Thema: Beleidigung im Internet und private Anzeige

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
neill1983
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Thema: Beleidigung im Internet und private Anzeige

Hallo Leute, ich würde gerne von euch wissen, wie man mit diesem Fall handhaben soll.

Person A beleidigt Person B im Internet als Betrüger.
Person B stellt daraufhin Anzeige.
Anzeige wird wegen Öffentlichkeitsmangel (weiß den genauen Namen nicht mehr: aber nur, dass es halt nicht "so schlimm" ist) wieder eingestellt.
Person B stellt daraufhin private Anzeige gegen Person A.

Person A soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Betrag X zahlen (sagen wir mal 300 Euro)
Person A ist aber Arbeitslos und bekommt Hartz 4.

Was kann Person A machen, damit er weniger zahlen muss - gar nicht zahlen muss oder wie könnte er das "günstig für sich" lösen?

Danke.

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Person B stellt daraufhin private Anzeige gegen Person A.

Person A soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Betrag X zahlen (sagen wir mal 300 Euro)


Erst müßte geklärt werden, was B nun genau gemacht hat:

hat er Privatklage gegen A erhoben (das gehört in den Bereich des Strafrechts und es findet -in aller Regel- zunächst eine Güteverhandlung vor einem Schiedsmann statt)

o d e r

hat er Zivilklage (das ist wie der Name schon sagt Zivilrecht ) gegen A erhoben, bzw. ihn ggf. per Rechtsanwalt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert?

o d e r

hat er mglw. Beides getan?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neill1983
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Person B hat gegenüber Person A eine Zivilklage erhoben.

Das heißt Person A soll nun einen Betrag von 300 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn A tatsächlich den B zu Unrecht als Betrüger bezeichnet hat, sollte er das in Zukunft unterlassen und auch die entspr. Erklärung abgeben. Bei den 300,00 € wird es sich wohl um das Anwaltshonorar des Anwalts von B handeln (oder?). Das wäre (wohl - je nach Streitwertansatz) noch im Rahmen, von daher wird A es zahlen müssen (wobei er natürl. versuchen kann, den Anwalt von B "runterzuhandeln" - Erfolg ungewiss)

A l t e r n a t i v

kann er natürlich auch Unterschrift und Zahlung verweigern, sich ggf. selbst einen Anwalt nehmen und die ganze Sache vor Gericht ausfechten. Dadurch entstehen natürlich weitere Kosten (insgesamt im 4stelligen Bereich) die am Ende -in der Regel- der zahlt, der das Verfahren verliert...

o d e r


das Verfahren endet mit einem sog. "Vergleich" (man "trifft sich quasi in der Mitte") wobei es kostentechnisch dann in aller Regel so gemacht wird, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten und jeder seinen eigenen Anwalt zahlt. Aber auch in dem Fall dürfte das für jeden der beiden mit mehr als 300,00 € zu Buche schlagen, d.h. rein unter dem Kostenaspekt gesehen wird es wohl billiger für A die geforderten 300,00 € zu zahlen (wenn das alles ist und die RA-Kosten nicht noch hinzukommen) als vor Gericht zu gehen und sich dort dann unter Kostenteilung auf einen Vergleich einzulassen. Wenn schon, dann müßte man bei Gericht alles auf eine Karte setzen, wobei halt auch das Risiko besteht, dass man "komplett verliert" und die komplette Nummer (also "alles") zahlen "darf".



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"




-- Editiert !!Streetworker!! am 12.09.2014 15:44

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