Telefonterror - Was erwartet mich jetzt, da ja die Registrierung auf meinen Namen geht?

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
suchi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonterror - Was erwartet mich jetzt, da ja die Registrierung auf meinen Namen geht?

Folgendes Problem:
Mein Sohn (14 Jahre alt), hat sein Handy, was auf mich registriert
ist, mit in der Schule gehabt.
In der Schule hat er es liegengelassen. Andere Schüler haben mit dem
Handy kostenlose Nummern angerufen, laut Polizeiangabe mehrmals.
Jetzt kommt es zur Anzeige wegen Telefonterror.
Was erwartet mich jetzt, da ja die Registrierung auf meinen Namen geht.

Gruß suchi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Den Tatbestand "Telefonterror" gibt es nicht. Was wird denn genau vorgeworfen? (welcher Tatbestand) Sie haben IMHO gar nicht zu befürchten, da Sie die Anrufe nicht getätigt haben. (anderes Beispiel: Wenn man Ihnen Ihr Auto klaut und damit einen Menschen überfährt, werden Sie doch auch nicht dafür verantwortlich gemacht, nur weil es Ihr Auto war). Auch Ihr Sohn hat nichts zu befürchten, da er das Handy den anderen ja nicht "dafür" zur Verfügung gestellt hat. Wenn klar ist, daß sich die anderen Jungs das vergessene Handy angeeignet haben, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.

Den "schwarzen Peter" haben die Jungs, die telefoniert haben.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
suchi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Belästigung wird vorgeworfen.
Die Schüler sind nicht bekannt, aber es ist dem Lehrer bekannt, das das Handy liegen geblieben war.
Gruß suchi
und vielen Dank für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Schüler sind nicht bekannt, aber es ist dem Lehrer bekannt, das das Handy liegen geblieben war.


Prächtig, dann gibt es also einen unabhängigen Zeugen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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