Hallo zusammen
Gibt es Möglichkeiten sich gegen eine TKÜ zu wehren bzw besteht vom Gesetzgeber her die Pflicht mich darüber in Kenntnis zu setzten inwieweit eine erfolgte TKÜ beendet wurde.
Danke
Telefonüberwachung - TKÜ
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es besteht eine Benachrichtigungspflicht, der jedoch in vielen Fällen nicht entsprochen wird:
[Zitat]
Als weiterer kritischer Punkt hat sich in der Praxis ergeben, dass die im Gesetz (§ 101 StPO
) vorgesehene Pflicht, die Beteiligten nach Abschluss der Maßnahme zu benachrichtigen, nicht zufrieden stellend beachtet wird. In zwei Dritteln der Fälle findet sich in den Akten kein Hinweis, dass die Pflicht zur Benachrichtigung beachtet wurde. Nur in 27 % der Fälle erlangten die Beteiligten durch Benachrichtigung oder Akteneinsicht Kenntnis von der Überwachung. [...]
[Zitat Ende]
Quelle: Bundesjustizministerium siehe URL
http://www.bmj.bund.de/enid/Strafverfahren/Telefonueberwachung_wirksam_und_ma_voll_5w.html
-- Editiert von DanniK am 04.04.2007 15:59:22
Darf man den einen einfach Tefefonisch wüberwachen?Auser wenn man jetzt was mit Drogen zu tun hat.
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telefonüberwachung ist nicht gleich telefonüberwachung. sie kann von der rufdatenerfassung bis hin zur auswertung der gesprächsinhalte gehen. durchzuführen ist die maßnahme, wenn sie ein richter absegnet. er ist aber an soganennte katalogstraftataten gebunden. sind diese delikte nicht in dieser liste vorhanden, so kann gar keine telefonüberwachung angeordnet werden.
ein eierdieb wird nicht von dieser maßnahme bedroht sein.
mfg
chronoton
quote:
ein eierdieb wird nicht von dieser maßnahme bedroht sein.
Es sei denn er handelt als Teil einer Bande oder verkauft seine Ware an einen gewerbsmäßigen Hehler (der deswegen abgehört wird) oder er hat sonst einen abgehörten Bekannten (wobei dann vermutlich nichts verwertbares gegen den Eierdieb herauskommt).
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