Tilgungsfristen - normalen Führungszeugnis - Abs. 1 Nr. 3

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tiger1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfristen - normalen Führungszeugnis - Abs. 1 Nr. 3

Zur Erläuterung:
Mein Fall fast zu 100% identisch wie von dem Redner aus dem Beitrag:
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9496&p=1

Die Situation ist ziemlich ähnlich, wie Marit beschreibt, nur dass es sich hierbei nicht um BTM sondern um Arzneimittelgesetzes handelt.

Meine Frist bzw. die 5 Jahre sind mittlerweile abgelaufen, aber der Eintrag ist noch immer im normalen Führungszeugnis. Mir wurde gesagt da greift "§ 34 Abs. 3 BZRG , der auf Abs. 1 Nr. 3",
dass heißt es wären die 5 Jahre PLUS die 2 Jahre "Freiheitsstrafe (welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesprochen wurden)".

Ist das korrekt? Oder muss ich beim Gericht bzw. beim der Führungszeugnis hinterlegten Nummer anrufen?

Wie oben erwähnt, bestehen keine Vorstrafen und keine anderen Strafen sind vorhanden.


Ein zeitnahes Feedback wäre nett



P.S. Lieber hier beim neuen Thema schreiben statt bei dem alten.
Glaube beim Thema von 2003 wird keiner antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ist das korrekt? Absolut - die Frist beträgt fünf Jahre plus Strafdauer: Macht sieben Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, so ist es. Die 2 Jahre kommen hinzu. In meiner damaligen Antwort in dem alten Thread hatte ich das außer Acht gelassen und fälschlicherweise von 5 Jahren gesprochen. Ich habe es jetzt dort korrigiert.

0x Hilfreiche Antwort

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