Und noch eine Frage die einige interessieren dürfte
Wenn eine Strafe nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt wurde, gilt man dann wieder ganz "offiziell" als nicht vorbestraft? auch wenn es bspw. zu einem neuen Verfahren kommen sollte? oder ist dieser Status mit einer Strafe ein für alle Mal verbaut?
Tilgung Führungszeugnis = nicht vorbestraft?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn eine Strafe aus dem BZR
gelöscht wurde, gilt man wieder als nicht vorbestraft, auch bei neuen Verfahren. [vgl. § 51 BZRG
und die Ausnahmen davon in § 52 BZRG
].
Schon nach der Tilgung einer Strafe aus dem Führungszeugnis
darf man sich (trotz noch vorhandenem Eintrag im BZR) den meisten Stellen ggü. (wie privaten Arbeitgebern usw.) als 'nicht vorbestraft' bezeichnen. [vgl. § 53, Abs. 1 BZRG
, für die Ausnahmen Abs. 2]
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 01.05.2007 01:56:24
Vielen Dank !Streetworker!
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