Tilgungsfrist im Führungszeugnis mit Sexualdelikt

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bluesky123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfrist im Führungszeugnis mit Sexualdelikt

Folgender Fall:

Verurteilung 2002 zu 2 Jahren und 6 Monaten, Strafantritt 2003
2/3 verbüßt.
Bewährung 1 oder 2 Jahre ( ich bin nicht mehr sicher)


Strafbefehl 2011wegen Betrug : Geldstrafe 1200Euro.

Seither nichts mehr .

Ist mein „einfaches Führungszeugnis" sauber oder muss ich etwas befürchten?


Ich wäre für eine Kompetente Antwort sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Führungszeugnis Belegart „N" für den Privatengebrauch, hat keine Eintragungen mehr.

Das erweitere Führungszeugnis wird den Eintrag mit dem Sexualdelikt noch haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bluesky123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super - Danke für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Bewährung 1 oder 2 Jahre ( ich bin nicht mehr sicher)


1 Jahr Bewährung gibt es nicht. 2 ist das Minimum. Wahrscheinlich sind eher 3. Spielt aber hier keine entscheidene Rolle

Zitat:
Das erweitere Führungszeugnis wird den Eintrag mit dem Sexualdelikt noch haben.


Nein, auch dort nicht mehr seit 2014/15.

Stehen tut beides noch im Bundeszentralregister und zwar 2024/25, davon ausgehend, dass es eine Tat nach §§ 174 bis 180 oder 182 StGB war.

Hinweis: Sollte es bis 2024/25 zu einer Verurteilung kommen, egal wie hoch, egal weswegen, wäre neben dieser Verurteilung auch die Verurteilung wegen der Sexualtat wieder (erneut) ins einfache Führungszeugnis aufzunehmen. Daher: Sauber bleiben!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bluesky123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort.
Ich bleib sauber. Hab daraus gelernt

0x Hilfreiche Antwort

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