Therapie Auflage

20. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
ratlos2222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Therapie Auflage

Hallo Forum Team

Ich wurde wieder einmal zur Bewährung verurteilt und mir wurde auferlegt eine stationäre Drogentherapie zu absolvieren.

Was passiert, wenn der Rentenversicherungsträger die Kostenübernahme aufgrund mangelnder Motivation ablehnt...


gruss


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3 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Dann wird man sehen, ob es an Ihnen liegt und die BW widerrufen wird oder ob Sie nichts dafür können und die Auflage aufzuheben ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlos2222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

naja mangelnde motivation wird ja dann wohl schon als grund reichen um mir das anzuhängen.

aber ist ja auch irgendwie verständlich das der probant keine "lust" auf eine therapie hat, aber ihm deswegen gleich die BW zu widerrufen!... gibts da irgendwelche anderen vergleichbaren fälle!

im beschluss steht ich muss auch alle 3 monate einen drogentest abgeben und wöchentlich kontakt zur suchtberatung halten, für die dauer von einem jahr!
desweiteren stehe ich in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ob Sie Lust haben oder nicht spielt keine Rolle. Anscheinend sind Sie ja aus eigenem Antrieb nicht willens, eine Therapie zu machen. Außerdem muss die Auflage mit Ihrem Einverständnis erfolgt sein. Wenn Sie also in der Hauptverhandlung der Therapie zustimmen, vermutlich um überhaupt die Strafe zur BW ausgesetzt zu bekommen, sollten Sie sich daran halten.

gibts da irgendwelche anderen vergleichbaren fälle!
Massenhaft.

desweiteren stehe ich in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.
Dann sollten Sie das mal nicht in Gefahr bringen. Richtig gelesen: Sie bringen es in Gefahr. Nicht etwa das Gericht, das die Strafaussetzung widerruft.

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