Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:
Wie lange bleibt eine Verurteilung nach §184b im privaten Führungszeugnis (Belegart N) stehen?
Nach § 34 II BZRG
müsste dieser Eintrag doch nach 7 Jahren (Strafe + 5 Jahre) verschwinden, oder irre ich mich da?
Tilgungsfrist Führungszeugnis (Belegart N) §184b
11. Juli 2013
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2013 | 20:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tilgungsfrist Führungszeugnis (Belegart N) §184b
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn das Strafmaß 2 Jahre war, stimmen 7 Jahre für Belegart N, ja.
Im privat-erweiterten (Belegart NE) sind es 12 Jahre.
Im BZR sind es 17 Jahre.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 11. Juli 2013 | 22:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke!
Und jetzt?
Schon
266.708
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten