Darf eine Gefangene im offenen Vollzug (1 Monat) mit ihrer Familie telefonieren?
In der Anstalt meinte eine Beamtin, dass sei nicht möglich.
Ist das die Regel?
Telefonieren aus dem Gefängnis?
Ein Strafgefangener im offenen Vollzug darf telefonieren (auf eigene Kosten natürl.), bis auf wenige Ausnahmen (die richterlich angeordnet sein müssen, z.B. Verdunkelungsgefahr, Verbot der Kontaktaufnahme usw.)
Ein Untersuchungsgefangener (der aber nicht im offenen Vollzug wäre) brächte eine richterliche Telefonerlaubnis.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Grunsätzlich dürfen Stafgefangene, selbst im geschlossenen Vollzug, telefonieren vorrausgesetzt die Ansalt bietet die Möglichkeiten dazu und er kann es bezahlen. Ich kann mir allerdings keine Anstalt des offenen Vollzugs vorstellen in der es keine Telefonzelle (Karte!) gibt, aber wer weiss.
Ein Gefangener bei dem irgenwelche richterlichen Anordnungen dieser Art bestehen (Unterbrechung der U-Haft z. B.)kommt gar nicht in den offenen Vollzug bzw. wird, wenn sowas bekannt wird umgehend in den geschlossenen Vollzug verlegt.
Und jetzt?
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