Ich wurde vor 3 Monaten vom Gericht in Oldenburg zu 19 Monaten verdonnert weil ich DABEI war wie andere einen Jungen zusammen schlugen. Gut, ich hätte eingreifen sollen war aber allen unterlegen!! Jetzt mache ich eine Umschulung und soll demnächst in Haft!!
Mein Anwalt hat Revision eingelegt!! Kann ich der Haft trotz der Umschulung entgehen??
Bitte helft mir..
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"Wer Scherben verursacht kann sich Schneiden"
-- Editiert am 13.05.2009 17:56
Trotz Umschulung in den Bau??
13. Mai 2009
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Frage vom 13. Mai 2009 | 17:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Umschulung in den Bau??
#1
Antwort vom 13. Mai 2009 | 19:29
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Wenn die Haft angeordnet wird spielt die Umschulung keine Rolle. Wegen unterlassener Hilfeleistung kommt man aber nicht ins Gefängnis. Die Sache muss sich etwas anders zugetragen haben. Zudem schätze ich mal, dass es die eine oder andere Vorbelastung gibt. Wenn Du Dir Hilfe von diesem Forum erhoffst solltest Du mit offenen Karten spielen.
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