Zur Erläuterung:
Mein Fall fast zu 100% identisch wie von dem Redner aus dem Beitrag:
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9496&p=1
Die Situation ist ziemlich ähnlich, wie Marit beschreibt, nur dass es sich hierbei nicht um BTM sondern um Arzneimittelgesetzes handelt.
Meine Frist bzw. die 5 Jahre sind mittlerweile abgelaufen, aber der Eintrag ist noch immer im normalen Führungszeugnis. Mir wurde gesagt da greift "§ 34 Abs. 3 BZRG
, der auf Abs. 1 Nr. 3",
dass heißt es wären die 5 Jahre PLUS die 2 Jahre "Freiheitsstrafe (welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesprochen wurden)".
Ist das korrekt? Oder muss ich beim Gericht bzw. beim der Führungszeugnis hinterlegten Nummer anrufen?
Wie oben erwähnt, bestehen keine Vorstrafen und keine anderen Strafen sind vorhanden.
Ein zeitnahes Feedback wäre nett
P.S. Lieber hier beim neuen Thema schreiben statt bei dem alten.
Glaube beim Thema von 2003 wird keiner antworten
Tilgungsfristen - normalen Führungszeugnis - Abs. 1 Nr. 3
18. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. Oktober 2018 | 00:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tilgungsfristen - normalen Führungszeugnis - Abs. 1 Nr. 3
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ist das korrekt? Absolut - die Frist beträgt fünf Jahre plus Strafdauer: Macht sieben Jahre.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 08:09
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ja, so ist es. Die 2 Jahre kommen hinzu. In meiner damaligen Antwort in dem alten Thread hatte ich das außer Acht gelassen und fälschlicherweise von 5 Jahren gesprochen. Ich habe es jetzt dort korrigiert.
Und jetzt?
Schon
266.662
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten