Hallo,
Ich musste meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr abgeben, jetzt habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten. Ich habe einer Blutentnahme zugestimmt, die BAK betrug über 1,1 und unter 1,6 Promille. Ich bin bereits aus der Probzeit raus, allerdings jünger als 21.
Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Sollte ich bei Verzicht auf einen Anwalt die Vorladung wahrnehmen und was genau könnte/sollte ich dort angeben und wobei sollte ich meine Aussage verweigern?
Trunkenheit im Verkehr Vorladung, Anwalt?
11. April 2012
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Frage vom 11. April 2012 | 16:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 11. April 2012 | 16:28
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Es gibt KEINEN vernünftigen Grund, bei einem § 316 auch nur ein Wort bei der Polizei auszusagen (außer vielleicht "Guten Tag"). Die Gefahr, sich selbst in den Vorsatz zu quatschen, ist einfach zu groß.
Insoweit: Klappe halten.
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#2
Antwort vom 11. April 2012 | 18:57
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Stimme zu, ich würde auch nichts aussagen bzw. nicht hingehen. Das Verfahren läuft sowieso.
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#3
Antwort vom 11. April 2012 | 20:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht überhaupt eine Chance, dass nicht Vorsatz angenommen wird? Wenn ich doch zur Polizei gehe, um z.B. Reue zu bekunden, macht das Sinn? Welche Dinge sollte ich erwähnen und welche nicht?
#4
Antwort vom 11. April 2012 | 22:59
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Spreche ich Chinesisch?
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#5
Antwort vom 12. April 2012 | 01:21
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
Spreche ich Chinesisch?
Lernt man das nicht im dritten Semester? Geprüft werden die Sprachkenntnisse dann zusammen mit dem kleinen Strafrechtsschein.
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#6
Antwort vom 12. April 2012 | 11:02
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Ich hatte damals Altgriechisch belegt....
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