Tochter am Arm gepackt und gedroht - Anzeige?

12. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Tochter am Arm gepackt und gedroht - Anzeige?

Hallo
meine 9 jährige Tochter hat in ihrer Klasse ein Mädel, die ständig am zicken ist und meiner Tochter zb die Hausschuhe versteckt, Lügen über sie erzählt und alle anderen Mitschüler in der Klasse gegen sie aufhetzt (und das in der 3. Klasse).
Heute war es soweit, dass der Papa des besagten Mädel in der Schule auf dem Schulgelände auf meine Tochter gewartet hat und sie dann am Arm gepackt und gedroht hat, wiederzukommen und dann richtig Streß macht, falls meine Tochter nochmal sein Kind ärgert. Dabei ist es eher der Gegenteil der Fall. Nun hat meine Tochter Angst weiterhin in die Schule zu gehen, weil sie befürchtet, dass der Papa wieder auftaucht und sie sich schnappt und ihr nochmals droht.

Kann ich eine Anzeige machen? Ein Klassenkamerad war dabei und hat dies alles bestätigt.
Lg

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17 Antworten
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#2
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
eine strafrechtliche Anzeige bei den Justizbehörden ist natürlich möglich, allerdings ist hier die Sachlage schwierig was die verwirktlichen Tatbestände angeht. Wie genau kann das Geschehen rekonstruiert werden? Was war der genaue Wortlaut und sind Verletzungen entstanden?
Erfolgreicher dürfte es sein die Schule darüber zu informieren insbesondere da es sich auf dem Schulgelände zugetragen hat trifft die Schule eine besondere Fürsorgepflicht außerdem gelten dort andere "Beweisregeln" so das eine Aussage des Mitschüler sofern diese als glaubwürdig empfunden wird zu Maßnahmen seitens der Schule führen.


Hallo und danke für die schnelle Antwort. Ob es was bringt, sei dahingestellt. Ich möchte damit jedoch ein Zeichen setzen, dass ich es nicht auf mich / auf meiner Tochter sitzen lassen. Meine Frau hat schon versucht mit dem Papa "normal" zu reden, er bestreitet alles und sagt die Kinder lügen. Das haben aber mehrere Kinder gesehen und ich möchte mich nwirklich sehr sehr ungerne "vergessen"! Lg

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Tochter hat in ihrer Klasse ein Mädel, die ständig am zicken ist und meiner Tochter zb die Hausschuhe versteckt, Lügen über sie erzählt und alle anderen Mitschüler in der Klasse gegen sie aufhetzt
Es ist anzunehmen, dass das Mädchen zu Hause die geschichte genau andersherum erzählt.

Zitat:
Dabei ist es eher der Gegenteil der Fall.
Sehen Sie?!

Zitat:
Ob es was bringt, sei dahingestellt. Ich möchte damit jedoch ein Zeichen setzen,
"Bringen" im Sinne von strafrechtlichen Konsequenzen wird es selbstverständlich überhaupt nichts, solange der Vater nicht zufällig mehrfach vorbestraft ist wegen irgendwelcher Delikte im Zusammenhang mit Gewalt, Sex und Kindern. Sowas interessiert die Staatsanwaltschaft nicht und muss sie auch nicht, zumal ein entsprechendes Gerichtsverfahren inklusive Verhör der neunjährigen Tochter nicht schön wäre, jedenfalls aber kompletter "Kindergarten".
Wenn Sie ein "Zeichen" setzen wollen, dann würde ich doch meinen, dass es da schnellere, deutlichere und bessere Mittel gibt als den mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einigen Wochen beim Vater eintrudelnden Einstellungsbescheid. Mein erster Gedanke wäre ja nun gewesen, dass man den Vater darauf schriftlich anspricht bzw. diesen zur Unterlassung auffordert. Gegebenenfalls kann man sowas bei Elternabenden thematisieren. Dass der andere Vater von dieser Möglichkeit (angeblich) keinen Gebrauch gemacht hat wäre der erste und einzige Vorwurf den ich ihm hier machen würde. Wenn nun auch Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauchen machen wollen, dann deutet das für mich irgendwie darauf hin, als würden die Probleme ganz woanders liegen.

