Termin für Strafantritt nicht Folge geleistet...

10. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jambo3112
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Termin für Strafantritt nicht Folge geleistet...

Hallo Gemeinde.
ich weiss nicht ob ich richtig bin ,aber ich probiers mal

Also folgendes Szenario.

Bekannte von mir hat Ratenzahlungen vom Strafbefehl lange nicht getilgt.Folglich bekam sie einen Strafantrittbefehl innerhalb 2 Wochen und mit einem Anhang die Geldbusse mit arbeit zu tilgen.So nun das Drama. Antrag auf tilgung durch arbeit nicht gestellt,frist abgelaufen.desweiteren termin für Strafantritt nicht folgegeleistet.So nun meine Hilfefragen.Kann mann irgendwie noch den Haftbefehl abwenden,oder nochmals auf bewillung von Raten einreichen.Bräuchte mal Ratschläge sehr dringend
Danke im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wird keine ratenzahlung und auch keine Arbeitsstunden mehr geben. Wenn sie die Möglichkeit hat das Geld sofort zu bezahlen dann ist das ihr einziger Ausweg sonst nix.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die einzige ersichtliche Möglichkeit, die Verhaftung abzuwenden, ist, die Strafe zu bezahlen oder sich zu stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtspfleger nach so viel Kopf in den Sand stecken noch eine Ratenzahlung bewilligt.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kommt der/die Betreffende zufällig aus Niedersachsen? Hier wäre evtl.(!!!) noch was möglich (Kommt auf den Landgerichtsbezirk an). Es existiert hier ein spezielles Programm zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe, dass u.U.(!!!) auch noch greifen kann, wenn es bereits eine Ladung gibt. Kommt auf den Einzelfall an.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Welches denn?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dieses hier

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
Jambo3112
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt aus nordrhein westfalen


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