Tilgung Führungszeugnis = nicht vorbestraft?

1. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
Tilgung Führungszeugnis = nicht vorbestraft?

Und noch eine Frage die einige interessieren dürfte ;)

Wenn eine Strafe nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt wurde, gilt man dann wieder ganz "offiziell" als nicht vorbestraft? auch wenn es bspw. zu einem neuen Verfahren kommen sollte? oder ist dieser Status mit einer Strafe ein für alle Mal verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn eine Strafe aus dem BZR gelöscht wurde, gilt man wieder als nicht vorbestraft, auch bei neuen Verfahren. [vgl. § 51 BZRG und die Ausnahmen davon in § 52 BZRG ].

Schon nach der Tilgung einer Strafe aus dem Führungszeugnis darf man sich (trotz noch vorhandenem Eintrag im BZR) den meisten Stellen ggü. (wie privaten Arbeitgebern usw.) als 'nicht vorbestraft' bezeichnen. [vgl. § 53, Abs. 1 BZRG , für die Ausnahmen Abs. 2]

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 01.05.2007 01:56:24

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#2
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank !Streetworker! :)

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