Guten Tag,
ich hab da mal eine Frage.
10/1999 wurde ich zu 100 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung
und
06/2002 zu 50 Tagessätzen wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt.
Was steht zum heutigem Tage in meinem polizeilichen Führungszeugnis ?
Ich habe mir ausgerechnet dass keine Eintragung vorliegen dürfte.
Dass die Eintragungen beide noch im BZR stehen ist mir klar.
Gruß + Danke im Voraus
Tilgungsfrist - Was steht zum heutigen Tage in meinem polizeilichen Führungszeugnis ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gleiche Frage, gleiche Antwort:
Nach §§33,34,38 BZRG
stand die Trunkenheitsfahrt bis 06/2005 drin, die gefährliche Körperverletzung dagegen steht weil es mehr als eine Verurteilung im Zentralregister gibt bis zur Tilgung aller Verurteilungen im Führungszeugnis. Die Tilgungsfrist für die gefährliche Körperverletzung läuft nach §46 BZRG
10/2009 ab, die der Trunkenheitsfahrt schon 06/2007, nach §47 BZRG
wird aber erst getilgt, wenn alles zu tilgen ist...
Wenn HerbertB jetzt zu einer neuen Strafe verurteilt würde, würde diese für wenigstens 3 die alte für 5 weitere Jahre im Führungszeugnis erscheinen (wonach richtet sich eigentlich die Tilgung bei Verwarnungen mit Strafvorbehalt, das werden doch wohl nicht ernsthaft 15 Jahre sein???)
die gefährliche Körperverletzung dagegen steht weil es mehr als eine Verurteilung im Zentralregister gibt bis zur Tilgung aller Verurteilungen im Führungszeugnis
Nein, denn das gilt nicht bis zur Tilgung aller Verurteilungen aus dem BZR
nach § 45 BZRG
, also der Frist nach § 46 BZRG
sondern bis zur Tilgung aller Verurteilungen aus dem
FZ, also der Frist nach § 34 BZRG
(hier iVm. § 38 BZRG
). Und dort ist die zeitlich am längsten aufzunehmene in 06/2005 zu tilgen. Somit entfallen im FZ auch alle anderen Verurteilungen die bis dahin Tilgungsreife erlangt haben.
Das Führungszeugnis ist sauber. Die Tilgungsfristen richten sich in beiden Fällen nach § 34 BZRG
iVm. § 38 BZRG
(3 Jahre seit der letzten Verurteilung)
Beide Verurteilungen wurden aus dem FZ in 06/05 getilgt (§§ 34(1)1a iVm. 38(1) BZRG
)
Aus dem BZR werden beide Verurteilungen in 10/2010 getilgt, wobei ab 10/2009 keine Auskunft mehr erteilt wird. §§ 46(1) 1a und 2a iVm. 47(3); 45(1),(2) BZRG)
Richtig ist, daß falls es jetzt nochmals eine Verurteilung (gleich welcher Höhe) geben sollte, auch die beiden alten Verurteilungen wieder mit ins FZ kämen, da sie noch im BZR stehen, aber aktuell ist das FZ sauber.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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@Bob:
Sie haben recht, ich dachte eigentlich, dass ich das Registerrecht inzwischen ganz gut durchschaue, aber hier habe ich etwas durcheinandergebracht.
Mich würde aber weiterhin interessieren, wie lange Verwarnungen mit Strafvorbehalt nach §46 BZRG
im Register eingetragen sind, 15+1 Jahre kommen mir etwas lang vor...
Danke !
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