Totschlag und sexueller missbrauch

21. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Totschlag und sexueller missbrauch

als ich 12 war (bin heute 26) hat mein Onkel (Bruder meiner Mutter) mir vor den Augen meiner Mutter mir den reißverschluss meiner Hose geöffnet und mich im Intimbereich gestreichelt. Ich saß auf seinem Schoß, meine Mutter uns gegenüber - sie behauptet nichts gesehen zu haben und hat mir damals wie heute nicht geglaubt. Jedesmal zum Abschied hat er mir seine Zunge in den Mund geschoben. Bis heute küsse ich keinen Mann "richtig". Meine Cousine damals 11, Tochter der Schwester meiner Mutter wurde damals ständig von ihm angefasst...Er hat später 1997 seine Frau mit einem Antennenkabel erdrosselt, er wird nächstes Jahr aus der Haft entlassen. Seine Tochter ist heute 15, er hat sie vom 7 - 9 Lebensjahr an sexuell missbraucht. Wie soll ich mich verhalten?!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Suchen Sie sich bitte sofort professionelle Hilfe. Opferhilfen wie der Weisse Ring etc. helfen Ihnen. Fragen Sie auch BOB im Forum, der hat bestimmt eine gute Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

wie schon im Nachtrag erwähnt wurde er wegen Totschlag verurteilt, wegen sexuellen Missbrauch in 3 Fällen wurde er nie angezeigt.
Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll in Bezug auf eine Anzeige, ob ich ihn also dafür anzeigen soll. Meine beiden Cousinen können damit umgehen, mehr oder weniger. Die eine , mittlerweile 25 -Sonja-, ist glücklich verheiratet, die 15 jährige Andrea steckt es einigermaßen weg, mal kommt es hoch mal weint sie...In Bezug auf mich kann ich mir nicht vorstellen, dass es mir irgendwie helfen könnte, wenn ich mir professionelle Hilfe suche, denn küssen werde ich ganz bestimmt nie mehr. Ich habe mich versucht damit anders auseinander zu setzten. Ich habe ihn 2 mal besucht und ihm geschrieben. Ich wollte einfach noch mal vor ihm stehen - heute habe ich keine Angst mehr vor ihm. In meinen Briefen habe ich ihm geschrieben das es schlimm ist was er getan hat, in Bezug auf seine Frau, dass jeder eine zweite Chance verdient hat, man selbst war nicht dabei, aber niemals würde ich einen Kinderschänder eine zweite Chance geben, da es mitunter das schlimmste ist, was man jemanden antun kann. Irgendwie habe ich das was er mit mir gemacht hat weggeschoben. Ich weiß nicht wie ich es ausdrücken soll. Jedenfalls habe ich dann erfahren das er Familienmitglieder Drohbriefe geschickt hat, von wegen er bringt sie um, und dann kam raus das er seine eigene Tochter vom 7 - 9 Lebensjahr missbraucht hat, da war dann vorbei. Diesen wiederlichen Menschen möchte ich nie mehr sehen. Meine ganze Familie ist mitlerweile aus Angst weggezogen, aber nun endlich mal was dagegen getan hat niemand, ich meine ihn angezeigt. Meine Cousine Sonja möchte ihn nicht anzeigen, weil sie damit abgeschlossen hat und es seiner Mutter nicht antun will, unsere Oma also. Sie weiß nichts davon, da sie krank ist. Andrea weiß nicht was sie machen soll, sie ist froh das sie endlich ihre Ruhe hat, sie lebt bei ihrer besten Freundin, allerdings manchmal kommt es hoch und sie überlegt sich, ob sie es doch tun soll, verwirft diese Gedanken dann aber meistens wieder. Ich kann einigermaßen damit leben, obwohl er mir nicht so schlimmes angetan hat wie den anderen beiden, habe ich jedoch in sexueller hinsicht auf Männer, Probleme damit. Schon viele Beziehungen sind daran kaputt gegangen, weil ich die Männer nicht richtig geküsst habe. Mein Freund und ich wollen nächstes Jahr heiraten, allerdings erwartet er das ich ihn wenigstens an diesem Tag küsse, so sehr ich ihn auch liebe und so gerne ich ihn auch heiraten möchte, am liebsten würde ich einen Rückzieher machen, um ihn nicht küssen zu müssen, habe so große Angst....Außerdem würde man mir ja eh nicht glauben, wenn ich ihn anzeige, schließlich habe ich ihn ja besucht und ihm geschrieben. Und ich glaube das es für eine Anzeige einfach zu wenig ist und zu lange her. Ich weiß echt nicht weiter...
Vielen Dank trotzdem für ihre Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Yvonne,

