Trotz Jungendhaftstrafe zur Polizei ?

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
xtension88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Jungendhaftstrafe zur Polizei ?

Hallo an alle ....
Eine Frage kann ich trotz einer Jugendhaftstrafe von 2J 10 Mon. wegen Betrugs und nichts anderem trotzdem zur Polizei gehen ??? Oder ist für mich der Zug komplett abgefahren ??

Würde mich über eine Antwort freuen .

Lg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Über 2 Jahre (!) Haft war ja offenbar nicht gerade für eine Kleinigkeit (ich vermute mal, es war wenigstens eine Bewährungsstrafe?). Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß man damit noch zur Polizei kann...

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#2
 Von 
guest-12305.12.2009 11:50:43
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Also als ich damals zur Polizei wollte, wurde ein lupenreines Vorstrafenregister verlangt... das ist allerdings schon 10 Jahre her... ich würde mir nicht so viele Hoffnungen machen...

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#3
 Von 
xtension88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt 20 Monate Geschlossener Vollzug weg ... und bin jetzt im Offenen Vollzug ....hier noch ca.2-4 Monate den Rest gibts auf Bewährung .

Ja also nichts konkretes ... Ist halt blöd aber trotzdem Danke !!;)

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
20 Monate Geschlossener Vollzug


Mit so einer Vorstrafe nimmt dich allenfalls noch die CDU...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

eine reichlich dreiste Frage...Also, werter TE: Der BZR-Eintrag wird, wenn Sie tatsächlich vorzeitig entlassen werden, genau 7 Jahre und 10 Monate nach dem Urteil gelöscht. Vorher können Sie das aber sowas von absolut knicken...

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Mit so einer Vorstrafe nimmt dich allenfalls noch die CDU...


Das glaube ich nicht. Aber bei den Grünen hätte er gute Chancen, bis zum Außenminister aufzusteigen.

Den Job bei der Polizei kann der Fragesteller aber mit absoluter Sicherheit vergessen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

wie jetzt - der Herr Fischer hatte keinerlei Vorstrafen...

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Feldjäger müsste noch gehen, oder...

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#9
 Von 
xtension88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Würde mich auch mal Interessieren den irgendwie weis keiner so richtig wie man mit Jungendhaftstrafen zwischen 2 und 3 Jahren unmgeht .. gut mein Vorteil ist das es sich wirklich rein ausschließlich um Betrug handelt auch Blöd aber gegenüber anderen auf jeden fall besser.

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