Treffen gegen Entgelt

19. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
RSingh89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treffen gegen Entgelt

Guten Abend allerseits,

ich habe ein Mädchen auf Social Media gedatet und aus Spaß ihr ein Treffen gegen Entgelt angeboten. Habe sie auf ein Airbnb Zimmer eingeladen wir hatten keinen Geschlechtsverkehr aber oralverkehr. Nachdem ich meine Bedürfnisse gestillt habe bin ich ausm Zimmer quasi „abgehauen" mit dem Vorwand dass mein Vater einen Notfall erlitten hat und im Krankenhaus liegt und ich ihr das Geld gleich aus dem
Auto hole. Ich bin nicht wieder zu ihr. Jetzt hat sie mich angezeigt und verlangt das Geld zurück dass ich versprochen hatte. Außerdem meinte sie im Nachhinein dass sie einen hurenschein besitzt von dem ich aber nicht wusste. Wenn mir das vorher bewusst wäre hätte ich nicht das Treffen zugesagt.

Außerdem hat sie mir Screenshots geschickt dass sie meine Bilder veröffentlichen wird auf sämtliche Portale.

Was soll ich tun bzw was wird in der Anzeige stehen ? Ich weiß dass ich natürlich auch nicht gerade fair und moralisch gehandelt habe. Und welche Strafen erwarten mich da jetzt ?

-- Editiert von User am 19. Oktober 2024 23:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125235 Beiträge, 40474x hilfreich)

Zitat (von RSingh89):
Was soll ich tun

Man könnte für den verachtenswerten Betrug einfach Schadenwidergutmachung leisten - also dem Betrag zahlen, idealerweise plus Entschädigung.



Zitat (von RSingh89):
was wird in der Anzeige stehen

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von RSingh89):
Und welche Strafen erwarten mich da jetzt ?

Das kommt darauf an, was in der Anzeige steht und was Staatsanwalt und Gericht daraus machen.
Ist ja schon ein Unterschied, ob da Betrug oder ein Sexualdelikt wie Vergewaltigung auf den Tisch kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja das war dann wohl im besten Fall betrug. Zahlen, Reue zeigen und Hoffen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11259 Beiträge, 4302x hilfreich)

Zitat (von RSingh89):
Außerdem meinte sie im Nachhinein dass sie einen hurenschein besitzt von dem ich aber nicht wusste. Wenn mir das vorher bewusst wäre hätte ich nicht das Treffen zugesagt.

Seien sie froh, dass sie einen "Hurenschein" hat, ansonsten stünde noch illegale Prostitution auf der Liste....

Zitat (von RSingh89):
Außerdem hat sie mir Screenshots geschickt dass sie meine Bilder veröffentlichen wird auf sämtliche Portale.

Eine tolle lupenreine Erpressung..., da haben sich ja die richtigen Beiden getroffen....

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