Hallo Zusammen
Frage1.
Kann die Polizei
jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?
Ich dachte das müsse per Post sein (u.a. mit Aktenzeichen und Tatverdacht).
Frage 2.
Ein Bekannter hat eine (schriftliche) polizeiliche Ladung als Zeuge bekommen. Hinten steht drauf, dass er der Ladung folgen muss.
Wie kommt das? Dachte nur Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden.
Hängt das evtl. mit dem aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens" zusammen (Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/erscheinungspflicht-vor-der-polizei-bald-realitaet_011456.html)?
-----------------
""
Telefonische "Vorladung" der Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:Zumindest kann sie jemanden telefonisch zum Plausch einladen. Eine schriftliche Vorladung ist ja eigentlich auch nichts anderes.
Kann die Polizei jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Und als Zeuge ist man immer verpflichtet einer Vorladung Folge zu leisten. Nur als Beschuldigter kann man sich bei der Polizei verweigern ..... bei der StA allerdings nicht!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, weder als Beschuldigter, noch als Zeuge ist man verpflichtet einer Vorladung durch die Polizei zu folgen.
-----------------
""
War wohl etwas umständlich ausgedrückt .....
Bei der POLIZEI muss man weder als Zeuge noch als Beschuldigter erscheinen/aussagen, vollkommen richtig!
Meinte mehr, dass man als Zeuge um eine Aussage spätestens Beim StA oder Gericht nicht herum kommt (ausnahme=Angehöriger).
Als Beschuldigter kann man "bis zum bitteren Ende" schweigen!
Und ....
....polizeiliche Vorladungen können jedoch auch zwangsweise durchgesetzt werden, wenn z.B die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind oder zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (§ 12 POG RP).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
3 Antworten