Hallo,
ein Freund wurde zu weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, braucht aber ein einwandfreies behördliches Führungszeugnis um seinem späteren Job nachgehen zu können.
Es ist sein erster Eintrag.
Wie lange dauert es, bis es nicht mehr im behördlichen FZ steht?
Danke für die Antworten
Tilgung Behördliches Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn er zu weniger als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, und es keine weitere Verurteilung gibt, bzw. in der Vergangenheit gab, kann das Urteil nicht im Führungszeugnis stehen
(weder im Privaten, Belegart N, noch im behördlichen, Belegart O) - ausgenommen
es war es Sexualdelkit im weiteren Sinne [§§ 174
bis 180
oder 182 StGB
].
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Das ist natürlich richtig - nur verwechseln viele das behördliche FZ mit dem Bundeszentralregisterauszug, wo die Verurteilung sehr wohl drinsteht. Und falls der Freund etwa Luftverkehrskaufmann werden will, fällt ihm die Verurteilung gewaltig auf die Füße... Vielleicht verrät uns der TE also, welchen Beruf sein Freund ergreifen will?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Er möchte Lehrer werden.
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann wegen Beleidigung oder Verleumdung.
Gibt es da keine allgemeine Rechtslage?
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""
Doch - nur müssen Sie wissen, welches "Papier" Sie meinen und vor allem müssten Sie sich mal für eine Sachverhaltsdarstellung entscheiden:
Denn nun schreiben Sie:
quote:??
Wenn es zu einer Verurteilung kommt , dann wegen Beleidigung oder Verleumdung
Oben haben Sie geschrieben:
quote:
ein Freund wurde zu weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt , ...
Es ist sein erster Eintrag.
Was von beidem stimmt denn nun? Wurde er bereits verurteilt (und steht das Urteil im Führungszeugnis) oder nicht?
Eine erstmalige Verureilung wg. Beleidigung zu weniger als 90 Tagessätzen kommt nicht ins Führungszeugnis, auch nicht ins "Behördliche"
Neben den Führungszeugnissen gibt es aber auch noch das Bundeszentralregister. Dort kommt diese Verurteilung hinein (für 5 Jahre). Dort haben jedoch die sog. "Mittelbehörden" (wie Regierungspräsidien, oder ...direktionen usw., die wohl für Lehrer maßgeblich sind) keine Einsicht, sondern nur "oberste Behörden" wie z.B. Ministerien oder Bundesämter/Landesämter
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
In §41 BZRG
steht genau drin, welche Behörde wofür Einsicht ins Zentralregister erhält:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html
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""
Um das mal zu präzisieren: Vor einer Verbeamtung wird stets ins Bundeszentralregister geschaut. Die nächsten 5 Jahre (Tilgungsfrist) kann er das knicken (sofern er verurteilt wird/wurde - Ihren widersprüchlichen Aussagen ist das ja nicht zu entnehmen).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Noch ist er im Studium,danach kommt noch das Referendariat. Verbeamtung ist noch nicht in Sicht.
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