Hier schreibe ich Ihnen noch ein paar offizielle Beratungsadressen rein, an die du dich wenden kannst:

- In Emden (du kannst dich natürlich auch unabhängig von deinem Wohnort bei diesen Adressen telefonisch beraten lassen):

Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung
Neutorstr. 73
Tel.: 04921/2 99 22
Fax: 04921/9647 09


Beratungsstelle für Frauen in Krisensituationen
Friedrich-Ebert-Str. 65
Tel.: 04921/3 13 15
Fax: 04921/94 21 61
Sprechzeiten: mittwochs von 9.00 bis 11.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung


Wichtige Informationen finden Sie auch unter folgendem Link im Internet:

http://www.frauennotruf.de/FrauenNotruf.html

Da ist auch ein Button (Telefon), wo die jeweiligen Telefonnummern nach Städten sortiert sind.

Den Frauennotruf gibt es in vielen verschiedenen Städten Deutschlands und ist besetzt mit durchaus kompetenten Leuten.

z.B. hier die Daten des Frauennotrufes in Münster:

NOTRUF

für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V. Münster

TEL: 0251- 3 4 4 4 3

Mo-Fr: 10-12 Uhr

Mo: 18-20 Uhr

Do: 16- 18 Uhr


email: notruf@muenster.org

Natürlich gibt es noch weit mehr Adressen, an die man sich wenden kann.


Ich kann Ihre Verunsicherung sehr gut verstehen, besonders vor dem Hintergrund, dass weitere Mitglieder der Familie dem gleichen Täter ausgesetzt waren. Ihre Frage ist, ob Sie eine Anzeige erstatten sollten, oder nicht:

Viele Frauen stehen nach einer Vergewaltigung vor der Entscheidung, ob sie den Täter anzeigen sollen oder nicht.
Eine Strafanzeige stellt die einzige Möglichkeit dar, sich öffentlich gegen das erfahrene Unrecht zur Wehr zu setzen. Dies kann für Sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verarbeitung einer Vergewaltigung sein. Eine Anzeige ist jedoch auch mit Belastungen verbunden. So sind Sie zum Beispiel in jedem Fall zu einer Zeuginnenaussage verpflichtet. Dies bedeutet, daß Sie den Tathergang während des zumeist langwierigen Strafverfahrens mehrfach und detailliert schildern müssen.
Bei der Entscheidungsfindung kann es Ihnen helfen, genau zu wissen, welche Schritte bei einer Anzeige möglich und auch nötig sind.

Außerdem ist es sehr sinnvoll, ein ausführliches Gedächtnisprotokoll von dem Tathergang anzufertigen, auf das Sie bei einer späteren Anzeige zurückgreifen können. Ein Gedächtnisprotokoll ist auch zur Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung wichtig.

Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, daß Polizei und Staatsanwaltschaft bei Meldung verpflichtet sind, die Straftat aufzuklären. Es bedeutet auch, daß eine Anzeige, die von Ihnen oder einer anderen Person gestellt wird, nicht mehr zurückgenommen werden kann.

