Tochter belästigt / Briefkastenfirma

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Renarena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter belästigt / Briefkastenfirma

Hey Leute ich hätte da mal eine Frage
Und zwar geht es um meinen Vermieter.
Wir leben in einem Haus mit insgesamt 3 Familien. Vor unserer Tür sind jedoch 4 Briefkästen. Auf einem der 4 steht der Name eines Unternehmen ( mit der Bezeichnung GmbH). Über das Unternehmen kann ich nichts finden.
Da in unserem Haus aber nur 3 Wohnungen vorhanden sind macht der 4 Briefkasten keinen Sinn. Ich denken das dieser ein Briefkastenunternehmen ist.

Einmal war der Dachboden nicht richtig verschlossen und ich hab mich da mal umgeschaut. Dort waren Büroartikel in Kisten mit dem Namen des Unternehmen versehrt.
Ansonsten nur noch Krümel und altes Zeug.
Demnach habe ich die Vermutung das er dort ein „ Büro" angemeldet hat, aber dort befindet sich keins.

Meine Frage ist jetzt wie und wo ich das melden kann. Muss ich da zum Finanzamt gehen oder zur Polizei das die das mal überprüfen.

Danke für eure Hilfe


( da ich weis das die Meisten von euch mir jetzt nicht helfen werden sondern nur darauf eingehen werden das es nicht meine Angelegenheit ist, werde ich obwohl es euch eigentlich nichts angeht trotzdem erklären wieso ich das tue.
Mir ist das schon seit Jahren aufgefallen, nur hatte ich nie ein Problem damit. Vor einiger Zeit jedoch hat sich ein Vorfall ereignet. Da wir im Zahlungsrückstand mit der Miete sind wusste unser Vermieter das wir Geldprobleme haben. Kurzerhand hat er meiner 16 jährigen Tochter angeboten die Schulden auszugleichen wenn sie ihm im Gegenzug einen „gefallen" tut. Dabei hat er sie auch an stellen berührt auf die ich nicht weiter eingehen möchte.
Wir sind schon vor einiger Zeit ausgezogen und haben eine Anzeige erstellt. Jedoch wurde diese vor kurzem aufgrund von „mangelnder Beweise" fallen gelassen . Wir haben wirklich ALLES Versuch auch mit zich Anwälten und haben schon eine menge Geld deswegen verloren. Aber für meine Tochter ist es nie zu wenig!

Ich möchte nichts schlechtes tun, aber wenn er schon nicht für das bestraft wird was er meiner Tochter angetan hat dann wenigstens für seine kriminellen Machenschaften.
Bitte hilft mir! )

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kleine Mädchen anfassen geht GAR NICHT - aber das hier ist die völlig falsche Baustelle. Es ist nicht strafbar, einen Firmensitz anzumelden, wenn es dort nur einen Briefkasten gibt. Das interessiert weder die Polizei noch das Finanzamt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wir sind schon vor einiger Zeit ausgezogen und haben eine Anzeige erstellt. Jedoch wurde diese vor kurzem aufgrund von „mangelnder Beweise" fallen gelassen . Wir haben wirklich ALLES Versuch auch mit zich Anwälten und haben schon eine menge Geld deswegen verloren. Seit wann braucht man denn Geld als Anzeigeerstatter in einem Strafverfahren? Und was das "vor einiger Zeit ausgezogen" anbelangt: Oben steht das Gegenteil.
Da wir im Zahlungsrückstand mit der Miete sind wusste unser Vermieter das wir Geldprobleme haben. Man hatte aber das Geld für "zich Anwälte"?
Kurzum: Alles sehr widersprüchlich und unglaubwürdig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Renarena):
Meine Frage ist jetzt wie und wo ich das melden kann.

Finanzamt oder Polizie - wo man möchte.

Man sollte sich aber darauf einstellen das es im günstigsten Fall eingestellt wird.
Im schlechtesten Fall hat man selbst ein Strafverfahren am Hals - je nach dem was man anzeigt / aussagt.



Zitat (von Renarena):
Demnach habe ich die Vermutung das er dort ein „ Büro" angemeldet hat, aber dort befindet sich keins.

Die Schlussfolgerung ist offenbar falsch - denn:
Zitat (von Renarena):
Dort waren Büroartikel in Kisten mit dem Namen des Unternehmen




Zitat (von Renarena):
dann wenigstens für seine kriminellen Machenschaften.
Bitte hilft mir! )

Dann ein hilfreicher Rat: nicht versuchen mit der Brechstange dem Vermieter irgendwas nachweisen zu wollen. Einfach loslassen und darauf vertrauen das das Karma regulieren wird.
(wobei ich nicht glaube das dieser wirklich verstanden oder befolgt wird)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eine "Briefkastenfirma" wird keine Briefkastenfirma, weil sie einen Briefkasten wo auch immer hängen hat, damit sie postalisch noch erreichbar ist, auch wenn der Betrieb eingestellt ist. Das macht Sinn. Und das Aufheben von Unterlagen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Also, was willst Du? Du kannst natürlich anzeigen, dass die nicht mehr existente Firma ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Äußerst geschickt, wenn man selbst seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, die vom Vertrag und vom Gesetz her vorgegeben sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Renarena):

Und zwar geht es um meinen Vermieter.
Wir leben in einem Haus mit insgesamt 3 Familien. Vor unserer Tür sind jedoch 4 Briefkästen. Auf einem der 4 steht der Name eines Unternehmen ( mit der Bezeichnung GmbH). Über das Unternehmen kann ich nichts finden.

