Tochter bestellt auf meinen Namen Insolvenz Betrug

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489596-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter bestellt auf meinen Namen Insolvenz Betrug

Schönen guten Abend,
ich habe sehr sehr viele Fragen aber erst schildere ich meine Situation

ich musste vor kurzem feststellen das meine Tochter(25 Jahre -3Kinder) über meinen Namen, Verträge bei der Telekom und vieles mehr abgeschlossen hat, hat bei diversen Internetseiten Sachen bestellt . Habe diese Briefe in ihrer Schublade gefunden es waren auch viele Gelbe Briefe alle waren ungeöffnet .
Nach dem ich rein geschaut habe, war ich geschockt eine Rechnung Betrug 2100,00€ und 476,00€ und noch viele mehr .

So sie ist aber seid letztem Jahr Juni 2017 in Privatinsolvenz von etwa 20 000€. Sie darf ja im Grunde dann keine Sachen mehr bestellen da sonst die Insolvenz verfliegt richtig ?Oder halt aufgelöst wird oder ?

Als ich sie darauf angesprochen habe , meinte sie diese Rechnungen sind in der Insolvenz schon mit einbezogen .. Das geht aber doch garnicht weil sie meinen Namen verwendet hat und ihr Adresse Dazu sind die Rechnungen von Dez 2017 bis April 2018. Sie lügt mich von vorne bis hinten an.
Ich bin wirklich verzweifelt und ich hoffe das ich es einigermaßen anständig erklären konnte.
Ich geh mein ganzes Leben lang schon arbeiten habe zu meinem Volleit Job noch mehrere kleinere Jobs , fahr Taxi und dann macht meine Tochter sowas ... unglaublich .

1. Was mach ich jetzt ? Rechnungen sind auf meinen Namen aber mit der Adresse meiner Tocher ,Auswirkung ?
3. Steh ich in der Schufa ?
4. was passiert mit ihr ?
5. Soll ich sie anzeigen ?
6. Wie geht es weiter ?
7. kann mir jetzt alles weg genommen werden ?


Ich brauch dringend Rat , wie soll ich jetzt weiter verfahren ?

Liebe Grüsse
möchte Anonym bleiben da ich mich in Grund und Boden schäme

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten morgen,
Ich möchte Ihnen zumindest schon eine kurze Einschätzung zu den Punkten geben, zu denen ich glaube eine Antwort zu haben, ausführliche Antworten erhalten Sie sicherlich aber noch von den erfahrenen Mitgliedern hier im forum:

Zitat (von fb489596-77):
1. Was mach ich jetzt ? Rechnungen sind auf meinen Namen aber mit der Adresse meiner Tocher ,Auswirkung ?


Erstmal sind sie zumindest auf dem Papier und für die Lieferanten der Schuldner, auch wenn es hart klingt. Ich denke nicht, dass eine andere Lieferanschrift einen Unterschied macht.

Zitat (von fb489596-77):
3. Steh ich in der Schufa ?


Da die Rechnungen auf ihren Namen laufen, vermutlich ja. Zumindest sofern diese nicht bezahlt werden.

Zitat (von fb489596-77):
4. was passiert mit ihr ?
5. Soll ich sie anzeigen ?


Die beiden Fragen kann man erstmal zusammengefasst beantworten. Wenn ihre Tochter trotz Insolvenz und dem Wissen, nicht zahlen zu können auf ihren Namen bestellt hat und sie dies zur Anzeige bringen, wäre dies Betrug und ihre Tochter erwartet ein Ermittlungsverfahren und eventuell eine Verurteilung.

Zitat (von fb489596-77):
6. Wie geht es weiter ?
7. kann mir jetzt alles weg genommen werden ?


Die Lieferanten möchten natürlich ihr Geld haben und da sie auf der Rechnung stehen, werden diese sich zunächst an Sie wenden. Die gelben Briefe sind entweder Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide und kommen vom Mahngericht. Wird darauf nicht reagiert, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Sind die gelben Briefe denn an sie oder an ihre Tochter adressiert?

Ihre Tochter benötigt dringend Hilfe. Haben Sie denn ein ausreichend gutes Verhältnis zueinander, um die Probleme zu besprechen? Eine Schuldnerberatung könnte ein guter Anlaufpunkt sein. Im Falle einer Anzeige müssen Sie natürlich die Konsequenzen für Ihre Tochter und Ihre Kinder bedenken. Diese kann ich aber nicht abschätzen ohne mehr Details zu wissen (eventuelle vorstrafen, Anzahl der Betrugsfälle...)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich denke mal, das Strafrecht hilft der Fragestellerin hier nicht weiter. Und Leistungen, die durch Betrug "erschlichen" werden, sind ohnehin nicht durch eine Inso regulierbar. Die bleiben bestehen! Das würde ich der Tochter mal sagen, bzw. schriftlich mitteilen.

Was sollte die Mutter tun? Da die Rechnungen ja an sie gehen/gingen hat sie ja eine Übersicht über die Gläubiger. Den Gläubigern sofort schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass sie nicht die Bestellerin ist. Wenn trotzdem Mahnbescheide kommen, Widerspruch einlegen, darauf hinweisen, dass man nie bestellt hat. Früher hatten die Versandhäuser ein ziemlich ausgeklügeltes System der Warnung untereinander, der übergreifenden Sperre von Betrügern. Ich gehe mal davon aus, dass es das heute zumindest unter den großen Versandhäusern immer noch der Fall ist. Ganz wichtig ist, dass Du aktiv wirst. Sonst zieht Dich die Tochter mit in den Strudel rein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb489596-77):
möchte Anonym bleiben da ich mich in Grund und Boden schäme


Nur soviel, Sie brauchen sich nicht schämen, dass wäre Aufgabe Ihrer Tochter!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb489596-77):
3. Steh ich in der Schufa ?


Kostenlose Selbstauskunft einholen.


Zitat (von fb489596-77):
Habe diese Briefe in ihrer Schublade gefunden es waren auch viele Gelbe Briefe alle waren ungeöffnet .


Dann mal öffnen und den Gläubigern mitteilen, dass aufgrund eines Identitätsdiebstahls kein Vertrag mit Ihnen zustande kam. Dann werden die sicherlich Anzeige erstatten. Ärger wird es somit auf jeden Fall geben. Wenn noch Fristen laufen, Widerspruch gegen die Mahnbescheide einlegen.

Zusatz: Sollten alle unter einem Dach wohnen (danach hört es sich ja an, da man sonst die Post bekommen hätte?!), würde ich erstmal ein Postfach mieten und alles dahin gehen lassen.

-- Editiert von Tasti123 am 04.05.2018 08:56

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn die Verfahren schon bei Gericht sind, dann schauen, ob die Widerspruchsfristen schon abgelaufen sind. Wenn ja, hilft nur die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der bei Gericht zu beantragen ist. Das würde ich aber als Laie nicht allein machen. Anwalt aufsuchen, und zwar ganz schnell.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke mal, das Strafrecht hilft der Fragestellerin hier nicht weiter.

Doch, erfahrungsgemäß schon.

Denn wenn man jeden Fall von "Idenditätsdiebstahl" sofort nach bekanntwerden anzeigt, dann hat man in der Regel einen Vorteil: präsentiert man den Gläubigern / Inkassos die Kopie der Anzeige, dann wird das Opfer normalerweise in Ruhe gelassen.


So eine Strafanzeige wäre im übrigen auch eine Grundlage auf der man die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stützen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die wichtigste Frage mal zuerst. Wohnt ihr unter der gleichen Anschrift? Das ist wichtig für das weitere Vorgehen. Wenn ja sind gelbe Briefe eine Katastophe, wenn nicht ist noch viel zu retten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Harry, wenn ein Titel existiert, dann wird das Opfer nicht in Ruhe gelassen. Durch eine Strafanzeige erfolgt keine zivilrechtliche Regelung.
Und eine Strafanzeige ist keine Grundlage für eine Wiedereinsetzung. Sonst wäre es ja einfach. Ich erstatte gegen meine Putzfrau eine Strafanzeige, die durch nichts belegt ist, und schwupps bin ich meine Schulden los, weil eine Wiedereinsetzung erfolgt?

Viele Wiedereinsetzungen erfolgen z.B., weil die Zustellungsurkunden zu (gefühlten) 50% unvollständig oder nachweisbar falsch ausgefüllt werden. Hier haben wir ja ein Klaffen von Lieferadresse und Rechnungsadresse. Auch aus den bestellten Sachen läßt sich vieles herleiten. Also, da lässt sich durch einen Fachmann schon vieles machen und regeln. Nur, die Mutter muss aktiv werden und sich einen Überblick verschaffen und höllisch aufpassen, dass sie jetzt keine Fristen vergeigt.

wirdwerden

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