Im Falle einer schriftlichen Anzeigenerstattung ist es ratsam, diese mit Hilfe einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu formulieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand zur Polizei mitzunehmen. Die Begleitperson muß zwar evtl. vor dem Vernehmungszimmer warten; sie können während der Aufnahme des Protokolls aber jederzeit eine Unterbrechung fordern und sich mit Ihrer Begleiterin oder Ihrem Begleiter beraten. Wenn die Vertrauensperson gleichzeitig Zeugin oder Zeuge ist, darf sie oder er bei der Anzeigenerstattung nicht anwesend sein.
Sie haben das Recht, von einer weiblichen Polizeibeamtin vernommen zu werden. Es muß immer eine Polizeibeamtin Bereitschaftsdienst haben. Sie können diese jederzeit rufen lassen! Bei der Protokollerstellung müssen Sie sehr detailliert zu der Vergewaltigung Auskunft geben. Fragen, die ein bestimmtes Maß an Intimität überschreiten und nicht der Wahrheitsfindung dienen, sind jedoch unzulässig. Eine sachkundige Beamtin wird Sie über den Hintergrund ihrer Fragen informieren können. Bitten Sie die Beamtin gegebenenfalls, Ihnen diesen zu erklären!

Auf das Protokoll stützt sich der gesamte spätere Prozeß. Unterschreiben Sie das Protokoll deshalb nur dann, wenn alle Angaben ganz genau stimmen! Sie können ansonsten aber jederzeit Änderungen vornehmen lassen. Um eine spätere Kontaktaufnahme mit der Polizei zu erleichtern, notieren Sie sich den Namen der vernehmenden Polizeibeamtin sowie die Tagebuchnummer des Protokolls!

Es ist empfehlenswert, vor oder nach der Anzeigenerstattung eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einzuschalten, die für Sie Nebenklage erheben können. Sie können eine Nebenklage zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einreichen. Bei minderjährigen Tätern ist eine Nebenklage jedoch nicht möglich.
Ohne Nebenklage ist Ihre rechtliche Position nur sehr schwach. Sie können bei der Verhandlung dann lediglich als Zeugin auftreten. Als Nebenklägerin kann Ihr Rechtsbeistand auch zu den Zeitpunkten an dem Prozeß teilnehmen, an denen Sie selbst den Gerichtssaal verlassen müssen; zum Beispiel während der Vernehmung des Täters. Außerdem kann Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrens Einfluß auf den Verlauf der Verhandlung nehmen, indem sie oder er Akteneinsicht beantragt, Beweisanträge stellt, während der Verhandlung Fragen stellt, unsachliche Fragen zurückweist und ein Plädoyer für Sie hält.
Die Kosten für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt muß der Täter dann übernehmen, wenn er verurteilt wird und wenn er über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei geringem Einkommen kann Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt für Sie Prozeßkostenhilfe beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten auch vom “Weißen Ring” übernommen.

Zwischen Anzeigenerstattung und der gerichtlichen Hauptverhandlung können mehrere Monate vergehen. In dieser Zeit läuft das sogenannte Ermittlungsverfahren. Bei mangelnder Beweislage kann es in dieser Zeit auch zu einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kommen. Hiergegen können Sie Beschwerde einlegen.
Der Täter wird während des Ermittlungsverfahrens nur sehr selten in Untersuchungshaft genommen. Wenn er Sie bedroht, besteht jedoch die Möglichkeit innerhalb kurzer Zeit eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Diese verbietet dem Täter unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, sich Ihnen bis auf einen bestimmten Abstand zu nähern oder in anderer Weise Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, wird der Termin für die Hauptverhandlung festgelegt. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, zu dieser Verhandlung zu erscheinen und Ihre Zeuginnenaussage zu machen. Falls Sie unentschuldigt nicht erscheinen, droht Ihnen eine Ordnungsstrafe und Sie müssen gegebenenfalls auch die Kosten für den Verhandlungstag tragen. Mit einer stichhaltigen Begründung - zum Beispiel bei Vorlage eines ärztlichen Attests - können Sie den Termin absagen. Dies muß jedoch rechtzeitig geschehen. Wenn Sie mit dem Täter verwandt (also auch verheiratet) oder verschwägert sind, haben Sie ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. In diesem Fall müssen Sie nicht aussagen. Ihr Erscheinen bei Gericht ist aber auch dann verpflichtend.
Die Hauptverhandlung erstreckt sich in der Regel über ein bis zwei Sitzungen. Sie wird öffentlich geführt. Dies bedeutet, daß jede Person an dem Verfahren als BeobachterIn teilnehmen kann. Sie oder Ihre AnwältIn können für die Zeit während Ihrer Aussage den Ausschluß der Öffentlichkeit beantragen. Der Ausschluß des Täters aus dem Verhandlungszimmer während Ihrer Aussage kann zwar beantragt werden, dies wird jedoch lediglich in Ausnahmefällen bewilligt.
Als Zeugin sind Sie dazu verpflichtet, den Tathergang ausführlich darzustellen. Zunächst erfolgt eine Befragung von der Richterin oder dem Richter. Danach haben Staatsanwaltschaft, Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt und die Verteidigung des Täters die Möglichkeit, offengebliebene Fragen zu stellen. Fragen zu Ihrem persönlichen Lebensbereich sollten jedoch auch hier auf das für die Wahrheitsfindung unerläßliche Maß beschränkt werden.
Nach der Beweisaufnahme werden Plädoyers gehalten. Das letzte Wort kann immer der Angeklagte sprechen. Dann erfolgt die Beratung des Gerichtes und die Urteilssprechung.

