Ticket ungültig/nicht lesbar, Anbieter reagiert nicht auf Widerspruch, 7 Euro trotz gültigem Ticket

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Ticket ungültig/nicht lesbar, Anbieter reagiert nicht auf Widerspruch, 7 Euro trotz gültigem Ticket

Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.

Fahrgast wird kontrolliert, das Lesegerät sagt, dass sein Zeitticket, was er seit Jahren im Abo nutzt, sei nicht lesbar oder ungültig. Er wird als Schwarzfahrer registriert und soll innerhalb von 14 Tagen Widespruch einlegen oder die 60 Euro zahlen. Wenn er beweisen kann, dass er im Besitz eines gültigen Tickets war, würde er nur 7 Euro Gebühr zahlen müssen, hierfür müsse er aber mit dem Ticket in eine Geschäftsstelle dieses Anbieters (nicht DB).

Der Fahrgast ging zu seinem regionalen Anbieter, bekam ein neues Ticket und einen Ausdruck, dass das Ticket gültig war. Diesen Ausdruck und einen Widerspruch faxte der Fahrgast nun dem Bahn-Anbieter.

Eine Reaktion erfolgte nicht.
Reicht nicht dieser Widerspruch, schließlich war er ja nun tatsächlich im Besitz eines gültigen Tickets?
Oder muss nun der Fahrgast tatsächlich in eine Geschäftsstelle, dort diesen Ausdruck vorzeigen und 7 Euro Gebühr zahlen? Vor allem, diese 7 Euro finde ich nicht nachvollziehbar, das Ticket funktionierte immer. Was ist, wenn das Lesegerät spinnt? (so könnte sich ein Anbieter ja ziemliche viele 7 Euro Gebühren einheimsen, wenn man ganz böse denkt)



-- Editiert von Dopavin am 30.06.2020 14:48

-- Editiert von Moderator am 30.06.2020 16:09

-- Thema wurde verschoben am 30.06.2020 16:09

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist keine strafrechtliche Frage, von daher falsches Unterforum...

Aber dennoch:

Zitat (von Dopavin):
Oder muss nun der Fahrgast tatsächlich in eine Geschäftsstelle, dort diesen Ausdruck vorzeigen und 7 Euro Gebühr zahlen?


Wenn er vermeiden will dass 60,00 EUR gegen ihn geltend gemacht werden, sollte er das tun

Zitat (von Dopavin):
Vor allem, diese 7 Euro finde ich nicht nachvollziehbar, das Ticket funktionierte immer. Was ist, wenn das Lesegerät spinnt?


Dann hätte es bei anderen Fahrgästen sicherlich auch gesponnen.

Er kann das ja in der Geschäftsstelle noch mal mit dem dortigen Mitarbeiter ausdiskutieren. Evtl. verzichtet der dann auf die 7,00 EUR.

Ansonsten (bei "nichts tun") kann man sich auf eine "Brieffreundschaft" mit Inkassobüro-/Anwalt einstellen. Man kann das Ganze dann natürlich auch ggf. bis vor Gericht ausfechten. Nur würde ich mir an der Stelle des Fahrgastes überlegen, ob mir 7,00 EUR das Kostenrisiko wäre wären am Ende zu unterliegen und die Verfahrenskosten aufgebrummt zu bekommen.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Er wird als Schwarzfahrer registriert


Und warum hat der Fahrgast - trotz Vorhandensein eines gültigen Tickets - seine personenbezogenen Daten freiwillig an den Kontrolleur herausgegeben?

In solchen Fällen ist es ratsam, stets die Polizei hinzurufen, falls der Kontrolleur einen versucht widerrechtlich festzusetzen.

-- Editiert von vundaal76 am 30.06.2020 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Oder muss nun der Fahrgast tatsächlich in eine Geschäftsstelle, dort diesen Ausdruck vorzeigen und 7 Euro Gebühr zahlen? Vor allem, diese 7 Euro finde ich nicht nachvollziehbar, das Ticket funktionierte immer. Was ist, wenn das Lesegerät spinnt? (so könnte sich ein Anbieter ja ziemliche viele 7 Euro Gebühren einheimsen, wenn man ganz böse denkt)


Naja, es ist per se nicht verboten, dass das Verkehrsunternehmen EUR 7 fordert.
Das Verkehrsunternehmen hat aber keine Sonderrechte, insofern darf man diese Forderung gerne ignorieren. Man muss eben einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit eintrudelt, rechtzeitig widersprechen.

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#4
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Sollte der Kontrolleur bei der Fahrpreisnacherhebung aufgenommen haben, dass das Ticket nicht lesbar ist, wird meist auf die 7€ verzichtet. Nur wenn er fälschlicherweise angegeben hat, dass man kein Ticket hatte, wird man auf die 7€ bestehen.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Sollte der Kontrolleur bei der Fahrpreisnacherhebung aufgenommen haben, dass das Ticket nicht lesbar ist, wird meist auf die 7€ verzichtet. Nur wenn er fälschlicherweise angegeben hat, dass man kein Ticket hatte, wird man auf die 7€ bestehen.


Again, das kann der betroffenen Person auch herzlichst egal sein.
Sollte das Ding tatsächlich in einem Klageverfahren enden, wird es für den Fahrgast ein Leichtes sein, sein Abo Zeitticket nachzuweisen.

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#6
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Also zum Thema sei gesagt, der Kontrolleur hat als Grund aufgenommen "Ticket nicht gültig".

Ich sehe es ja so, dass ich für mein Ticket gezahlt habe und dieses Ticket gültig war. So auch die Aussage und der Ausdruck der Rheinbahn.

Aber! Ich habe durch das Einsteigen in den Zug des Anbieters auch seine Bedingungen akzeptiert habe. Muss ich demnach nicht auch seine Bedingungen erfüllen, auch wenn ich eigentlich im Recht sein könnte? :-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Aber! Ich habe durch das Einsteigen in den Zug des Anbieters auch seine Bedingungen akzeptiert habe.

Die da welche genau wären?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dopavin):
Aber! Ich habe durch das Einsteigen in den Zug des Anbieters auch seine Bedingungen akzeptiert habe.

Die da welche genau wären?


https://www.abellio.de/sites/default/files/downloads/2018-12-09_abellio_befoerderungsbedingungen.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Wenn er beweisen kann, dass er im Besitz eines gültigen Tickets war, würde er nur 7 Euro Gebühr zahlen müssen,

Nö, für die 7 EUR Gebühr fehlt es hier genauso an der Rechtsgrundlage wie für das erhöhte Beförderungsentgelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aber! Ich habe durch das Einsteigen in den Zug des Anbieters auch seine Bedingungen akzeptiert habe. Muss ich demnach nicht auch seine Bedingungen erfüllen, auch wenn ich eigentlich im Recht sein könnte? :-)


Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern und konstruieren komische Sachverhalte.
Sie müssen nichts zahlen, da Sie mit einem gültigen Ticket unterwegs waren.

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#11
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei Abellio reicht es, wenn man denen per Fax einen Nachweis zukommen lässt, dass man ein gültiges Ticket hatte. Den Beleg zur Fahrpreisnacherhebung würde ich auch mitfaxen.
Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen.

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