Trotz Geständnis Vorladung zur Polizei?

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lullabay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Geständnis Vorladung zur Polizei?

Person A hat unter falschem Namen mehrere Dinge bestellt. Zahlungen blieben aus, der GV wollte dann die EV abnehmen. Person A hat dann in einem Brief an den GV gestanden das es diese andere Person nicht gibt und GV gab das an den Gläubiger weiter.

3 Wochen später kam der Brief das der Gläubiger nun Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung macht. Das ist nun über 7 Monate her.

Muss Person A trotz Geständnis mit einer Vorladung zur Polizei rechnen oder geht das direkt an die Staatsanwaltschaft?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Woher soll das hier jemand wissen? Der GV ist nicht die Polizei, also wird diese ermitteln. Ob diese oder die StA auf einen zukommt, kann einem eigentlich egal sein, der Brief ist in der Welt. Aber vielleicht hat der Gläubiger seine Ankündigung auch nicht wahr gemacht...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen