Tilgungsfrist/Führungszeugnis

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
kernokern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfrist/Führungszeugnis

Hallo,

Ich wurde im August 2002 zu 120 TS a 15 Euro verurteilt.
Das war vor dem Jugengericht.

Wann wurde bzw wird dieser Eintrag im Führungszeugnis gelöscht.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Im August 2007.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
kernokern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort aber ich habe da noch eine Frage,

wieso wird das erst nach 5 Jahren gelöscht und nicht nach 3 Jahren.?

Spielt es denn keine Rolle ob das urteil von einem Jugendgericht entschieden wurde.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Da muß ich korrigieren:

Die Tilgungsfrist im Führungszeugnis beträgt für Geldstrafen generell 3 Jahre unabhängig von der Höhe [§ 34(1)1a BZRG ]. Tilgung war also August 2005

Im Bundeszentralregister beträgt die Tilgungsfristen für Geldstrafen bis 90 Tagessätze 5 Jahre, über 90 Tagessätze 10 Jahre. Löschung erfolgt hier also im August 2012, zzgl. 1 Jahr Auskunftssperrfrist.

Wenn die Verurteilung vom Jugendgericht war, wurde bei Ihnen jedoch Erwachsenenrecht angewendet, da eine Geldstrafe in Tagessätzen bei der Anwendung von Jugendrecht nicht möglich ist.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Richtig. Mein Fehler. Danke für die schnelle Korrektur.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kernokern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Bin jetzt sehr beruhigt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Narden
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin 09.2000 verurteilt worden. Für 30Mon.
Rechtskräftig seit 01.2002
Wann würde diese Eintragung gelöscht.
Tatbestand war Untreue, wird soetwas überhaupt gelöscht ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wird im Führungszeugnis in 03/2008 gelöscht (5 Jahre + 2,5 Jahre Strafhöhe = 7,5 Jahre). Im BZR erst 03/2018. Die Frist beginnt immer mit dem Tag des ersten Urteils (also 2000), nicht mit der Rechtskraft.
Voraussetzung für die Löschung ist natürlich, daß nichts neues dazukommt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Narden
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

heißt das die eintragung im Führungszeugnis im März 2008 gelöscht ist.
geht das automatisch ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, wenn das die einzige Verurteilung ist, die Sie haben, wird sie im März 2008 gelöscht (automatisch). Es darf aber bis 2018 keine neue Verurteilung mehr kommen, sonst wird auch die alte wieder mit ins Führungszeugnis aufgenommen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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