Tilgungsfrist BZRG

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Romitsch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfrist BZRG

Hallo,

ich habe schon tausendmal ähnliche Themen hier im Forum und im Internet duchgewälzt, verstehe es aber immer noch nicht:-(
Wenn ich einmal 2000 und einmal 2001 jeweils zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätze verurteilt wurde, wann werden die Einträge im BZRG gelöscht? Nach 10 Jahren (2011) oder nach 5 Jahren (2006), gerechntet ab dem Tag des letzen Urteils?
Ich wäre allen für eine Antwort sehr dankbar, da dieses Thema für mich jetzt hochaktuell ist:-(

DANKE!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo, definitiv 5 Jahre nach dem Tag des letzten Urteils

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, richtig. Wobei nach 5 Jahren erst mal "nur" eine Auskunfts- und Übermittlungssperre eintritt. Erst 1 weiteres Jahr später ("Überliegefrist") wird entgültig gelöscht. Käme in der Überliegefrist eine neue Verurteilung hinzu, würden die alten "unsichtbaren" Einträge wieder mitgezogen und würden wieder sichtbar.

0x Hilfreiche Antwort

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