Dann haben Sie nicht richtig gesucht. Eine GmbH findet sich im Handelsregister.
Zitat:

Da in unserem Haus aber nur 3 Wohnungen vorhanden sind macht der 4 Briefkasten keinen Sinn.

Und warum nicht?
Vielleicht betreibt einer der drei Bewohner eine GmbH. Vielleicht macht einer drei drei Bewohner den Postservice für eine GmbH.
Zitat:

Ich denken das dieser ein Briefkastenunternehmen ist.

Es gibt kein "Briefkastenunternehmen". Eine GmbH ist eine juristische Person. Sie hat Gesellschafter, Geschäftsführer und einen Geschäftssitz. Zum Geschäftssitz gehört eine Adresse.

Eine GmbH muss weder eigene Geschäftsräume noch eigene Büromöbel noch sonst irgendwelche materiellen Güter haben. Eine GmbH kann völlig nur auf dem Papier existieren. Zum Beispiel als Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens, das seinen Geschäftssitz dann am Geschäftssitz des Mutterunternehmens hat.

Dann hängt da ein Firmenschild neben der Tür, und vielleicht noch nicht mal ein eigener Briefkasten. Weil die ganze Post für das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen gebündelt von irgendjemandem in dem Laden bearbeitet wird.
Zitat:

Einmal war der Dachboden nicht richtig verschlossen und ich hab mich da mal umgeschaut. Dort waren Büroartikel in Kisten mit dem Namen des Unternehmen versehrt.
Ansonsten nur noch Krümel und altes Zeug.
Demnach habe ich die Vermutung das er dort ein „ Büro" angemeldet hat, aber dort befindet sich keins.

Die GmbH braucht kein Büro...
Zitat:

Meine Frage ist jetzt wie und wo ich das melden kann.

Überhaupt nicht.
Zitat:

Muss ich da zum Finanzamt gehen oder zur Polizei das die das mal überprüfen.

Was sollten die da überprüfen?

Das Finanzamt weiß, daß es die GmbH gibt - man kann keine GmbH gründen oder betreiben, ohne daß das zuständige Finanzamt das weiß. Das Finanzamt erfährt von der GmbH-Gründung schon in dem Moment, wo die GmbH ihre Gewerbeanmeldung macht.
Außerdem kennt das Finanzamt das Handelsregister, wo die GmbH eingetragen ist, damit sie überhaupt eine GmbH sein kann.
Zitat:
da ich weis das die Meisten von euch mir jetzt nicht helfen werden sondern nur darauf eingehen werden das es nicht meine Angelegenheit ist, werde ich obwohl es euch eigentlich nichts angeht trotzdem erklären wieso ich das tue.
Mir ist das schon seit Jahren aufgefallen, nur hatte ich nie ein Problem damit. Vor einiger Zeit jedoch hat sich ein Vorfall ereignet. Da wir im Zahlungsrückstand mit der Miete sind wusste unser Vermieter das wir Geldprobleme haben. Kurzerhand hat er meiner 16 jährigen Tochter angeboten die Schulden auszugleichen wenn sie ihm im Gegenzug einen „gefallen" tut. Dabei hat er sie auch an stellen berührt auf die ich nicht weiter eingehen möchte.
Wir sind schon vor einiger Zeit ausgezogen und haben eine Anzeige erstellt. Jedoch wurde diese vor kurzem aufgrund von „mangelnder Beweise" fallen gelassen .

Das ist dann ärgerlich, aber ohne hinreichende Beweise kann eine Straftat nun mal nicht verfolgt werden. Und das ist auch gut so.
Zitat:

Ich möchte nichts schlechtes tun, aber wenn er schon nicht für das bestraft wird was er meiner Tochter angetan hat dann wenigstens für seine kriminellen Machenschaften.

Da sind weit und breit keine "kriminellen Machenschaften" erkennbar.
Offensichtlich betreibt irgendjemand in dem Haus (ein Mieter, der Vermieter) eine GmbH. Daran ist nichts kriminell. Und anscheinend lagert er Geschäftsunterlagen oder was auch immer für Zeugs von der GmbH auf dem Dachboden. Auch daran ist nichts kriminell. Geschäftsunterlagen müssen, je nach Art, sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden. Und dann packt man die halt irgendwo hin.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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