Termin bei der Polizei und Fragen dazu...

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.09.2010 05:34:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin bei der Polizei und Fragen dazu...

Hallo

Ich habe heute einen Brief von der Polizei bekommen. Ich soll vor einiger Zeit etwas für 70€ verkauft haben aber die Ware nicht geliefert haben. Dazu soll ich am Montag um 8:30 zu denen kommen. Jetzt habe ich die Suche benutzt und mir ist klar, dass ich nicht hin muss aber kann. Natürlich will ich weil ich erklären möchte wie es dazu gekommen ist. Habe wegen Umzug einiges im Inet verkauft an alten Sachen und die Sache für die 70€ habe ich dann ganz "vergessen"....

Jedenfalls war noch ein 2. Brief dabei in dem steht, dass die am Montag Abdrücke von den Fingern machen wollen, Bilder von mir machen wollen und äußerliche Merkmale aufschreiben wollen.

Muss ich das machen lassen ? Ich kapiere nicht wirklich warum so ein Aufwand wegen 70€ betrieben werden wo ich sogar vorschlagen will die 70€ zurück zu überweisen wenn ich denn erfahre wer der Kläger ist.

Danke

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10 Antworten
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#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Zu Fotos und Fingerabdrücken vgl. § 81b StPO .

Hier kommt wohl nur die Abnahme für künftige Verfahren in Betracht. Dagegen kann man sich zwar mit einem Antrag auf Vernichtung der gewonnen Daten, im falle der Ablehnung mit einem Widerspruch und letztlich mit einer Klage zum Verwaltungsgericht wehren.

Wenn man sich aber weigert hinzugehen, kann und wird die Polizei Sie den Maßnahmen notfalls gewaltsam zuführen.

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
mir ist klar, dass ich nicht hin muss aber kann. Natürlich will ich weil ich erklären möchte wie es dazu gekommen ist.


Man oh man, wie oft muss man das eigentlich noch erklären :

NIEMALS ZU EINER POLIZEILICHEN VORLADUNG GEHEN UND AUSSAGEN !!


Auch wenn du "nur" erklären willst, was, wieso und warum irgendetwas passiert ist, garantier ich dir, du redest dich um Kopf und Kragen !!

Später vor Gericht hast du genug Möglichkeit deine Aussage zu machen. Was aber einmal bei der Polizei gesagt und protokolliert wurde, lässt sich dann nicht mehr so leicht wegreden mit "das habe ich anders gemeint". !!



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was aber einmal bei der Polizei gesagt und protokolliert wurde, lässt sich dann nicht mehr so leicht wegreden mit "das habe ich anders gemeint". !!


Das Vernehmungsprotokoll wird immerhin zum Durchlesen vorgelegt, bevor man es unterschreibt. Wer etwas unterschreibt, das er nicht gemeint hat.....ist selber schuld.

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

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#4
 Von 
guest-12302.09.2010 05:34:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist das mit den Bildern usw. "nur" für spätere Zwecke falls noch etwas sein sollte ?? Da steht ja auch grob gesagt "wenn sie nicht kommen wegen Bildern und Abdruck dann müssen wir sie holen"... Was ich wie gesagt wegen 70€ ein wenig krass finde...

Naja wegen der Aussage: Ich will nicht viel sagen damit nichts falsch verstanden werden kann. Ich habe heute den Ankläger gefunden und die Kontodaten erhalten und werde das Geld überweisen. Das werde ich dann unter anderem sagen bzw. zeigen. Das kann ja nicht als schlecht entfunden werden.

Und wegen Gericht: Ein Bekannter ist einfach mal nicht zur Polizei gegangen und zack war ein Brief im Briefkasten von der SA er muss so und so viel Strafe bezahlen ?? Konnte sich aber vorher nicht äußern ???

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Das Vernehmungsprotokoll wird immerhin zum Durchlesen vorgelegt, bevor man es unterschreibt. Wer etwas unterschreibt, das er nicht gemeint hat.....ist selber schuld.



Tja, und genau da liegt ja meist das Problem. Selbst wenn man nach dem durchlesen das so unterschreibt weil man es so meinte, der StA oder Richter kann das geschriebene auch ganz anders verstehen, von daher rät ja auch jeder Anwalt von einer Aussage ab.


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Naja wegen der Aussage: Ich will nicht viel sagen damit nichts falsch verstanden werden kann.


Mehr als dir das 3 Mal zu erklären scheint irgendwie nicht zu reichen oder ?
Dann probier halt dein Glück!

:crazy:

quote:
Ich habe heute den Ankläger gefunden und die Kontodaten erhalten und werde das Geld überweisen. Das werde ich dann unter anderem sagen bzw. zeigen. Das kann ja nicht als schlecht entfunden werden.


Nö, eine Nichtaussage aber auch nicht!

quote:
Und wegen Gericht: Ein Bekannter ist einfach mal nicht zur Polizei gegangen und zack war ein Brief im Briefkasten von der SA er muss so und so viel Strafe bezahlen ?? Konnte sich aber vorher nicht äußern ???


Das hat aber nichts mit dem "Nichthingehen" bei der Polizei zu tun!!





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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#7
 Von 
guest-12302.09.2010 05:34:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Woran liegt es denn, dass er sich nicht anders äußern konnte ? Stand für die SA und dem Richter die Schuld einfach fest ohne, dass er was sagen konnte ?

Naja wegen den Bildern usw. muss ich ja eh hin dann muss ich mal gucken ob ich einfach meinen Mund halte...

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#8
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt und der Richter den erlässt und zuschickt, kann man selbst entscheiden, ob man diesen Verfahrensausgang akzeptiert oder Einspruch einlegt. Man wird also nicht einfach mit einer Strafe überzogen, ohne sich äußern zu können.

Bei der Polizei wird das Gespräch gelenkt, und das geschieht oft weder objektiv noch wirklich sachkundig noch immer ehrlich gegenüber dem Beschuldigten. Und manchmal steht im Protokoll nur fast dasselbe wie das, was man gesagt hat, und man muss entscheiden, ob es sich lohnt deswegen zu streiten. All das ist nicht hilfreich.

Alles was man zur Verteidigung vorbringen will kann man auch außerhalb einer solchen Vernehmung vorbringen, zum Beispiel, indem man der Polizei eine schriftliche Erklärung schickt: Ich habe die 70 € zurückbezahlt, Beleg liegt an.


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#10
 Von 
guest-12302.09.2010 05:34:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah okay danke !

Dann werde ich das wohl so machen. Ich werde für die Bilder usw. gehen (weil ich ja muss) aber mich nicht bereden lassen etwas zu sagen ! Ich werde der Polizei dann schriftlich den Schriftverkehr zwichen mir und dem Kläger + Kontoauszug zukommen lassen.

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