Tilgung Behördliches Führungszeugnis

3. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
pal392874-47
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Tilgung Behördliches Führungszeugnis

Hallo,

ein Freund wurde zu weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, braucht aber ein einwandfreies behördliches Führungszeugnis um seinem späteren Job nachgehen zu können.

Es ist sein erster Eintrag.

Wie lange dauert es, bis es nicht mehr im behördlichen FZ steht?

Danke für die Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn er zu weniger als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, und es keine weitere Verurteilung gibt, bzw. in der Vergangenheit gab, kann das Urteil nicht im Führungszeugnis stehen (weder im Privaten, Belegart N, noch im behördlichen, Belegart O) - ausgenommen es war es Sexualdelkit im weiteren Sinne [§§ 174 bis 180 oder 182 StGB ].

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das ist natürlich richtig - nur verwechseln viele das behördliche FZ mit dem Bundeszentralregisterauszug, wo die Verurteilung sehr wohl drinsteht. Und falls der Freund etwa Luftverkehrskaufmann werden will, fällt ihm die Verurteilung gewaltig auf die Füße... Vielleicht verrät uns der TE also, welchen Beruf sein Freund ergreifen will?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
pal392874-47
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Er möchte Lehrer werden.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann wegen Beleidigung oder Verleumdung.
Gibt es da keine allgemeine Rechtslage?


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""

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Doch - nur müssen Sie wissen, welches "Papier" Sie meinen und vor allem müssten Sie sich mal für eine Sachverhaltsdarstellung entscheiden:

Denn nun schreiben Sie:

quote:

Wenn es zu einer Verurteilung kommt , dann wegen Beleidigung oder Verleumdung
??

Oben haben Sie geschrieben:

quote:
ein Freund wurde zu weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt , ...

Es ist sein erster Eintrag.


Was von beidem stimmt denn nun? Wurde er bereits verurteilt (und steht das Urteil im Führungszeugnis) oder nicht?

Eine erstmalige Verureilung wg. Beleidigung zu weniger als 90 Tagessätzen kommt nicht ins Führungszeugnis, auch nicht ins "Behördliche"

Neben den Führungszeugnissen gibt es aber auch noch das Bundeszentralregister. Dort kommt diese Verurteilung hinein (für 5 Jahre). Dort haben jedoch die sog. "Mittelbehörden" (wie Regierungspräsidien, oder ...direktionen usw., die wohl für Lehrer maßgeblich sind) keine Einsicht, sondern nur "oberste Behörden" wie z.B. Ministerien oder Bundesämter/Landesämter

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

In §41 BZRG steht genau drin, welche Behörde wofür Einsicht ins Zentralregister erhält:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Um das mal zu präzisieren: Vor einer Verbeamtung wird stets ins Bundeszentralregister geschaut. Die nächsten 5 Jahre (Tilgungsfrist) kann er das knicken (sofern er verurteilt wird/wurde - Ihren widersprüchlichen Aussagen ist das ja nicht zu entnehmen).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
pal392874-47
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch ist er im Studium,danach kommt noch das Referendariat. Verbeamtung ist noch nicht in Sicht.

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