Hallo,
bei mir war gestern die Polizei, aber ich war nicht zuhause. Diese haben eine Visitenkarte hinterlassen mit der Bitte um Rückruf.
Nun habe ich da angerufen und ich werde beschuldigt. Von meiner Internet leitung soll der Telefonterror ausgehen.
Ich habe mit dem Polizisten (Polizeioberkommisar) nun Telefoniert, dieser sagte mir das innerhalb einigen Monaten hin und wieder nachts mehrere Anrufe von A nach B stattfanden. Dieser war Anfangs freundlich und am ende drohte mir dieser mit einer Hausdurchsuchung deswegen...
Allerdings bin ich Unschuldig!
Ich habe nun einige Fragen:
Warum bekomme ich hier keine Vorladung per Post sondern direkten besuch und dann Telefonat?
Kann wegen solchen Delikten/Straftaten wirklich Hausdurchsuchung durchgeführt werden?
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-- Editiert am 16.12.2009 08:58
Telefonterror & Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Kann wegen solchen Delikten/Straftaten wirklich Hausdurchsuchung durchgeführt werden?
"Kann" schon. Die Frage wäre nur, was man dort an relevanten Beweismitteln zu finden hofft. Das ist anhand der Sachverhaltsschilderung nicht zu erkennen.
Zumal eine HD mit Vorandrohung völlig sinnfrei ist, solange man nicht über etwas Beweis erheben will, was der Mieter nicht so einfach entfernen kann.
quote:
Von meiner Internet leitung soll der Telefonterror ausgehen
Telefon über Internet? Oder geht es um VoIP? Dann könnte natürlich eine Beschlagnahmung des Rechners zur Beweissicherung sinnvoll sein.
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Ich bin kein Jurist...ärgere mich aber mit einer ähnlichen Geschichte herum.
Dieser Fall erscheint mir ein wenig unwirklich, sofern es in Deutschland und nicht in Östereich statt findet.
Untypisch erscheint mir, das die Polizei nach Hause kommt und eine Vistenkarte hinterlässt und dann am Telefon mit HD droht ( anrufen kann ja jeder)
Ich denke das Opfer hat Anzeige erstattet. Und anhand der Datenspeicherung hat die Polizei zurück verfolgt, woher die Anrufe kommen. Hier macht mich allerdings wieder stutzig, weil das System der Voratsdatenspeicherung nur im Falle von schweren Verbrechen anwendbar sein soll.
Sollte man dich als Täter in Erwägung ziehen, hätte man dich ( meiner Meinung nach) vorladen müssen. Die HD beschließt meines Erachtens erst der Staatsanwalt oder Richter.
Im Falle in dem ich mich herumärgerer geht es auch um anonyme Anrufe.
A zeigt B an ( aus einer Vermutung heraus )....B wurde vernommen ( als Beschuldigter)....Anrufe sollen schon länger als ein halbes Jahr zurück liegen. Zum zeitpunkt der Vernehmung hätte man durchaus noch die Daten zurück verfolgen können, hat man aber nicht .( keine schwere Straftat).
Gruß B.
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So ein Polizist hat ne kurze Ausbildung bei der man auch nich alles lernt. Wegen Telefonterror gibts keine Haussuchung, es sei denn die wollen dein Prepay Handy finden mit dem du anrufst.
quote:
am ende drohte mir dieser mit einer Hausdurchsuchung deswegen
Und was wollte er denn nun ?
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Und anhand der Datenspeicherung hat die Polizei zurück verfolgt, woher die Anrufe kommen. Hier macht mich allerdings wieder stutzig, weil das System der Voratsdatenspeicherung nur im Falle von schweren Verbrechen anwendbar sein soll.
Deswegen kann es ja auch nicht aus der VDS gekommen sein.
Vielleicht stellt der TE erst mal meine Nachfrage mit der "Internetleitung" klar.
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quote:
Und was wollte er denn nun ?
Könnte sein, dass er durch Drohung ein Geständnis haben wollte, aber telefonisch? Alles sehr dubios.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Oder es war ne sinnlose Drohung um endlich Ruhe zu bekommen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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