anzuklagen.
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