Hallo,
Ich habe eine Frage meine Bewährung wurde widerrufen weil ich meine Auflage einer alkoholtherapie nicht nachkam und ja der Widerruf ist rechtskräftig.
Jetzt meine Frage wen ich jetzt auf Therapie gehe vollzieht die Staatsanwaltschaft tzd den wiederuf oder sagen die dann ja okay etz ist der auf Therapie und erfüllt seine Auflagen??
Und sollte ich die Therapie dann abschließen ist dann der wiederuf nicht mehr gültig ?
Danke für eure Hilfe
Therapie alkohol
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatJetzt meine Frage wen ich jetzt auf Therapie gehe vollzieht die Staatsanwaltschaft tzd den wiederuf :
Ja
ZitatUnd sollte ich die Therapie dann abschließen ist dann der wiederuf nicht mehr gültig ? :
Der Widerruf ist und bleibt "gültig" und die Strafe wird vollstreckt. Für einen Therapieantritt ist es jetzt zu spät, um die Vollstreckung der Strafe zu verhindern.
ZitatDer Widerruf ist und bleibt "gültig" und die Strafe wird vollstreckt. Für einen Therapieantritt ist es jetzt zu spät, um die Vollstreckung der Strafe zu verhindern. :
Würde ich so nicht unterschreiben.
Ich denke wenn man jetzt genau dort antreten würde und ggf. noch nachweisen kann das man dies während der gegebenen Zeit beantragt hat und es nicht geklappt hat (meinetwegen wgn. Corona) dürfte man evtl. damit durchkommen. Ich habe aber eher das Gefühl das der TE eher darüber nachdenkt sich jetzt um einen Therapieplatz zu kümmern. Das dürfte tatsächlich zu spät sein (zu Recht)
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ZitatWürde ich so nicht unterschreiben. :
Ich denke wenn man jetzt genau dort antreten würde und ggf. noch nachweisen kann das man dies während der gegebenen Zeit beantragt hat und es nicht geklappt hat (meinetwegen wgn. Corona) dürfte man evtl. damit durchkommen
Und wie bekommt man, mal so strafprozessrechtlich gesehen, den rechtskräftigen Widerrufsbeschluss aus der Welt?
ZitatIch denke wenn man jetzt genau dort antreten würde und ggf. noch nachweisen kann das man dies während der gegebenen Zeit beantragt hat und es nicht geklappt hat (meinetwegen wgn. Corona) dürfte man evtl. damit durchkommen. :
Es macht ja nicht *puff* und der Widerruf fällt vom Himmel. Da hat man genug Gelegenheiten das vorzutragen, dass "was auch immer" außerhalb des Einflussbereichs der Verurteilten gehindert hat. Wenn man das versäumt - Pech gehabt ...
ZitatEs macht ja nicht *puff* und der Widerruf fällt vom Himmel. Da hat man genug Gelegenheiten das vorzutragen, dass "was auch immer" außerhalb des Einflussbereichs der Verurteilten gehindert hat. Wenn man das versäumt - Pech gehabt ... :
Stimmt auch wieder, ich nehme alles zurück.
palino, es wird oft verkannt, dass gerichtliche Auflagen in der Regel zwei Elemente haben, nämlich einmal die Erfüllung grundsätzlich, aber eben auch einen bestimmten Zeitrahmen. Der Verurteilte soll eben zeigen, dass er sein Leben organisieren kann. Deshalb sind diese Auflagen so strukturiert, dass ein irgendwann, irgendwie, irgendwo eben nicht reicht. Und man soll diese Neuorganisation seines Lebens nachweisen. Das tut man bestimmt nicht, wenn man alle Fristen verstreichen lässt, nichts tut, sich nicht mal durch die Ankündigung des Bewährungswiderrufs, dann das Verfahren des Widerrufs noch durch die Ladung zum Strafantritt beeindrucken lässt. Hier haben wir doch den Bewährungsversager in Reinkultur.
wirdwerden
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