Persönliche Begleitung durch eine Vertrauensperson kann Sie während des Verfahrens sehr unterstützen, besonders während Ihrer Vernehmung als Zeugin. Wenn Sie Kontakt mit dem Notruf aufnehmen, begleitet Sie auf Wunsch eine Mitarbeiterin zum Prozeß.


Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser detaillierten Schilderung und der Auflistung von Beratungsadressen weiterhelfen. Beachten Sie, dass wir Ihnen hier zwar mit juristischen Fragen weiterhelfen können, jedoch hinsichtlich des Bereiches der Opferpsychologie etc. wohl keine ausreichenden Experten hier haben. Aus diesem Grund ist eine kompetente Beratung (oder auch durch vorherige Weitervermittlung) durchaus sehr wichtig! Diese kann auch anonym erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Mühe und ausführliche Antwort.
Vielleicht werde ich doch mal so eine Notruf Nummer anrufen, aber ob ich mich zu einer Anzeige überwinden kann weiß ich nicht. Ich würde ihn nämlich nicht nur wegen mir, sondern auch wegen seiner Tochter anzeigen. Diesbezüglich werde ich mich wohl mit Andrea noch besprechen.
Liebe Grüße
Yvi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenden Sie sich an die Beratungsstellen, da kann man Ihnen auch genau berichten, wie Sie bei den Verhandlungen vernommen werden würden. Setzen Sie sich mit Ihren Cousinen zusammen, nehmen Sie die beiden an die Hand und ab zur Beratung!!!
Klar, es ist gut, dass eine Cousine mit der Sache abgeschlossen hat, aber diesen Typ mit sexuellem Mißbrauch von kleinen Kindern einfach durchkommen zu lassen, das geht doch nicht! Der denkt doch, da passiert nix, wenn der wieder frei ist, wer weis, was der macht, wenn man sich schon an der eigenen Familie vergreift, wie klein ist dann erst der Schritt zu fremden Kindern?
Ich weis ja nicht, wie das Verhältnis zu Ihrer Mutter ist, aber das, was sie getan hat grenzt schon an unterlassener Hilfeleistung von Schutzbefohlenen (oder so ähnlich)! Ich denke man kann damit eigentlich nie fertig werden, aber unterschätzen Sie die professionelle Hilfe in den Beratungsstellen nicht. Die können Ihnen zwar keine glückliche Kindheit geben, aber die können mit Sicherheit dabei helfen, dass Sie und Ihre Cousinen (vor allem die Kleine) mit ihrem Leben klarkommen.
Lassen Sie diesen ... - Typ doch damit nicht durchkommen, nicht immer nur an andere denken, fangen Sie mal an, an sich zu denken, Sie haben Ihr Leben noch vor sich, tun Sie was, damit Sie diese Sachen entlich verarbeiten können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihren Beitrag.
Das Verhältnis zu meiner Mutter ist eher kumpelhaft, ich habe keinen großen Kontakt zu ihr. Man sieht sich, man redet mal oberflächlich und scherzt etwas, aber mehr ist da auch nicht. Es tut mir aber auch nicht weh, es ist schade, aber ich kann ihr das auch nicht verzeihen, das vergesse ich nie. In erster Linie würde ich meinem Kind immer glauben, und wenn es mit sagt der Himmel ist rosa, dann glaube ich meinem Kind das der Himmel für es rosa ist! Gerade bei sowas, was schon genug Überwindung mit 12 kostet, wenn man es Jemanden sagt, würde ich nie so reagieren.
Ich habe aber Angst davor das mir niemand glaubt, und das meine Oma das nicht verkraftet, ich befinde mich da echt in einer Zwickmühle.
Natürlich möchte ich nicht, das er noch mal einem Kind so etwas antut!
Meine 71 jährige Großtante zum Beispiel kümmert sich um ihn, sie sagt jeder hat eine zweite Chance verdient, finde ich ja auch, aber doch nicht bei so was. Sie sagt immer schon schlimm genug das es so arme Kreaturen geben muss, die nicht normal sind und denen es passieren muss das sie so sind. Sie sagt immer er wollte sich schon umbringen und hat doch schon genug damit zu tun, das er nie mehr ein normales Leben führen kann, dann die Erinnerungen.....Sie und meine Oma fänden das nicht so toll. dann weiß ich genau das Sonja ihn definitiv nicht anzeigen würde, Andrea würde es vielleicht, aber dann würde doch alles wieder hoch kommen und gerade jetzt wo sie sich wieder ein schönes Leben aufbaut und sie den Verlust ihrer Mutter einigermaßen verkraftet hat, möchte ich ihr das auch irgendwie nicht zu muten. Man weiß ja auch nicht, ob er das noch mal macht, wenn ja, sind die Vorwürfe die man sich hinterher macht groß, aber wenn nicht, mache ich mir Vorwürfe das ich es meiner Cousine zugemutet habe. Was ist wenn man uns nicht glaubt? dann war alles umsonst, und wie stehen wir dann da? Man wird uns fragen, warum erst jetzt? (die Anzeige). Ich weiß nicht weiter...
Trotzdem danke..........

