Thema Unklar Betrugsverdacht

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Thema Unklar Betrugsverdacht

Hallo,

ich war vor ca 2 Jahren bei einem Betrieb beschäftigt(als Angestellter Filialleiter), meine Aufgabe war der Vertrieb von Mobilfunkverträgen.
Nun erhielt ich am Freitag(02.08.13) einen Brief von der Polizei, mit der Vorladung als Beschuldigter , Grund war : einreichung von gefälschten Mobilfunkveträgen bei diesem Anbieter halt.
Meine Frage nun ist, übernimmt die Rechtsschutz für Arbeit so etwas und noch viel wichtiger, soll ich mir zu diesem Polizei Termin einen Anwalt nehmen, oder erstmal hin gehen und hören was die von mir wollen, da ich so etwas nicht vorsätzlich getan habe, kann ich mir nur vorstellen, das ich vllt auf einen Betrüger selber reingefallen bin, bin ich dann nicht irgendwie über meinen Arbeitgeber versichert?

Danke und lieben Gruß

Bobes

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-- Editiert von Moderator am 05.08.2013 14:56

-- Thema wurde verschoben am 05.08.2013 14:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Für vorsätzlich begangene Straftaten gibt es keinen Rechtsschutz.
Tatsächlich wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zur
Vernehmung mitzunehmen.
Die Arbeitsrechtschutzversicherung tritt nur ein, wenn Sie Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen wollen, oder der Arbeitgeber gegen Sie.
Die Versicherungen des Arbeitgebers treten nur für den Arbeitgeber ein.

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#2
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort, was würde denn ein Anwalt ca kosten, falls die Rechtsschutz das nicht übernehmen sollte, es war schließlich keine vorsätzlich begangene Straftat von mir. Will grobe Kosten wissen...

danke für eure Mühen

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Kosten sollten Sie besser unter Standesrecht erfragen. Aber zur Minimierung der Kosten wäre es eher nicht ratsam, einen Anwalt mit zur Befragung zu nehmen. Durchschnittlich sollen Anwälte Stundensätze von ca. 200€ haben, sie dürfen aber auch mehr als das Doppelte nehmen. Am einfachsten wäre, Sie gehen zur Polizei und hören sich den Vorwurf an. Sie müssen da ja nichts sagen, Sie müssen ja nichtmal hingehen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob sich die Beauftragung eines Anwalts lohnt.

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#4
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank, ich bin nun etwas beruhigt, werde mir mal anhören was die wollen und dann entscheiden :-) Danke

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#5
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich verschiebe das mal ins Strafrecht.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Das erste Problem ist, dass du nicht genau weißt, was dir vorgeworfen wird. - Wie willst du dich gegen einen Vorwurf wehren, den du nicht kennst?

Das zweite Problem ist, dass du nicht weißt, welche Beweise es schon gibt, und (viel wichtiger), welche Beweise noch fehlen. - Da besteht immer das Risiko, dass man "aus Versehen" durch eine unbedachte Äußerung selbst noch einen Beweis zu seinen ungunsten liefert.

Deshalb wird oft empfohlen, die Aussage komplett zu verweigern. - Dadurch bringt man sich auch aber um die Möglichkeit, seine eigene Sichtweise der Dinge kund zu tun und entlastende Punkte einzubringen.

Evtl. ist es eine gute Idee, einen Anwalt erstmal entweder nur für die Akteneinsicht oder für Akteneinsicht plus kurze Beratung zu beauftragen.
Das ist wesentlich günstiger als eine "Komplettverteidigung" und du erfährst, worum es geht, was es für Beweise gibt und wie du dich verteidigen kannst.


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