Hallo zusammen,
ich würde gerne um Hilfe bitten, da ich nicht genau weiß, ob ich mich strafbar gemcht habe.
ich habe aus Geldnot in einem Erotikchat mit jemanden gesprochen. ich sagte ihm, wenn er es ernst meine, würde ich gerne einen Tribut von 50 Euro haben wollen, da ich schon oft reingelegt wurde. er hat gesagt das wäre ok und ich gab ihm meine Adresse für den Brief.
danach hat er geschrieben, das wären kriminelle Machenschaften und ich würde die Tage vom LKA hören. auch wenn ich jetzt aus dem Chat rausginge wäre es zu spät für mich.
ich bin total verzweifelt und bereue sehr, dass ich auf diese dumme Idee gekommen bin. aber ich habe aus Geldnot gehandelt und habe es ihm ja zur freien Wahl gestellt.
momentan habe ich auch ein Insolvenzverfahren am laufen wegen Schulden, ich habe auch große Angst, dass jetzt das Inso-Verfahren gefährdet sein könnte.
ich bin jedem dankbar, der dazu etwas schreiben könnte.
Gruß,
christian
Tribut im Chat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



würde ich gerne einen Tribut von 50 Euro haben wollen
Ich bin vielleicht Erotikchatmäßig nicht so auf der Höhe der Zeit , deswegen die Frage:
Einen Tribut wofür
?
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Abend Christian,
es kommt auf die versprochene Handlung an, für die Sie EUR 50,- haben wollten.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo zusammen,
es war sozusagen ein Tribut dafür, dass ich diese Person erotisch im Bereich des BDSM erziehe.
dafür wollte ich diese 50€ Tribut.
es war sozusagen ein Angebot von mir, auf das er frei eingehen konnte oder halt Abstand nehmen konnte.
Gruß,christian
erotisch im Bereich des BDSM erziehe
per chat oder real?
Ist aber eigentl. auch egal, da Du das Geld ja nicht bekommen, genommen hast.
Hier ist nichts strafbar.
Wenn Du das Geld genommen hättest, hätten wir evtl. verbotene Gerwerbeausübung, Steuerhinterziehung usw.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ich kann, genauso wie mein Kollege, hinsichtlich des geschilderten Sachverhaltes hier keine Strafbarkeit erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
Ich sehe ebenfalls keine Straftat.
Was zur Hölle ist
BDSM??????????
Trotz Fortgeschrittener Lebenserfahrung davon noch nie was gehört. Vielleicht bin ich ja auch wieder zu alt
gruss
rq
buddhistisches mönchs sado maso
-----------------
"><(((º> "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten