Therapie nach ¶35/beantragung

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2018 20:36:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Therapie nach ¶35/beantragung

Hallo habe mal ein paar Fragen und zwar wurde ich wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge(THC) zu einer Haftstrafe von 34 Monaten verurteilt.
Habe 6 Monate in u-haft verbracht und bin jetzt seit 10 Monaten wieder frei habe Arbeit und bin drogenfrei, Revision wurde abgelehnt und bald sollte der Haftantritt kommen.Nun bin ich seit 10 monaten bei der Suchtberatung und habe einen Antrag losgeschickt auf Kostenzusage einer Suchttherapie da mein Anwalt mir dazu geraten hat.
Da ich ja aber noch 4 monate absitzen muss bevor ich auf 2 Jahre (Strafe) komme ist meine erste Frage ob das überhaupt geht und ich innerhalb der JVA nur den ¶35er beantragen muss und mir die Kostenzusage von draussen holen darf ,kann?
Meine 2 Frage ist : ich bekomme von meinem Arzt wegen einer schweren Posttraumatische Artrohse Oxycodon verschrieben da andere Schmerzmittel leider nicht mehr wirken , meine Frage ist ob sich das negativ auf eine Bewilligung für eine Therapie nach ¶35 Auswirken kann?Oder ob mir deswegen die Suchtberatung oder die JVA selber deswegen einen Strich durch die Rechnung machen kann da ich das Medikament echt nicht zum Spaß nehme!!!!
Eine Frage hätte ich noch habe jetzt eine Suchtbehandlung wegen Alkohol und Illegalen Drogen beantragt zur Tat selber ist es aber nur wegen Beschaffungskriminalität wegen THC gekommen hatte aber viele Probleme Jahre zuvor wegen Alkohol es ist auch zu Bewährungen und einer Therapie gekommen,meine Frage ist muss der Antrag für Therapie nach ¶35 speziell nur auf die zur Tat geführte Droge Gestellt werden oder dürfen andere Suchtproblematiken mit einbezogen werden????
Mein Anwalt sagt immer nur das klappt alles hab ich tausend Mal gemacht mach dir keine Sorgen ;) würde aber gerne ein bisschen mehr Input haben denn ich Brauche unbedingt eine Therapie damit sowas nie mehr passiert und ich endlich drogenfrei leben kann denn das soll das erste und letzte Mal Knast gewesen sein.!! Schon mal Danke im voraus für eure Hilfe !!!!!mfg

-- Editiert von fb499869-92 am 17.09.2018 20:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb499869-92):
würde aber gerne ein bisschen mehr Input haben

Ist man Maurer? Oder weshalb so eine unleserliche Textwand?

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2018 20:36:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar schreibe nicht so oft sorry ..Kannst eventuell noch was zum Thema sagen und mir helfen wäre für jeden Rat dankbar!!!mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Antrag losgeschickt auf Kostenzusage einer Suchttherapie da mein Anwalt mir dazu geraten hat.
Da ich ja aber noch 4 monate absitzen muss bevor ich auf 2 Jahre (Strafe) komme ist meine erste Frage ob das überhaupt geht und ich innerhalb der JVA nur den ¶35er beantragen muss und mir die Kostenzusage von draussen holen darf ,kann?


Grundsätzlich sind beide Varianten möglich. Eine Kostenzusage alleine reicht aber nicht. Man braucht einen Sozialbericht (macht die Drogenberatung - mit der zusammen hätte man auch die Kostenübernahme ausfüllen sollen, den die haben entsprechende Erfahrung damit), und einen Arztbericht. Die müssen schon mit dem Antrag auf Kostenzusage bei der Rentenversicherung (die ist iaR. Kostenträger) mit eingereicht werden. Ist das der Fall?

Weiterhin braucht man eine Therapieplatzzusage, damit die StA über den Antrag entscheidet.

Zitat:
meine Frage ist ob sich das negativ auf eine Bewilligung für eine Therapie nach ¶35 Auswirken kann?Oder ob mir deswegen die Suchtberatung oder die JVA selber deswegen einen Strich durch die Rechnung machen kann da ich das Medikament echt nicht zum Spaß nehme!!!!


Das größere Problem könnte sein überhaupt eine Therapieeinrichtung zu finden, die einen mit dieser Medikation aufnimmt.

Zitat:
ist muss der Antrag für Therapie nach ¶35 speziell nur auf die zur Tat geführte Droge Gestellt werden oder dürfen andere Suchtproblematiken mit einbezogen werden????


Solange eine "harte, illegale" Droge das Hauptproblem ist, dürfte das kein Problem sein. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass Du den Antrag bei der StA meinst, nicht den auf Kostenzusage.

Zitat:
ich Brauche unbedingt eine Therapie damit sowas nie mehr passiert und ich endlich drogenfrei leben kann


Dir ist aber schon klar, dass man Dich dort nicht irgendwie "verhext" und Du danach keine Lust mehr auf Drogen hast?! Der ultivative Klick muss bei Dir im Kopf passieren. Eine Therapie dauert idR. 6 Monate (incl. Nachsorge vielleicht 9 bis max. 12). Danach bist Du wieder in freier Wildbahn (mit 12 - 18 Monaten noch offener Bewährung, idR. ausgesetzt für min. 3 Jahre). Außerdem sollte Dir klar sein, dass nicht alle Deine Mitpatienen es mit der Abstinenz so ernst nehmen wie Du. Auch Therapieeinrichtungen sind nicht 100% drogenfrei.

1x Hilfreiche Antwort

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