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yvonne3577
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

meine kleine Cousine habe ich gerade angerufen
sie meint, sie hat schon oft darüber nachgedacht, aber hat auch angst das man ihr nicht glaubt, vor den vielen Fragen und dann kommt alles wieder hoch, sie meint wir sollen es lieber lassen, und lernen, damit umzugehen. Außerdem diesem ******* aus dem Weg gehen.
Naja, vielleicht hat sie ja recht.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Yvonne,

sicherlich gehört erstmal eine Menge Mut dazu, sich mit dem Vergangenen auseinanderzu setzten. Aber durch Deine Schilderungen bekomme ich den Eindruck, daß weder Du noch Andrea es wirklich verarbeitet haben. Von daher sucht Euch professionelle Hilfe, auch wenn es erstmal schwer ist. Es muß ja nicht alles gleichzeitig sein und Anzeige könnt Ihr ja auch später noch erstatten, wenn es Euch im Moment zu viel ist (verdient hat er es in jedem Fall). Ich denke, daß es erstmal wichtig ist, daß Euch geholfen wird.

Und schließt Euch bitte nicht der Meinung Deiner Großtante an. ER ist der Täter, nicht das Opfer, und das er es jetzt "so schwer" hat, hat er ganz alleine sich selber zu zuschreiben.

Alles Gute

Line

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen "Yvonne".


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Also, so wie Line sehe ich das auch. Außerdem wird Niemand als Kinderschänder und geboren, da hat einer nur das mit Gut und Böse nicht verstanden!
Für die Polizei wird das wohl nicht der erste Fall dieser Art sein, der längere Zeit zurückliegt, zumal alle Betroffenen zur Tatzeit ja noch sehr jung waren. Wenn man da keinerlei Unterstützung der Eltern, etc. hat ist es für eine 12jährige wohl schwer alleine Anzeige zu erstatten.
Da würde ich mir die wenigsten Gedanken drüber machen. Ich finde auch der Oma sollte nicht weiter heile Welt vorgespielt werden. Dieser Mann hat das Leben von drei kleinen Mädchen zerstört, der hat es nicht besser verdient, als das jeder weiß, was er getan hat und er bestraft wird!
Viel Glück bei Ihrer weiteren Vorgehensweise

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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