Telefonische "Vorladung" der Polizei

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Crackle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonische "Vorladung" der Polizei

Hallo Zusammen

Frage1.
Kann die Polizei jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?

Ich dachte das müsse per Post sein (u.a. mit Aktenzeichen und Tatverdacht).


Frage 2.
Ein Bekannter hat eine (schriftliche) polizeiliche Ladung als Zeuge bekommen. Hinten steht drauf, dass er der Ladung folgen muss.
Wie kommt das? Dachte nur Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden.
Hängt das evtl. mit dem aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens" zusammen (Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/erscheinungspflicht-vor-der-polizei-bald-realitaet_011456.html)?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Kann die Polizei jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?
Zumindest kann sie jemanden telefonisch zum Plausch einladen. Eine schriftliche Vorladung ist ja eigentlich auch nichts anderes.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Und als Zeuge ist man immer verpflichtet einer Vorladung Folge zu leisten. Nur als Beschuldigter kann man sich bei der Polizei verweigern ..... bei der StA allerdings nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Nein, weder als Beschuldigter, noch als Zeuge ist man verpflichtet einer Vorladung durch die Polizei zu folgen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

War wohl etwas umständlich ausgedrückt .....

Bei der POLIZEI muss man weder als Zeuge noch als Beschuldigter erscheinen/aussagen, vollkommen richtig!

Meinte mehr, dass man als Zeuge um eine Aussage spätestens Beim StA oder Gericht nicht herum kommt (ausnahme=Angehöriger).

Als Beschuldigter kann man "bis zum bitteren Ende" schweigen!

Und ....

....polizeiliche Vorladungen können jedoch auch zwangsweise durchgesetzt werden, wenn z.B die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind oder zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (§ 12 POG RP).

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