Zitat:
Erfolgreicher dürfte es sein die Schule darüber zu informieren insbesondere da es sich auf dem Schulgelände zugetragen hat trifft die Schule eine besondere Fürsorgepflicht
Zustimmung! Hier ist die Schule in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass keine Schüler von Erwachsenen abgefangen und bedroht werden. Insbesondere ist die Schule aber auch in der Pflicht den eigentlichen Konflikt in der Klasse zu lösen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16463 Beiträge, 9281x hilfreich)

Zitat:
Ob es was bringt, sei dahingestellt. Ich möchte damit jedoch ein Zeichen setzen, dass ich es nicht auf mich / auf meiner Tochter sitzen lassen.

Das Problem ist, dass das Zeichen genau in die falsche Richtung gesetzt wird, wenn das Verfahren im Sande verläuft.
Sie erstatten Anzeige. Die Staatsanwalt sieht "Lappalie und alle Zeugen sind Kinder" und fertigt eine Einstellungsverfügung. Der angezeigte Papa bekommt nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft, wo drinsteht dass die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit als nicht so schlimm ansieht, und das Verfahren deshalb eingestellt wird. Da fühlt sich der angezeigte Papa doch bestärkt, weil er jetzt eine offizielle Bestätigung hat, dass er "nichts Schlimmes" gemacht hat. Und Sie als Anzeigeerstatter müssen sich dann noch dumme Sprüche anhören "Sehen Sie, Sie haben mich zwar angezeigt, aber die Staatsanwaltschaft ist auf meiner Seite. Das habe ich schriftlich ...".
Wollen Sie das wirklich?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tork
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Möglich wäre noch der Weg über die Privatklage (wenn man eine Körperverletzung oder Bedrohung unterstellt)::

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Das kann aber kosten...

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Natürlich verursacht eine solche Klage kosten, und es ist extrem wahrscheinlich dass ein Richter zum gleichen Ergebnis kommt wie der Staatsanwalt dann ist die beschriebene Negativwirkung auf den Verursache noch größer. Genau. Das Gericht kann eine Privatklage ganz schlicht einstellen, weswegen das - ganz abgesehen von den Kosten - nicht erfolgversprechend ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tork
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wahrscheinlich hab ihr Rech!

Meiner eigenen Empfindung nach sollten Kinder aber mehr geschützt werden vor solchen Übergriffen Erwachsener. Schließlich können sie sich nur schlecht wehren.

Außerdem stelle man sich mal vor dieser Vater hätte einen anderen Erwachsenen am Arm gepackt und gedroht und dieser andere Erwachsene hätte dem Vater daher einen auf die Nase gegeben. Wie schnell wäre die Staatsanwaltschaft mit öffentlichen Interesse und einem Strafbefehl daher gekommen...

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Schule hat nicht nur einen pädagogischen Auftrag gegenüber den Kindern. Sie hat auch eine Garantenstellung inne, d.h., sie muss dafür sorgen, dass es den Kin































































































































































































































Die Schule hat nicht nur einen pädagogischen Auftrag. Sie hat auch eine Grantenstellung inne, d.h. sie muss alles in ihren Kräften stehende tun, damit es den Kindern gut geht. Darüber hinaus kannst Du den Vater schriftlich auffordern, jedweden Kontakt zu Deinem Kind zu unterlassen und sich im Falle von Mißverständnissen an Dich zu wenden. Das sind effektive Maßnahmen.

Überleg doch mal: der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Das tun so Leute dann oft als Freibrief auffassen, weil sie Strafrecht und Zivilrecht nicht auseinander halten können.

wirdwerden
















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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Meine Tochter würde ein Fremder jedenfalls nur einmal anfassen. Weil Sie ihn anschließend umbringen würden? Ich weiß ja nicht, wo Sie herkommen, aber in unserem Kulturkreis gelten Ehrenmorde als schwere Straftat. Insofern sollten Sie hier keine Reklame dafür machen.

-- Editiert von muemmel am 17.05.2016 18:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Ich sehe hier im Zweifel eher einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch für erfolgversprechend.
Dafür ist nicht notwendig, daß das "Anfassen" eine Straftat darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Morgen werde ich den Vater sicherlich sehen und ihm dann ins Gewissen reden, dies nicht noch einmal zu tun.

Habe jetzt mit der Schulleitung und Klassenlehrer gesprochen und denen alles erzählt was vorgefallen ist. Auf Anzeige hab ich erstmal verzichtet.

