Theorethische Frage

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dellilah_Lillie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Theorethische Frage

Beispiel: Eine Person hat ein paar mal Diebstahl in demselben Laden begangen. Einmal wurde sie erwischt, die anderen Male aber nicht. Das Ermittlungsverfahren wurde dann aufgrund der Geringwertigkeit eingestellt.
Frage: Wenn ein Verfahren endgültig eingestellt wird, kann diese Person noch in Zukunft mit anderen Vorwürfen konfrontiert werden, falls es sich ergibt dass sie zum Beispiel über Kamera aufgenommen wurde, die Detektiven aber erst nachträglich darauf gekommen sind, wenn das Ermittlungsverfahren schon zu Ende war ?
Muss ein Täter auf heisser Tat ertappt werden ?
Danke für alle Antworten.


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"Dellilah_Lillie"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

..."heiße Tat"? Wenn muß die Tat wohl eher "frisch" sein...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn eine Tat, die z.B. am 1.12. begangen wurde eingestellt wurde, und später kommt heraus, daß am 1.11. oder 1.1. auch Taten begangen wurden, können diese natürl. verfolgt werden und sind nicht von der Einstellung eingeschlossen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Dellilah_Lillie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für die beiden Antworten. Eins würde mich noch interessieren - Ist es möglich dass alle Videoaufnahmen in den Kaufhäusern aufbewahrt werden und dann im Falle eines Diebstahls nochmal genau angesehen werden, ob der Täter hat vielleicht schon mal früher etwas mitgehen lassen ?

Übrigens ein großes Kompliment an kompetente Ratgeber. Zum ersten Mal bin ich im "virtuellen Leben" mit Leuten konfrontiert, die so zuverlässig sind wie Sie. Danke an alle die Geduld haben, die Einträge zu beantworten.

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"Dellilah_Lillie"

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#4
 Von 
Dellilah_Lillie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

An Bob.Vila - du hast natürlich Recht. Bin nur zu Besuch in Deutschland und spreche nicht so gut. Die deutschen Redewendungen bereiten mir noch bisschen Schwierigkeiten :)

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"Dellilah_Lillie"

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ist es möglich dass alle Videoaufnahmen in den Kaufhäusern aufbewahrt werden und dann im Falle eines Diebstahls nochmal genau angesehen werden, ob der Täter hat vielleicht schon mal früher etwas mitgehen lassen ?

Theoretisch ist das sicher möglich, nur

1. wird das mit Sicherheit nicht gemacht, weil viel zu aufwendig, und

2. ist eine Videoaufnahme für sich alleine genommen kein hinreichender Beweis.

Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen :)

Und vielen Dank für das nette Kompliment :)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Dellilah_Lillie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob, super dass du es so schnell beantwortet hat. Es geht zwar nicht um mich persönlich, aber um eine Person die mir sehr wichtig ist.
Schönen Abend noch.

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"Dellilah_Lillie"

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#7
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Bob,
es könnten doch aber aufgrund von Videoaufnahmen bereits Anzeigen gegen unbekannt laufen, die dann durch das Ermittlungsverfahren dieser Person zugeordnet werden können?

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"Gruß Ria"

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#8
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"An Bob.Vila - du hast natürlich Recht. Bin nur zu Besuch in Deutschland und spreche nicht so gut. Die deutschen Redewendungen bereiten mir noch bisschen Schwierigkeiten"

´tschuldigung, war nicht böse gemeint - aber die Formulierung "heiße Tat" fand ich einfach lustig...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Ria

Nein, das ist (bei Ladendiebstählen) unwahrscheinlich, da eine Verurteilung allein aufgrund der Videoaufnahmen nicht zu erreichen wäre.

Was kann man denn auf der Videoaufnahme sehen? Im allerbesten Fall, daß ich (der Täter) etwas aus einem Regel nehme und einstecke (was ja z.B. auch mein Portomonaie sein könnte, daß ich vorher dort kurz abgelegt habe) . Und selbst wenn eindeutig zu erkennen ist, daß es sich um Ware handelt, könnte ich diese ja später wieder herausgenommen und weggelegt haben. Auf diese Weise ist ein Diebstahl nie nachweisbar und das wissen auch alle Beteiligten, von daher wird erst gar nichts unternommen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank Bob für die rasche Beantwortung :)
Ich hatte diesen Verdacht, dass es auch Diebstahlsanzeigen gegen unbekannt geben könnte, die die Polizei dann nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung abgleicht, da meine Vernehmung bis heute noch nicht an den StA weitergeleitet wurde.

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"Gruß Ria"

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#11
 Von 
Dellilah_Lillie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal. Bob.Vila bin ich natürlich nicht böse :) In meiner Sprache heißt es - wortwörtlich übersetzt - "heiße Tat" :) Ab und zu habe ich solche Neigung - in eigener Sprache zu denken, wenn ich deutsch spreche. Das beeinflußt natürlich negativ eine Fremdsprache.

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"Dellilah_Lillie"

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