Therapiestunden und Jugendarrest

30. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
lnelscbhtbgunyurqz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Therapiestunden und Jugendarrest

Hallo,
ich wurde für eine Straftat, die ich mit 17 gemacht habe, für Therapiestunden und 2 Wochen Dauerarrest verklagt. Heute habe ich einen Brief dazu bekommen, aber in dem sind nur die Therapiestunden vermerkt.
Ist es überhaupt möglich für eine Straftat zwei Strafen zu bekommen und wieso steht im Brief nichts von den 2 Wochen Dauerarrest?

-- Editiert von Moderator am 30.11.2020 18:19

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2020 18:19

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du wurdest nicht verklagt, sondern zunächst angeklagt und dann verurteilt.

Und es sind auch nicht zwei Strafen. Wir haben hier Erziehungsmaßregeln, um Dich auf den richtigen Weg zu bringen.

wirdwerden

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#2
 Von 
lnelscbhtbgunyurqz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du wurdest nicht verklagt, sondern zunächst angeklagt und dann verurteilt.

Und es sind auch nicht zwei Strafen. Wir haben hier Erziehungsmaßregeln, um Dich auf den richtigen Weg zu bringen.

wirdwerden


Danke für Ihre Antwort. Erklärt aber nicht wieso im Brief nichts von dem 2 Wochen Dauerarrest steht

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wir wissen nicht, um welchen Brief es geht, was da drinne steht. Zum Arrest wird man geladen, das muss nicht irgendwo extra erwähnt sein. Um die Therapiestunden muss man sich möglicherweise selbst kümmern. Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun.

Aber, in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten: was für ein Brief von wem zu was?

wirdwerden

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#4
 Von 
lnelscbhtbgunyurqz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir wissen nicht, um welchen Brief es geht, was da drinne steht. Zum Arrest wird man geladen, das muss nicht irgendwo extra erwähnt sein. Um die Therapiestunden muss man sich möglicherweise selbst kümmern. Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun.

Aber, in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten: was für ein Brief von wem zu was?

wirdwerden


Der Brief ist vom Amtsgericht und in dem steht nur, dass ich für Therapiestunden verurteilt wurde und mich an der Stelle melden soll, die angegeben ist.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nu ja, dann melde Dich da. Wo ist das Problem? Die Ladung zum Arrest gibt es gesondert. Wieso soll in diesem Brief etwas zum Arrest stehen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lnelscbhtbgunyurqz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nu ja, dann melde Dich da. Wo ist das Problem? Die Ladung zum Arrest gibt es gesondert. Wieso soll in diesem Brief etwas zum Arrest stehen?

wirdwerden
Okay wusste nicht, dass die Ladung zum Arrest gesondert kommt.
Das bedeutet also, dass man für eine Straftat zwei Sanktionen bekommen kann und zwar wie in meinem Fall (1. Erziehungsmaßregeln und 2. Zuchtmittel) ?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, das bedeutet das.

wirdwerden

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, so ist es. Siehe § 8, Abs. 1, Satz 1 JGG

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