Bin ja auf die morgige "Begegnung" schon gespannt. Lg und danke für die Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Luisa186
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guest-12325.02.2017 21:57:08):
Hallo
meine 9 jährige Tochter hat in ihrer Klasse ein Mädel, die ständig am zicken ist und meiner Tochter zb die Hausschuhe versteckt, Lügen über sie erzählt und alle anderen Mitschüler in der Klasse gegen sie aufhetzt (und das in der 3. Klasse).
Heute war es soweit, dass der Papa des besagten Mädel in der Schule auf dem Schulgelände auf meine Tochter gewartet hat und sie dann am Arm gepackt und gedroht hat, wiederzukommen und dann richtig Streß macht, falls meine Tochter nochmal sein Kind ärgert. Dabei ist es eher der Gegenteil der Fall. Nun hat meine Tochter Angst weiterhin in die Schule zu gehen, weil sie befürchtet, dass der Papa wieder auftaucht und sie sich schnappt und ihr nochmals droht.

Kann ich eine Anzeige machen? Ein Klassenkamerad war dabei und hat dies alles bestätigt.
Lg


Hallo mein Name Luisa, ich habe auch eine neunjährige Tochter... Es ist bei uns genau wie bei deiner Tochter...sie ist neun geht in die dritte Klasse hat dort eine mit Schülerin die ständig am Zicken ist ihre hausschuhe versteckt, in den Müll schmeißt, die Jacke klaut, im Sommer sogar ihre neuen Sandalen mit nach Hause nimmt wofür ist auch Zeugen gibt die diese Schuhe bei ihr zu Hause gesehen haben....
Sie auch ständig schlecht macht in der Schule über sie her zieht... Andere Kinder wollen gar nichts mit meiner Tochter zu tun haben weil das Mädchen sie so schlecht macht...jetzt war es gestern der Fall das Mädchen hat meine Tochter geschubst und meine Tochter hat sich gewehrt und ihr eine Backpfeife gegeben....daraufhin lief meine Tochter weg weil sie den lebensgefährten der Oma(des Mädchens)gesehen hatte...als sie dann an der Kreuzung stand und es wurde leider nicht schnell grün musste sie ja leider warten... Das Mädchen sowie der Lebensgefährte der Oma (das Kind wurde von der Oma adoptiert) kamen sehr schnell angelaufen... Der Mann packte meine Tochter sehr hart (nach ihren Aussagen) am Arm und beschimpfte sie auf einer Sprache die meine Tochter nicht verstand... Das Mädchen übersetzte ihr nur dass der Vater meinte: sie sollte seine Tochter nicht mehr anfassen, sonst !!..und dann gingen sie beide lachend über die Straße...meine Tochter hat sich in dem Moment richtig mies gefühlt sie kam ganz schnell nach Hause gelaufen und berichtete es mir... Das ist für mich eine Bedrohung sowie das anpacken eine Nötigung...und die Polizei sieht das ganz anders, sie haben nur eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft geschickt...
der typ spricht leider kein Deutsch:( jetzt habe ich einen Termin in der Schule vereinbart mit dem Beratungslehrer der Schuldirektorin und der Oma des Mädchen die leider auch sehr sehr wenig Deutsch kann :( (

Ich bin keine Helikopter Mutter aber das gibt es doch nicht ,dass ein Erwachsener ein Kind anpacken darf !!!!

er wird nicht zur Rechenschaft gezogen denn diese Mitteilung wird von der Staatsanwaltschaft Richter doch nicht weiter verfolgt das weiß ich doch jetzt schon....

Und was wird ein Gespräch ergeben...

Meine Tochter hat sehr große Angst vor diesem Mann...

ich kann diese Sache einfach nicht aus meinem Kopf bekommen dieser Mann hat mein Kind angefasst sowas darf es nicht geben...

Oder liege ich da falsch?
Lieben Gruß Luisa

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Luisa186):
Das ist für mich eine Bedrohung sowie das anpacken eine Nötigung... und die Polizei sieht das ganz anders,


Das Gesetz auch...
Von der Beweisbarkeit gar nicht zu reden. Mglw. wäre eine Körperverletzung denkbar. Aber auch da haben wir das Problem des Nachweises

Zitat (von Luisa186):
aber das gibt es doch nicht ,dass ein Erwachsener ein Kind anpacken darf !!!


Kommt immer drauf an. Es ist auch nicht jedes "anpacken" gleich eine Straftat.

Zitat (von Luisa186):
Oder liege ich da falsch?


Nicht ganz, aber zu einem guten Teil.

1x Hilfreiche Antwort

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