Therapie statt Strafe

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Therapie statt Strafe

Hallo,
bei meiner Gerichtsverhandlung wegen Besitz und Handel von BTM wurde das Verfahren gemäß §37 Abs. 2 BtmG vorläufig eingestellt. Als Auflage erhielt ich die angetretene Drogenentwöhnungs Therapie abzuschließen.

Leider bin ich nun kurz vor Ende der Therapie nach insgesamt 8 Monaten vorzeitig auf ärztliche Veranlassung entlassen worden.
Der Leiter der Einrichtung hatte mir gesagt das ich mit dieser Entlassungsform keine juristischen Folgen hätte, da diese Entlassungsform bei Gericht auch als regulär beendet zählt.

Da ich mir trotzdem Sorgen mache wollte ich wissen ob das stimmt das es für mich keine juristischen Konsequenzen hat das, ich vorzeitig auf ärztliche Veranlassung entlassen worden.

In meinem Urteil steht nämlich das wenn ich die Therapie vorzeitig abbrechen würde das Verfahren neu verhandelt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe

MFG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist hier, warum Sie aus der Therapie entlassen wurden.

Waren Sie für die Therapiegruppe wegen erneutem Kosnum nicht mehr tragbar?
Ist der Leiter der Einrichtung der Meinung, dass Sie soweit entwöhnt sind, dass eine weitere Therapierung nicht mehr notwendig ist?


Die Grundfrage ist hier: Haben Sie selbst durch Ihr Verhalten verursacht, dass Sie aus der Therapie entlassen wurden?
Danach hört es sich nämlich an, wenn Sie so kurz vor Abschluss der Therapie entlassen wurden...


Grüße
PP


-- Editiert von PP9325 am 03.12.2015 19:42

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#2
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Mir wurde vorgeworfen bzw verdächtigt das ich konsumieren würde. Daran ist aber nichts dran gewesen. Ich gab sehr häufig Urin Proben ab. (In 7 Wochen, acht UK'S).
Alle Drogenscreenings waren negativ. Da ich weiterhin verdächtigt worden bin wurde in meiner Abwesenheit mein Zimmer durchsucht. Bei der Zimmerdurchsuchung wurden keine Drogen gefunden, allerdings ein paar Potenzpillen. Ich befande mich bereits in der Adaptionsphase der Therpie wo selbstständige Medikamenteneinnahme erlaubt war. Allerdings wurde mir in einem Gespräch gesagt das ich wegen den Potenzpillen nicht rausfliegen würde.
Die haben mich wegen gestörtem Vertrauensverhältnisses entlassen. Da es keine gravierenden Regelverstöße gab war es keine disziplinarische Entlassung.

Ist dies überhaupt Grund genug jemanden zu entlassen? Und ist die Zimmerdurchsung in meiner Abwesenheit überhaupt legal gewessen?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Für die Justiz ist letztlich (nur) interessant, wie die Entlassung offiziell erfolgte. Wurde die Behandlung regulär (nicht disziplinarisch) für beendet erklärt, ist alles in Ordnung.

Zitat:
Ist dies überhaupt Grund genug jemanden zu entlassen?


Grds. ist es jedenfalls nicht "verboten". Man könnte natürlich mal mit dem Kostenträger (also dem, der den ganzen Kram bezahlt --> Rentenversicherung .. Krankenkasse ... Sozialamt) darüber reden, ob das so Sinn der Sache ist, aber das hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun und auch keine Auswirkungen darauf. Weder positive noch negative.

Zitat:
Und ist die Zimmerdurchsung in meiner Abwesenheit überhaupt legal gewessen?


Ich bin mir zu 99,99999% sicher, dass Sie bei Therapieantritt irgendwas unterschrieben haben (Behandlungsvertrag/"Hausordnung") wo diese Verfahrensweise in Verdachtsfällen vorgesehen ist, und wo ebenfalls steht, dass Sie sich damit einverstanden erklären. Und damit ist es "legal".

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.12.2015 21:43

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen vielen Dank für Antwort

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